Verfassungsgericht kippt Juniorprofessur

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, wonach Juniorprofessuren in die Zuständigkeit der Länder fallen.

„Die Karrierechancen junger Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich unabhängig vom Bundesland gestalten. Nach diesem Urteil droht uns die völlige Provinzialisierung des Bildungswesens!“, so Colin Tück vom Vorstand des fzs. Bisher hatte der Bund den Rahmen für die Einrichtung von Juniorprofessuren vorgegeben.

Der studentische Dachverband sieht sich durch das Urteil in seiner Position zum Bildungsföderalismus bestätigt: Der fzs fordert eine Ausweitung der Bundeskompetenz im Hochschulbereich, damit zentrale Fragen einheitlich geregelt werden können.“ Er bedauert, dass das Verfassungsgericht eine Regelung dieser Frage durch Bundesgesetz nach der jetzigen Rechtslage nicht für möglich erachtet. „Wenn die Rahmengesetzgebung das nicht hergibt, muss eben im Grundgesetz nachgebessert werden“, so Sascha Vogt, ebenfalls Vorstandsmitglied beim fzs.

Der fzs appelliert an die Föderalismuskommission, dies in ihren Beratungen zu bedenken. „Die Juniorprofessur ist eine grundsätzliche Angelegenheit, sie betrifft direkt die nächste Wissenschaftlergeneration – da braucht es einen klaren Rahmen, den der Bund vorgibt“, sagt Tück. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll durch die Juniorprofessur ermöglicht werden, ohne ein sehr zeitaufwändiges Habilitationsverfahren eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. „Wir hoffen, dass die Juniorprofessur es jungen Menschen erleichtert, in eine akademische Tätigkeit einzusteigen. Auch besteht die Hoffnung, dass so der Frauenanteil in entsprechenden Positionen erhöht wird“, so Vogt.

Der fzs fordert die Länder auf, einheitliche Absprachen über die Umsetzung der Juniorprofessur zu treffen. Dabei kritisiert der fzs die bisherige Umsetzung der Juniorprofessur. „Das neue Dienstrecht wird eingesetzt, um die Arbeitsbelastung von Jungakademikern zu erhöhen, was letztlich die erhofften positiven Impulse wirkungslos verpuffen lässt“, erklärt Tück. „Juniorprofessuren müssen für den jungen Forschungsnachwuchs attraktiv sein. Deshalb sollten Optionen für eine Übernahme in unbefristete Stellen geschaffen werden.“

Kontakt Astrid Marxen Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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