6. HRG Novelle ist verfassungsgemäß!

„In der Diskussion ist erneut deutlich geworden, dass der Bund die Kompetenz haben muss, ein gebührenfreies Erststudium über eine entsprechende Regelung im Hochschulrahmengesetz abzusichern.

Ohne diese Regelung können einheitliche Lebensbedingungen im gesamten Bundesgebiet nicht gesichert werden. Wenn Landesregierungen oder gar einzelne Hochschulen die Möglichkeiten haben, individuell über Studiengebührenmodelle zu entscheiden, sind die Studierenden in der Wahrnehmung der ihnen grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt.

Anstelle einer bewussten Entscheidung für eine bestimmte Lehrrichtung an eine Hochschule, würde dann nach finanziellen Aspekten entschieden. Vor allem würde die Einführung von Studiengebühren eine zusätzliche Selektionshürde zum Hochschulzugang darstellen,” sagt Nele Hirsch, Mitglied des fzs-Vorstands.

Vertreterinnen und Vertreter des fzs haben bei der Anhörung als Sachverständige teilgenommen.