Saarland

Studiengebühren ab dem ersten Semester?

von Harald Kreutzer

Mittwoch 23. Juni 2004 im Landtag: Den Abgeordneten des saarländischen Landtages liegt das Universitätsgesetz für die Universität des Saarlandes zur Abstimmung vor. Mittwoch 23.Juni 2004 vor dem Landtag: Vertreter der saarländischen Hochschulen, Landesschülervertretung und Studierende demonstrieren vor dem Landtag gegen den Studiengebühren-Paragraphen im Universitätsgesetz, welcher allgemeine Studiengebühren für die Universität des Saarlandes ermöglichen soll.

Schreier betreibt Augenwischerei – Studiengebühren schaffen nicht mehr Gerechtigkeit

Saarländische Studierendenvertreter kritisieren die Möglichkeit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren. „Der Studiengebühren-Paragraph, welcher im Landtag hinter uns momentan beraten wird, wird entgegen der Argumentation von Bildungsminister Jürgen Schreier nicht dazu führen, dass wir zukünftig mehr soziale Gerechtigkeit an den Hochschulen im Saarland haben werden. Studierende aus finanziell schwächeren Familien sind momentan an unseren Universitäten unterrepräsentiert. In diesem Punkt muss man Herrn Schreier zustimmen. Allerdings wird man durch Studiengebühren diese soziale Ungerechtigkeit nicht verbessern, denn Studiengebühren werden dazu führen, dass eher noch mehr Studierende aus finanziell schwächeren Familien den Universitäten fernbleiben werden“, so Harald Kreutzer, Vorsitzender des AStA der Universität des Saarlandes. „Wie sollen die Studierenden ihr Studium zügig vorantreiben, wenn sie nebenbei noch 20 Stunden pro Woche arbeiten müssen, um die drohenden Studiengebühren zahlen zu können? Fakt ist doch jetzt schon, dass zu viele Studierende arbeiten müssen, um die Lebenshaltungs- und Studienkosten bestreiten zu können. Man möchte sich gar nicht vorstellen, welchen Druck dies für den saarländischen Arbeitsmarkt bedeutet, wenn noch mehr Leute um wenige Jobs kämpfen. Stundenlöhne von 6 Euro werden durch die wachsende Konkurrenz dann vielleicht sogar vergleichsweise hoch sein“, so Bernd Weber, Vorsitzender des AStA der Universität des Saarlandes. „Wie finanzieren sich ausländische Studierende, wenn sie Studiengebühren zahlen müssen. Brechen dann die Zahlen an ausländischen Studierenden im Saarland zusammen, weil es sich niemand mehr leisten kann, in Deutschland zu studieren?“, sagte Steffi Westermayer von der Hochschule für Bildende Künste. Bedauernswert ist jetzt schon, dass die Saar-CDU, welche den Studiengebühren-Paragraphen unterstützt, sich anscheinend nicht ausreichend mit dem Thema allgemeinen Studiengebühren und den Konsequenzen für das Saarland beschäftigt hat. Eine erste Reaktion und Stellungnahme zum Thema Studiengebühren wurde von Seiten der CDU-Saar 3 (!) Tage vor der Abstimmung des Gesetzes über die Medien verbreitet. Landtagsfraktionschef Peter Hans (CDU) erklärte, er halte allgemeine Studiengebühren für vernünftig, wenn sie „von einem System von Krediten und Stipendien“ begleitet würden. Es müsse gesichert sein, dass jeder „Studierfähige“ studieren könne. Wer diese Studierenden-Kredite vergeben und wer diese Stipendien bereitstellen soll konnte Hans nicht beantworten. Viele finanziell schwächere Studierende an der Universität des Saarlandes fürchten sich mittlerweile vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und seinen Konsequenzen für ihr Studium. Ein Strategie von Seiten der Landesregierung ist bislang nicht erkennbar. Man scheint davon auszugehen, dass man diesen Konflikt, welchen man losgetreten hat, bis zur Landtagswahl im September schon irgendwie aussitzen können wird. Soviel ist allerdings sicher: Durch die Mehrheit der Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion hat der Landtag des Saarlandes am 23.06.04 die Möglichkeit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren beschlossen.

Aus dem Saarland gibt es nicht wirklich etwas Neues. Am 21.03.2002 hat der Landtag das Gesetz zur Einführung von Langzeitstudiengebühren nach dem Modell von Baden-Württemberg beschlossen. Dass heißt, bei Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester werden 500 Euro pro weiteres Semester fällig. Das saarländische Hochschulgesetz sieht Ausnahmeregelungen vor. Näheres bei den Studierendenvertretungen.