(Studien-) Gebühren, Zulassung und die finanziellen Lage von ausländischen Studierenden

In der derzeitigen Diskussion um die Einführung von allgemeinen Studiengebühren wurden zunehmend auch verschiedenste Gebühren für ausländische StudentInnen eingeführt, weitere sind in der Diskussion. Auch Bewerbungs- und Betreuungsgebühren, sowie alle im Rahmen des Hochschulzugangs erhobenen Gebühren sind Studiengebühren. Der fzs lehnt Studiengebühren jedweder Art ab. Der fzs fordert die Gleichbehandlung aller Menschen und lehnt daher Studiengebühren gleichermaßen für ausländische wie inländische StudentInnen ab.

Die derzeitige Hochschulgesetzgebung schließt Studiengebühren weder für deutsche noch für ausländische StudentInnen aus. Viele Bundesländer führen nun Studiengebühren für alle StudentInnen ein. Die daraus entstehenden Kosten sind gerade für StudentInnen aus Entwicklungsländern nicht zu tragen. Darüber hinaus können die ausländischen StudentInnen die vorgesehenen begleitenden Darlehen nicht aufnehmen. Das macht die Aufnahme eines Studiums in der BRD in Zukunft für viele ausländische StudentInnen unmöglich. Darüber hinaus sind im neuen Hochschulgesetz für Nordrhein-Westfalen Bewerbungsgebühren für ausländische StudentInnen vorgesehen.

Betreuungsgebühren und Servicepacks

Derzeit wird die Einführung von Betreuungsgebühren für ausländische StudentInnen diskutiert. Dabei handelt es sich in erster Linie um Gebühren für die rechtliche und administrative Betreuung der AusländerInnen seitens der Hochschule. Der weitestgehende Vorschlag liegt in Form von so genannten kostenpflichtigen Servicepacks vor, mit denen AusländerInnen für mehrere tausend Euro pro Semester eine Rundumbetreuung geboten werden soll. Diese umfassen neben Studiengebühren auch einen Wohnheimplatz und eine begrenzte Anzahl an Essensgutscheinen für die Einrichtungen des StudentInnenwerks. Der fzs lehnt diese Vorstöße ab. Wir sind der Auffassung, dass Beratung und Betreuung allen ausländischen und inländischen StudentInnen gleichermaßen im notwendigen Maß kostenlos zur Verfügung stehen müssen. Aus Sicht des fzs ist es untragbar, dass mit Servicepacks eine Einteilung der StudentInnen in eine Zwei-Klassengesellschaft vorgenommen wird. Eine gute Betreuung und ein gutes Lehrangebot, welche ohnehin zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen zählen, dürfen nicht nur finanziell besser gestellte StudentInnen erhalten. Grundsätzlich ist der fzs der Ansicht, dass die Betreuungssituation von ausländischen StudentInnen verbessert werden muss, um Studienbedingungen und Studienabschlussquote von StudentInnen zu verbessern. Beratungs- und Betreuungsangebote müssen aber nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erweitert werden und sich auf alle Akteure an der Hochschule beziehen. Hierbei ist auf spezifische Bedürfnisse von ausländischen StudentInnen individuell einzugehen und entsprechende Angebote sind aus öffentlichen Finanzmitteln einzurichten. Die bloße Ausweitung bestehender Angebote für inländische StudentInnen ist deshalb nicht ausreichend. Die Betreuung muss in allen Studienphasen entsprechend den Bedürfnissen angeboten werden. Neben der sprachlichen, fachlichen und sozialen Betreuung müssen kulturelle, rechtliche, finanzielle und psycho-soziale Betreuungsangebote in Zusammenarbeit von Hochschule, StudentInnenschaft und StudentInnenwerk erhalten und ausgebaut werden.

Zulassungs- und Prüfungsgebühren

Bewerbungen zum Hochschulzugang müssen auch für ausländische StudentInnen kostenfrei sein. Mit dem Start der „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen“ (ASSIST-Programms) wird die zentralisierte Bewerbung für ausländische StudentInnen an deutschen Hochschulen kostenpflichtig. Gleichzeitig werden von vielen Hochschulen selbst Gebühren für die Bewerbung oder Unterlagenprüfung eingeführt. Zudem sind bereits jetzt vielfach Gebühren für die Teilnahme an den vor der Zulassung zu erbringenden Sprachtests (Test Deutsch als Fremdsprache (TestDAF) und Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Prüfung) zu entrichten. In Zukunft ist weiterhin geplant ausländische StudentInnen an „Studierfähigkeitstest“ teilnehmen zu lassen, die ebenfalls gebührenpflichtig sein sollen. Diese Gebühren führen zu erhöhten finanziellen Belastungen für die ausländischen StudentInnen.

Gleichzeitig haben die bisherigen Erfahrungen mit der Arbeit von ASSIST gezeigt, dass sich die Anzahl der ausländischen StudentInnen massiv verringert hat. Die Gebühren, die für das Verfahren zu zahlen sind, sind nicht nur eine finanzielle Hürde, sondern auch gerade aus organisatorischen Gründen problematisch. Die Zahlungsmöglichkeiten sind in der geforderten Art und Weise aus dem Ausland teilweise gar nicht oder nur schwer möglich und nur für finanziell gut gestellte StudienbewerberInnen möglich. Darüber hinaus ist die Information über die Bewerbungsverfahren im Ausland schwer zugänglich. Das Bewerbungsverfahren hat als Zielgruppe lediglich Studieninteressierte, die über eine gute technische und finanzielle Infrastruktur verfügen und keine Probleme haben, sich durch die Internetpräsenz Informationen zu beschaffen. Dadurch wird die Stelle zu einem Flaschenhals, der eine große Hürde für ausländische StudentInnen darstellt und sie gegenüber ihren inländischen MitstudentInnen benachteiligt.

Der fzs fordert den DAAD und die beteiligten Hochschulen dazu auf, das ASSIST-Programm kritisch zu evaluieren und die zusätzliche Bürokratie auf ein Minimum zu reduzieren. Der fzs begrüßt grundsätzlich ein zentrales und einheitliches Bewerbungsverfahren für ausländische StudentInnen. Der fzs begrüßt vor allem eine Vereinfachung des Hochschulzugangs für ausländische StudentInnen, soweit das Verfahren ausschließlich die formalen Studienvoraussetzungen überprüft. Er fordert die Hochschulen und den DAAD dazu auf, die derzeitige Kostenpflichtigkeit der ASSISTBewerbung abzuschaffen. Das ASSIST-Programm darf keine Vorselektion für die vermeintlich „besten Köpfe“ betreiben. Derartigen migrationspolitischen Bestrebungen aus Politik und Hochschulen ist entgegenzuwirken. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist eine paritätische Beteiligung von StudentInnen in allen Gremien von ASSIST notwendig.

Gebühren für Sprachkurse

An vielen deutschen Hochschulen ist die Teilnahme an Sprachkursen für AusländerInnen kostenpflichtig. Das hat auch eine Studie des DAAD bestätigt. Zum Teil geschieht das durch die Ausgliederung der Sprachkurse in eigene, der Hochschule zugehörige GmbHs. Grundsätzlich ist es nicht hinnehmbar, dass ausländische StudentInnen für Kurse Geld bezahlen sollen, die sie in erster Linie belegen, um eine Zulassung zum Studium an deutschen Hochschulen zu erlangen. Der fzs lehnt jegliche Gebühren für solche Kurse ab. Wir verurteilen diese Gebühren und fordern die Hochschulen dazu auf, das Sprachkursangebot kostenfrei zu halten und mehr Sprachkurse als bisher anzubieten. Der fzs fordert darüber hinaus die Bundesregierung und die Regierungen der Länder dazu auf, entsprechend zweckgebundene Mittel bereit zu stellen. Aus der Notlage heraus, dass sich die Hochschulen aus ihrer Verantwortung in diesem Bereich zurückziehen, reagieren einzelne StudentInnenvertretungen mit der Bereitstellung eigener Sprachkursangebote. Diese Angebote entbinden die Hochschulen in keiner Weise aus ihrer Verantwortung, sondern sollen die finanziellen Auswirkungen für ausländische StudentInnen abmildern. Sprachkurse bedürfen festgelegter Qualitätsstandards. Diese sollen sicherstellen, dass die TeilnehmerInnnen für die jeweilige Sprachenprüfung angemessen vorbereitet sind und eine Anerkennung der vergebenen Zertifikate durch die Hochschulen oder andere Einrichtungen garantiert wird. Der DAAD sollte bei seiner Förderung darauf achten, dass Mittel an Hochschulen verstärkt vergeben werden, wenn sie ihre studienvorbereitenden Angebote in der Hochschule oder zumindest unter Kontrolle der Hochschule lassen. Neben den Sprachkursen sollten auch die Studienkollegs in kostenfreie, von der Hochschule durchgeführte wissenschaftspropädeutische Kurse mit sprachlicher und fachlicher Vorbereitung, sowie dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen umgewandelt werden. Leistungen (ECTS) aus diesen Kursen sollen im Fachstudium anrechenbar sein.

Der fzs verurteilt die Ausgliederung der Sprachprüfungen und Anmeldungen an Vereine und An-Institute scharf und fordert die Hochschulen auf, die Teilnahme an den Prüfungen zur deutschen Sprache kostenfrei zu gestalten.

Weitere Kosten für ausländische StudentInnen

Über die Gebührenpläne an Hochschulen und in der Politik hinaus, haben ausländische StudentInnen schon jetzt eine Vielzahl erhöhter Kosten zu tragen, die durch ein Studium in Deutschland entstehen. Bereits vor der formellen Zulassung stellen Visakosten, die Ausländerprüfstelle (APS) oder ähnliche Einrichtungen, Kosten für die Übersetzung und amtliche Bestätigung bestimmter Formulare, sowie Reisekosten nach Deutschland und die Lebenshaltungskosten für viele AusländerInnen eine massive finanzielle Belastung dar. Daher fordert der fzs die Hochschulen auf, die Anzahl der Dokumente, die amtlich übersetzt und bestätigt werden müssen auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem sind sowohl deutsche als auch englischsprachige Dokumente zu akzeptieren. Außerdem muss ausländischen StudentInnen der gleiche Zugang zur studentischen Krankenversicherung gewährt werden, wie deutschen StudentInnen und BildungsinländerInnen. Das gilt insbesondere auch in der Zeit, in der sie Sprachkurse oder Studienkollegs besuchen. Der fzs fordert zusätzlich eine Umsetzung der Rechte der EU-MitbürgerInnen auch im bürokratisierten Hochschulbereich. Eine Mitnahmemöglichkeit der Krankenversicherungsleistungen sollte schon längst bei den deutschen Hochschulen angekommen sein. Ausländische StudentInnen müssen sich zu den gleichen Bedingungen versichern können wie inländische StudentInnen.

Darüber hinaus muss in der öffentlichen Diskussion berücksichtigt werden, dass für den überwiegenden Teil der in Deutschland studierenden AusländerInnen im Vergleich zum Heimatland deutlich erhöhte Lebenshaltungskosten entstehen.

Der fzs fordert die Abschaffung der Pflicht auf Führung eines Sperrkontos bei gleichzeitiger Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach § 84 Ausländergesetz, die ausländische StudentInnen in Deutschland häufig auf Bestreben der „Ausländerbehörden“ führen müssen, und die bei jeder Visaverlängerung einen Stand von ca. 7000 Euro aufweisen müssen. Der fzs fordert vielmehr eine flexiblere Handhabung des entsprechenden § 68 Aufenthaltsgesetz. Ähnliche Forderungen haben auch der deutsche Städtetag und die Interministerielle Arbeitsgruppe „Praktische Fragen des Gastaufenthaltes von ausländischen Studenten und Wissenschaftlern“ aufgestellt. Ausländische StudentInnen dürfen nicht dazu verpflichtet werden, auf Konten in Deutschland die Kosten für eine eventuelle Abschiebung fortlaufend nachzuweisen, da dies neben der rassistischen Diskriminierung, eine weitere finanzielle Belastung bedeutet, da das Geld nicht für andere Zwecke ausgegeben werden darf.

Die Einkommenssituation ausländischer StudentInnen

Die meisten ausländischen StudentInnen in Deutschland müssen ihr Studium komplett selbst finanzieren. Dies führt dazu, dass die meisten AusländerInnen, die sich für ein Studium in Deutschland entscheiden, auf die finanzielle Unterstützung ihrer Familien angewiesen sind. Ausländische StudentInnen müssen für ihren Unterhalt in Deutschland selbst aufkommen, d.h. durch Eltern, Stipendien oder Erwerbsarbeit. Folglich können vorwiegend ausländische StudentInnen mit einkommensstarkem Hintergrund, in Deutschland studieren. Der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ist für ausländische StudentInnen rechtlich beschränkt. Ausländische StudentInnen, die insbesondere durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt absichern müssen, sind durch diese rechtlichen Beschränkungen und Ungleichbehandlung gegenüber inländischen StudentInnen und StudentInnen aus den 15 alten EU-Ländern besonders betroffen. Der fzs fordert die Bundesregierung auf, die Verwaltungsvorschriften des Aufenthaltsgesetz derart auszugestalten, dass sie ausländischen StudentInnen die gleichen Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugestehen, die deutsche StudentInnen haben. Zudem sind ausländische StudentInnen bei der Arbeitssuche häufig von Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt, was ihre Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit erneut einschränkt, aus diesem Grund ist die Vorrangigkeitsprüfung abzuschaffen.

Die direkte und indirekte Studienfinanzierung muss insbesondere für die StudentInnen aus Nicht-EU-Ländern ausgeweitet werden. Hierbei muss die finanzielle und soziale Situation der StudentInnen die Grundlage für eine solche Ausweitung und für die Vergabe der Mittel sein. Die Gelder müssen sowohl aus staatlichen als auch aus privaten Mittel kommen und nach den genannten Kriterien durch den DAAD vergeben werden.

In den Heimatländern der StudentInnen muss darauf hingewirkt werden, dass die dortigen öffentlichen individuellen Studienfinanzierungen ins Ausland portabel gestaltet werden. Der fzs fordert die Bundesregierung und den DAAD dazu auf, entsprechenden Regelungen anzustoßen und in den Herkunftsländern der ausländischen StudentInnen anzuregen.

Abschließende Bemerkungen

Der fzs lehnt die Einführung von Gebühren jeglicher Art ab. Diese führen zu einer massiven sozialen Selektion unter den StudentInnen. Gerade ausländische Studierende aus Ländern mit geringem Bruttosozialprodukt werden durch Studiengebühren überdurchschnittlich benachteiligt. Die zusätzlichen Gebühren, die für ausländische StudentInnen anfallen, verschärfen die Ungleichbehandlung weiter, insbesondere zwischen deutschen und ausländischen StudentInnen. Ausländische StudentInnen sind auch bei Krediten und Darlehen benachteiligt, da sie nicht einmal die Möglichkeit haben, eine solche Verschuldung auf sich zu nehmen. Darüber hinaus fordert der fzs die Bundesregierung dazu auf, bestehende diskriminierende ausländerrechtliche Regelungen insbesondere im Arbeitsrecht und im Ausländergesetz abzuschaffen.

Der fzs fordert daher die Hochschulen und Regierungen dazu auf, keinerlei Gebühren einzuführen, sondern bestehende Gebühren abzubauen, um einen gleichen und freien Hochschulzugang für AusländerInnen an deutschen Hochschulen zu ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen könnte langfristig gewährleistet werden, dass ausländische StudentInnen den deutschen und aus dem Ausland stammenden gleichgestellt werden, anstatt, wie in der derzeitigen Diskussion zu befürchten, zunehmend als Geldquelle zur Finanzierung des unterfinanzierten deutschen Hochschulsystems eingesetzt zu werden. Der fzs weist abschließend darauf hin, dass bestehende Ungleichbehandlungen zwischen AusländerInnen und EU-InländerInnen, sowie auch zwischen ihren deutschen StudentInnen/StudienbewerberInnen nicht hinnehmbar sind. Die bestehenden Zulassungs-, Gebühren- und arbeitsrechtlichen Regelungen verhindern nicht nur die Internationalisierung von Bildung, sondern auch die Entwicklung einer weltoffenen Gesellschaft.

beschlossen durch die 29. Mitgliederversammlung in Jena im März 2006