Im Auftrag der NRW-Landtagsfraktion der Grünen hat Prof. Hermes (Uni Frankfurt/Main) ein Gutachten zur Frage der Verfassungsmäßigheit von Studiengebühren in NRW erstellt. Das Gutachten, das dem fzs vorliegt, geht davon aus, dass das in NRW unter dem Titel „Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz“ geplante Gesetz verfassungswidrig sein könnte. Insbesondere die Regelung, wonach den Hochschulen freigestellt ist, Studiengebühren zu erheben oder nicht, führe zu einer unterschiedlichen Behandlung von Studierenden und verstoße damit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG).
Das Gutachten ist damit die dritte verfassungsrechtliche Untersuchung zum nordrhein-westfälischen Studiengebührengesetz, die massive Zweifel an der Einführung von Studiengebühren in NRW hat. Auch der Verfassungsrechtler Pieroth (Uni Münster) sowie der Anwalt Wilhelm Achelpöhler, der ein Gutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) erstellt hat, gehen davon aus, dass das HFGG verfassungswidrig sei.