fzs begrüßt Urteil zur Rasterfahndung

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rasterfahndung. Das Gericht hat einem marrokanischen Studenten, der gegen die Rasterfahndung geklagt hatte, Recht gegeben und in der präventiven Rasterfahnung eine Verletzung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung gesehen. Der fzs sieht sich in seiner klaren Ablehnung der Rasterfahndung gestärkt.

Christian Berg, Vorstandsmitglied im fzs, erklärte dazu: „Das Urteil macht deutlich, dass die Bundesrepublik mit den Grundrechten ausländischer Studierender nicht umspringen kann wie sie möchte. Ausländische Studierende, vornehmlich aus arabischen Ländern, wurden unter Generalverdacht gestellt und waren monatelang unter den absurdesten Umständen polizeilicher Willkür und dem Misstrauen ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen ausgesetzt. Die Studierendenvertretungen haben sich erfolgreich gegen diese Grundrechtsbeschneidung zur Wehr gesetzt.“

Der fzs und die lokalen Studierendenschaften hatten sich intensiv für die betroffenen Studierenden eingesetzt und ein Ende der Rasterfahndung gefordert. Mit der Rasterfahndung, die Tausende Studierende ohne Grund unter massiven psychischen Druck setzte, wurde klar in elementare Grundrechte der Betroffenen eingegriffen. Der Dachverband der Studierendenschaften forderte eine persönliche Entschuldigung der Verantwortlichen ein. „Die Bundesrepublik betont immer wieder die Internationalisierung ihrer Hochschulen. Wie wenig davon tatsächlich umgesetzt wird, hat die systematische Rasterfahndung gezeigt. Es ist an der Zeit anzuerkennen, dass dies ein Irrweg war und ist“, so Berg abschließend.

Informationen des Bundesverfassungsgerichtes