Diese Praxis sei rechtsmissbräuchlich, entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem am 10. August veröffentlichten Urteil. Das Gericht gab damit dem Studentenwerk Recht, das im Falle einer Studierenden der Universität Münster die Rückzahlung von BAföG-Leistungen gefordert hatte. Die junge Frau hatte unmittelbar vor Beantragung des BAföG ein Sparbuch mit mehr als 13 000 Euro auf ihren Vater übertragen. Durch einen Datenabgleich war diese Transaktion aufgefallen. Die Studierende muss nach dem Urteil des Gerichts nun rund 6300 Euro zurückzahlen. (pj)