Einigung auf Hochschulpakt 2020

Am 13. Dezember haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Kanzlerin auf die Eckpunkte zum Hochschulpakt geeinigt, die die BildungsministerInnen zuvor vorgeschlagen hatten. Damit sollen zustzliche finanzielle Mittel bis zum Jahr 2020 in die Hochschulen fließen und den Hochschulen helfen, die steigenden Studierendenzahlen zu bewältigen. Sowohl im Vorfeld als auch nach der Einigung ist jedoch von verschiedenen Seiten deutlich geworden, dass der Pakt nur der erste Schritt zu einer besseren Hochschulfinanzierung sein kann.

Die Hochschulrektorenkonferenz forderte die Regierungen von Bund und Ländern auf, auch die zusätzlichen Ausgaben der Hochschulen zu unterstützen, die durch die Studienreform im Rahmen des Bologna Prozess entstehen. Außerdem komme die Förderung der Lehre nach wie vor zu kurz. Der fzs hatte bereits bei der Einigung der WissenschaftsministerInnen klar gestellt, das die Berechnungen für die Studienplatzkosten wenig realistisch sind und die Hochschulen strukturelle Finanzprobleme haben, die mit kurzfristigen Geldmitteln nicht nachhaltig zu beheben sind. Vielmehr fordert er ein generelles Umdenken in der Bildungsfinanzierung und eine strukturell bessere Förderung der Hochschulen.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) wies als Reaktion auf die Einigung der RegierungschefInnen daruaf hin, dass die Förderung der Hochschulen nicht viel nütze, wenn nicht auch die Infrastruktur für die Studierenden außenhalb der Lernräume und die Studienfinanzierung verbessert wird. Solange BAföG und Wohnraumsituation nicht dem Bedarf der Studierenden angepasst werden, bringen aus Sicht von DSW-Präsident Ralf Dowischat auch neue Studienpltze nicht viel.

In dem Hochschulpakt wollen sich Bund und Länder verpflichten, den Hochschulen zu gleichen Teilen finanzielle Mittel in Höhe einer halben Milliarde für neue Studienplätze und 700 Millionen EUR für Forschungsförderung bereitzustellen.(www.fzs.de/personen/regina_weber[rw])

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