Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat bei ihrer Sitzung am 28. Februar eine Umstrukturierung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) beschlossen. Demnach soll die ZVS künftig insbesondere als Serviceeinrichtung die Studienplatzbewerbungen koordinieren und als zentrale Plattform von Studierenden und Hochschulen genutzt werden.
Nach dem Beschluss der KultusministerInnen soll ab dem Wintersemester 2008/09 die ZVS als neu gegründete Stiftung öffentlichen Rechts die Unterlagen der StudienbewerberInnen entgegen nehmen und die Bewerbungen mit den angefragten Hochschulen koordinieren. StudienbewerberInnen sollen eine Rangliste ihrer Wunschhochschulen angeben können; die Unterlagen werden dann den entsprechenden Hochschulen zur Verfügung gestellt. Die ZVS soll die Koordinierung von Mehrfachbewerbungen übernehmen und etwa abgelehnte BewerberInnen an andere Hochschulen vermitteln. Nach den Ausführungen des Präsidenten der KMK, dem Berliner Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner, soll damit eine ausgeglichene Verteilung von Studierenden auf freie Studienplätze vereinfacht werden und keine Studienplätze mehr unbesetzt bleiben. Die Hochschulen sollen eigenständig entscheiden können, ob sie die Dienste der neuen Serviceeinrichtung nutzen.
Die ZVS wurde im Jahr 1973 aus Anlass eines Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegründet. In diesem Urteil legte das Gericht fest, dass Länder und Hochschulen die Studienplatzkapazitäten auch in stark nachgefragten Fächern erschöpfend zur Verfügung stellen müssten und eine „unzulässige Niveaupflege” durch Freilassen von Studienplätzen nicht zulässig sei.
Die bisherige Zulassungspraxis soll zunächst nicht verändert werden. Seit dem Wintersemester 2005/06 vergibt die ZVS nur noch 40% der Studienplätze in einzelnen Fachbereichen, die mit einem flächendeckenden Numerus Clausus (NC) versehen sind. 60% der verfügbaren Plätze können die Hochschulen in individuellen Auswahlverfahren vergeben. Zöllner strich in einer Erklärung heraus, dass das Abitur das „entscheidende Kriterium für die Zulassung zum Studium” bleiben müsse. In der Vergangenheit haben zahlreiche Länder die Abschaffung der zentralen Vergabepraxis und ein alleiniges Auswahlrecht für die Hochschulen eingefordert. Der fzs lehnt Auswahlverfahren ab und fordert die Umsetzung des freien Hochschulzugangs ohne Beschränkung. Aus Sicht des studentischen Dachverbandes wirken Auswahlverfahren sozial selektiv, da hierbei nicht die Studienberechtigung von Studierwilligen, sondern vor allem individuelle Eigenschaften bzw. der persönliche Hintergrund entscheidend ist.(cb)