Klage gegen Gebührensatzung stattgegeben

Das Verwaltungsgericht Minden hat der Klage einer Bielefelder Studentin gegen die Studiengebührensatzung der Uni Bielefeld stattgegeben. Die Klägerin hat sich gegen die ungleiche Behandlung von Studierenden gewandt, die in Abhängigkeit von der Semesteranzahl unterschiedlich hohe Studiengebühren zahlen sollten. Dabei mussten die Studierenden höherer Semester geringere Gebühren zahlen, als ihre jüngeren KommilitonInnen. Das wird von der Hochschule zum einen mit einem „Vertrauensschutz“ begründet, zum anderen würde der Situation Rechnung getragen, „dass die bereits eingeschriebenen Studierenden nicht mehr in dem Maße an den Verbesserungen der Lehr- und Studienbedingungen, die durch die Einnahmen aus den Studienbeiträgen bewirkt werden sollen, teilhaben können wie neue Studierende.“ (Pressemitteilung der Universität Bielefeld vom 1.6.2007).

Diese Staffelung der Beiträge waren Anlass zur Klage. Die Klägerin argumentiert mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Es sei nicht entscheidend, wie lange jemand an der Universität Bielefed eingeschrieben sei, sondern inwiefern jemand das Agebot der Hochschule nutze.

Der AStA der Uni Bielefeld begrüßt die Entscheidung gegen die Gebührensatzung. Sie ist die Grundlage, die Exmatrikulationen und Gebührenbescheide des aktuellen Semesters zurückzunehmen. Er fordert alle Studierenden auf, ihr Geld von der Hochschule zurück zu fordern, da es nicht auf rechtmäßiger Grundlage eingezogen wurde. Der Kampf gegen Studiengebühren geht nun in eine neue Runde, da die Erhebung eine erneute Befassung und Entscheidung über die Einführung verlangt. In dem konkreten Streitfall hat das Verwanltungsgericht die Berufung vor dem Oberlandesgericht zugelassen. (www.fzs.de/personen/regina_weber[rw])