Sehr geehrte Abgeordnete des deutschen Bundestags,
die Bundesregierung plant noch in diesem Jahr die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes. Der freie zusammenschluss von studierendenschaften (fzs) – der bundesweite studentische Dachverband – spricht sich gegen eine Abschaffung dieser bundesweiten Regelung aus.
Damit alle Argumente von sachkundigen GutachterInnen ausgetauscht und kritisch diskutiert werden können, möchten wir Sie bitten im Zuge der Aufhebungsgesetzgebung ein Anhörungsverfahren zu beantragen und nicht für die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes zu stimmen.
Das Hochschulsystem ist durch die föderale Struktur sehr stark gegliedert und es bestehen für die potentiellen Studierenden große Hürden in der Vergleichbarkeit und in der Durchlässigkeit der Hochschulsysteme der einzelnen Bundesländer. So gibt es keine einheitlichen Regelungen zum Hochschulzugang, Hochschulabschluss, Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen an der Hochschule und der studentischen Selbstverwaltung.
Ein Fehlen einer bundesweiten Rahmenregelung ist aus Sicht des fzs nicht tragbar – selbst eine Regelung über Staatsverträge ist nicht realistisch, da zu viele Partikularinteressen der Bundesländer in diese einfliesen würden und kein – der Bedeutung des Hochschulbereichs angemessener – Staatsvertrag entstehen würde. Aus diesen oben genannten Gründen ist eine bundesweite
einheitliche Regelung in diesen Bereichen unabdingbar, wofür das Hochschulgesetz nicht abgeschafft sondern novelliert werden müsste.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Konstantin Bender unter 0178 23 24 494 zur Verfügung.
Für Ihre Mühe bedanken wir uns im Voraus und verbleiben mit
freundlichen Grüßen
Konstantin Bender fzs-Vorstand