Berlin/Marburg
Am Montag, den 27. August fand in Marburg der zweite Teil des Prozesses gegen die „Autobahn“-BlockiererInnen statt. Ein Lehramtsstudent wurde bereits am 6. August zu 90 Tagessätzen á 20 Euro, obwohl die Staatsanwaltschaft „nur“ 60 gefordert hatte, verurteilt.
Bereits das erste Urteil sorgte nicht nur bei den StudiengebührengegnerInnen für Unmut, da dieses mehr als überzogen war. Im folgenden wurde gegen den leitenden Richter ein Befangenheitsantrag gestellt. Dieser wurde jedoch abgeschmettert, sodass der Richter auch beim zweiten Teil des Prozesses als Richter eingesetzt wurde.
„Bereits das erste Urteil hat gezeigt, dass der Richter kein Interesse an einer milden Strafe, sondern am statuieren eines Exempels hat“, so Konstantin Bender, Mitglied des Vorstandes des freien zusammenschluss von studentInnenschaften. „Die drei ebenfalls Angeklagten wurden gestern zu 4, 5 bzw. 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie je 200 Stunden Sozialdienst beim der Autobahnmeisterei verurteilt.
„Repressionen dieses Ausmaßes zeugen von reiner Willkür. Bei der knapp 11stündigen Verhandlung wurde alle zuvor gesammelten „Beweise“ widerlegt. Selbst über Formfehler wurde durch das Gericht hinweggesehen“, so Elke Michauk, ebenfalls Vorstandsmitglied des fzs.
Die verurteilten Studierenden werden Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, um so der Gerechtigkeit Ausdruck zu verleihen.
Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fordert die zuständige Instanz dazu auf, sich dem Fall unvoreingenommen zu widmen und die gefällten Urteilen entsprechend zu revidieren.
Für Rückfragen wenden Sie sich an Elke Michauk 01577 253 22 30 oder Konstantin Bender 0178 232 44 94