Berlin (fzs). Am 1. September 1971 wurde das BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) als Studienfinanzierung in Form eines Vollzuschusses für finanziell bedürftige Studierende eingeführt. Erstmals in der Geschichte war nicht mehr der Geldbeutel ausschlaggebend für die Aufnahme und Durchführung eines Studiums. Große Vorzüge des damals eingeführten BAföGs waren sowohl der breite Kreis als auch der empfangsberechtigten Studierenden und der Rechtsanspruch auf die Studienförderung.
Seit der Einführung des BAföGs ist die Förderung sehr deutlich hinter dem eigentlichen Bedarf der Studierenden zurückgeblieben. Nach der letzten Reform des Gesetzes im Jahre 2001 sind die Regelsätze und Freibeträge nicht mehr an die tatsächlichen Bedarfe angepasst worden. „Die Bundesregierung muss durch eine starke Erhöhung des BAföGs klarstellen, dass mehr junge Menschen in Deutschland ein Studium aufnehmen können. Gerade Studierende aus bildungsfernen und einkommensschwachen Elternhäusern müssen durch die Studienförderung mobilisiert werden.“, erklärt Imke Buß, Vorstandsmitglied des fzs. Eine sofortige Erhöhung des BAföG muss die Inflation seit 2001 ausgleichen. Außerdem müssen die Förderbeträge jährlich an die Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Bundesbildungsministerin Schavan hat am heutigen Montag erneut auf die Steigerung der Mittel für die sogenannten Begabtenförderwerke hingewiesen. Dieses als Studienfinanzierung zu bezeichnen ist aus Sicht des fzs Augenwischerei. „Statt zusätzliche Gelder in die Förderung Hochbegabter zu investieren, muss das BAföG als breite Förderung für alle ausgebaut werden. Eine Stärkung der Eliteförderung ist nicht Ziel führend, wenn die Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger signifikant erhöht werden soll. Eine deutliche Erhöhung des BAföGs als Breitenförderung ist und bleibt unabdingbar.“, ergänzt Vorstandsmitglied Martin Menacher.