Kapazitätsverordnung beibehalten – für eine bundeseinheitliche Regelung von Studienplatzkapazität und Hochschulzugang

In der aktuellen Debatte um die Reform der Hochschulfinanzierung und -Struktur greift in der bundesdeutschen Hochschullandschaft ein betriebswirtschaftliches Wettbewerbsdenken Raum, dass vom fzs sehr kritisch gesehen wird. In diesem Rahmen wird zunehmend die Forderung nach der Aufhebung der Kapazitätsverordnung (KapVO) laut. Der fzs lehnt eine Abschaffung der Kapazitätsverordnung konsequent ab.

Allein die KapVO als bundeseinheitliche Regelung der KMK schreibt zwingend vor, wie das Verhältnis zwischen Lehrenden und Studierenden ausfallen muss, damit die Ausstattung der entsprechenden Studienplätze gewährleistet ist. Mit Hilfe der KapVO ist es möglich bundeseinheitlich die Auslastung der Hochschulen zu berechnen und so wird – zumindest von der Datenbasis her – eine bundeseinheitliche Bildungsplanung ermöglicht, wie sie vor dem Hintergrund der Föderalismusreform nötiger denn je ist. Zudem schiebt die KapVO der Auswahlpraxis der Hochschulen insofern einen Riegel vor, als dass die Hochschulen gezwungen sind ihre vorhandenen Lehrkapazitäten auch tatsächlich auszuschöpfen. Hochschulen ist es nicht möglich, weniger Studierende aufzunehmen, als Kapazitäten vorgehalten werden, um so gegenüber den anderen Hochschulen einen Wettbewerbsvorteil durch entsprechend bessere Betreuungsverhältnisse zu erreichen.

Eine Abschaffung der KapVO hätte zur Folge, dass der forcierte Wettbewerb unter den Hochschulen die Zweiteilung des Hochschulsystems weiter voran treiben würde. Oft werden Bandbreitenmodelle diskutiert, wonach bestimmte Hochschulen eine Kapazitätsregelung mit besseren Betreuungsverhältnissen erhielten, solange andere Hochschulen im Gegenzug Kapazitätsregelungen mit schlechteren Betreuungsverhältnissen aufweisen. Solche Modelle werden dazu führen, dass bestimmte Elitehochschulen, die bereits über outputorientierte Verteilsysteme in der Forschung, wie der Exzellenzinitiative, bereits Mittel in der Forschung im großen Stile akkumulieren, sich auch in der Lehre weiter profilieren können. Damit werden wenige Forschungshochschulen befördert, die mit forschungsnaher Lehre, hervorragenden Betreuungsverhältnissen und damit einhergehenden sehr hohen Zugangsvoraussetzungen. Auf Lehre ausgerichtete Hochschulen mit Lehramtsausbildung beispielsweise können im Gegenzug mit schlechten Betreuungsverhältnisse auf den Markt treten, allerdings mit dem Marktvorteil niedriger Zulassungsbeschränkungen. Damit gestaltet sich hochschulischer Wettbewerb, schärfe als ohnehin, als ein Wettbewerb nach unten.

Eine solche Hochschulpolitik schwächt die Breitenbildung und die Bildungschancen größerer Bevölkerungsteile. Statt dass der Anspruch einer wettbewerbsorientierten Hochschullandschaft, nämlich eine breite Qualitätsverbesserung, erreicht wird, tritt im Gegenteil eine Absenkung der Qualität der Lehre in den meisten Hochschulen ein. Nur wenige Spitzen- oder Elitehochschulen für eine kleine Bevölkerungsminderheit erreichen ein Qualitätswachstum. Eine solche 2-Klassen-Hochschullandschaft treibt gesellschaftliche Spaltung voran, verschärft gesellschaftliche Gräben und zementiert soziale Unterschiede.

Diesem Trend lässt sich nur durch eine bundeseinheitliche Bildungsplanung entgegentreten. Bundesweit geltende Kapazitäts- und Hochschulzugangsregelungen sind hier unerlässlich. Zwar erkennt der fzs die vorgebrachte Kritik gegenüber der KapVO als zu intransparent an. Dennoch lehnt der Studentische Dachverband eine Aufhebung einer bundeseinheitlichen Regelung und die damit verbundenen Nachteile für die Lehrsituation an den bundesdeutschen Hochschulen ab.

Beschlossen durch den 32. AS