Bundeseinheitliche Regelung von Hochschulzulassung und Hochschulabschlüssen

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fordert eine bundeseinheitliche Regelung von Hochschulzulassung und Hochschulabschlüssen. Der fzs sieht in eine Notwendigkeit in der bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung von Zulassung und Abschlüssen nach Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes.

Nach Verabschiedung der Föderalismusreform hat der Bund im Bereich der Hochschulgesetzgebung alleinig eine Kompetenz für die Hochschulzulassung und Hochschulabschlüssen erhalten (Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 GG). Allerdings können die Länder im Rahmen der Abweichungsgesetzgebung von den Bundesgesetzen abweichen und eigene Regelungen treffen (Art. 72 Abs. 3 Nr. 6 GG). Sofern der Bund widerum ein Gesetz auf diesem Gebiet erlässt hat das Bundesrecht sechs Monate nach Verkündung wieder Vorrang bis wieder ein Land davon abweicht.

Der fzs sieht in dieser „Ping-Pong-Gesetzgebung“ eine Verlust von Rechtssicherheit für die Studierenden. Verbindliche Aussagen sind allerdings für die Planung und Durchführung eines mehrjährigen Studiums dringend erforderlich.

Hochschulzulassung

Während das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen bereits eine ausreichende Regelung der Hochschulzulassung sieht, befürchtet der fzs einen massiven Rückschritt. Allein die Einführung der verschiedensten Zulassungskriterien und Auswahlverfahren nach der Erweiterung des Auswahlrechts der Hochschulen macht es Studierenden schon heute schwer, einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahren zu gewinnen. Ebenso fehlt es an einer einheitlichen Regelung des Hochschulzugangs über den zweiten Bildungsweg.

Hochschulabschlüsse

Ebenso fordert der freie zusammenschluss von studentInnenschaften eine verbindliche Regelung der Hochschulabschlüsse. Auch wenn mit dem dem Bologna-Prozess einerseits der europäische Hochschulraum harmonisiert werden soll, befürchtet der fzs, dass die Vergleichbarkeit der Abschlüsse dem Wettbewerbsföderalismus geopfert werden könnte. Die angestrebte Stärkung der Mobilität von Studierenden wird dann gefährdet, wenn Bundesländer Hochschulabschlüsse anbieten, die mit denen anderer Länder nicht vergleichbar sind oder in anderen Bundesländern nicht anerkannt werden. Wer mit der Einführung von europäischen und nationalen Qualifikationsrahmen gemeinsame Bildungsstandards verankern möchte, darf den Länder nicht gleichzeitig erlauben, regelmäßig davon abzuweichen.

(beschlossen durch den 32. AS)