- 1. DSW-Präsident hält Studienfinanzierung per Kredit für fatal und fordert Ausbau des BAföG
- 2. Gesundheitsstudie in NRW beleuchtet Suchtverhalten von Studierenden – Weniger Zigaretten/ mehr Alkohol
- 3. ZVS soll Serviceeinrichtung für Hochschulen werden
- 4. 4% mehr StudienanfängerInnen – Studiengebührenländer werden gemieden
- 5. DSW beschliesst umfangreiche Position zur BAföG-Anpassung
- 6. Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des DSW wird 25 Jahre alt
- 7. Studentenwerke fordern mehr Investitionen der Ländern in die soziale Infrastruktur/ DSW wählt neuen Vorstand
- 8. Bundesregierung plant keine (weitere) Studie zur Auswirkung von Studiengebühren
- 9. Pinkwart macht sich für Aufbau eines nationalen Stipendiensystems stark
- 10. AStA prangert mangelhafte Umsetzung des Bologna-Prozesse an der Freien Universität Berlin an
- 11. PraktikantInnen könnten mehr Rechte bekommen – erste Erfolge
- 12. GEW und ver.di legten bereits im Oktober Studie zur Situation studentischer Beschäftigter an Berliner Hochschulen vor
- 13. Studierende erhalten deutlich mehr Psychopharmaka verordnet als Berufstätige
- 14. Kindergeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden
- 15. Bundesverwaltungsgericht: bei fehlendem BAföG-Leistungsnachweis kann auch nicht im Auslandssemester gefördert werden
1. DSW-Präsident hält Studienfinanzierung per Kredit für fatal und fordert Ausbau des BAföG
Im Interview mit dem didacta-Themendienst bekräftigt Rolf Dobischat: „Jeder, der geeignet und willens ist, muss die Möglichkeit erhalten, studieren zu können, unabhängig von der Bildungstradition und der finanziellen Situation im Elternhaus.“ Weiterhin warnt er vor der Priorisierung von Krediten: „Ich halte es für fatal, die Bildungsfinanzierung in Deutschland stärker auf Kredite umstellen zu wollen. Bildung ist primär ein öffentliches Gut in öffentlicher Verantwortung. Studienkredite können allenfalls temporär und in begrenzter Höhe Finanzierungsspitzen ausgleichen.“
Darüber hinaus kritisiert er die über mehrere Jahre verschleppte Anpassung des BAföGs und fordert. „Der nächste Schritt muss sein, dass auch die Studiengebühren, die sieben Bundesländer erheben, beim BAföG berücksichtigt werden, auch wenn das wegen der föderalen Zuständigkeiten nicht ganz einfach ist.“
Mehr dazu im didacta-Themendienst
2. Gesundheitsstudie in NRW beleuchtet Suchtverhalten von Studierenden – Weniger Zigaretten/ mehr Alkohol
Der Gesundheitssurvey zeigt, dass inNRW immer mehr Studierende zum Alkohol greifen, während immer weniger rauchen. Für die Studie wurden mehr als 3300 Studierende an 16 Hochschulen befragt. Während vor zehn Jahren noch jeder Dritte rauchte, sei es heute nur noch jeder Fünfte. Interessant ist, dass der Studie zufolge 82 Prozent ein absolutes Rauchverbot an der Hochschule befürworteten. Problematisch erscheint, dass fast jeder dritte männliche Student ein „problematisches Trinkverhalten“ aufweise.
www.xn--gesundheitsfrdernde-hochschulen-idd.de./HTML/F_Gesundheitssurvey_NRW/F0_Gesundheitssurvey_NRW1.html
www.fzs.de/aktuelles/presse/158985.html
3. ZVS soll Serviceeinrichtung für Hochschulen werden
Die KultusministerInnenkonferenz hat auf ihrer 320. Sitzung im Dezember 2007 beschlossen, dass die ZVS in eine Serviceeinrichtung für Hochschulen umgewandelt wird. Zu den bisherigen Aufgaben wird die Zentralstelle verstärkt Mehrfachbewerbungen in einzelnen Studiengängen abgleichen und das Bewerbungsverfahren insgesamt vereinfachen und beschleunigen. Die Servicestelle soll dann bereits zum Wintersemester 2008/09 als Stiftung öffentlichen Rechts starten.
www.kmk.org/aktuell/pm071213b.htm#ref2
www.fzs.de/aktuelles/presse/152133.html
4. 4% mehr StudienanfängerInnen – Studiengebührenländer werden gemieden
Nach Meldungen des Statistischen Bundesamt haben rund 358 200 Studienanfänger und -anfängerinnen in Deutschland ein Studium im Studienjahr 2007 aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um etwa 4% zu verzeichnen. An den Universitäten betrug der Zuwachs knapp 2%, während an den Fachhochschulen sogar 8% begannen.
Die Zahl der StudienanfängerInnen, in den Bundesländern, die keine allgemeinen Studiengebühren erheben, nahm dabei überdurchschnittlich zu. Stärkere Zuwächse verzeichneten die Hochschulen in Brandenburg, Bremen (jeweils + 14%), Berlin (+ 12%), Thüringen und Sachsen (jeweils + 9%).
Detaillierte Ergebnisse im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter destatis.de
www.fzs.de/aktuelles/news/153267.html
www.fzs.de/aktuelles/presse/154198.html
5. DSW beschliesst umfangreiche Position zur BAföG-Anpassung
In einer auf der 68. DSW-Mitgliederversammlung beschlossenen Position zum BAföG fordern die 58 StudentInnenwerke eine regelmäßige Anpassung des BAföG an die Preis- und Einkommensentwicklung. Die vor kurzem beschlossene Anhebung der Bedarfssätze um 10% und der Freibeträge um 8% zum Wintersemester 2008/2009 greife „erkennbar zu kurz“, kritisierten die StudentInnenwerke, weil sie die Preis- und Einkommensentwicklung der Jahre 2007 und 2008 nicht berücksichtige. Mit Kritik und Unverständnis reagierte man auf die Pläne der Bundesregierung, den nächsten BAföG-Bericht nicht wie geplant 2009, sondern erst zum Jahr 2010 vorzulegen. “Das muss 2009 geschehen, damit man zum Wintersemester 2009/2010 das BAföG wieder anpassen kann“, forderte DSW-Präsident Dobischat. Angesichts der Bundestagswahlen im Herbst 2009 plane die Regierung den Bericht erst 2010 vorzulegen.
Auf ihrer Mitgliederversammlung verabschiedeten die Studentenwerke einen umfangreichen Katalog von weiteren Verbesserungsvorschlägen beim BAföG, unter anderem:
- Anhebung des Vermögensfreibetrags von bisher 5.200 auf 10.000 Euro
- Pflege von pflegebedürftigen Eltern als „schwerwiegender Grund“ für eine Förderung über Höchstdauer hinaus
- Zuschüsse der Länder zu Studiengebühren, so genannte „Sozialstipendien“
- Wiedereinführung der Zuschüsse bei nachweisbar notwendigen Studiengebühren im Ausland
- Auslandszuschläge als volle Zuschüsse und nicht wie geplant zur Hälfte als Darlehen
- Beibehaltung der Darlehenserlasse wegen Kindererziehung in der Rückzahlungsphase
- Keine Altersgrenze für Master-Studiengänge
www.studentenwerke.de/mv/2007/2007c.pdf
6. Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des DSW wird 25 Jahre alt
Mit einem Festakt in Berlin beging das Deutsche Studentenwerk (DSW) das 25jährige Bestehen seiner Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS).
DSW-Präsident Dobischat zeigte sich glücklich, dass die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung beim DSW als Dachverband der 58 StudentInnenwerke angesiedelt ist. 42 der insgesamt 58 Studentenwerke bieten Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit, entweder im Rahmen ihrer Sozialberatung oder in eigenen Beratungsstellen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung förderte die IBS seit 1982 von Anfang an. Sie versteht sich als Kompetenzzentrum in den vielfältigen Fragen rund um das Studium mit Behinderung. Sie bietet Beratung sowohl für Studierende mit Behinderung als auch deren Beraterinnen und Berater. Sie setzt sich als Lobbyorganisation für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit ein.
Die IBS hat zum Beispiel maßgeblich dazu beitragen, dass bei der Akkreditierung neuer Bachelor- und Master-Studiengängen deren Interessen stärker berücksichtigt werden.
www.studentenwerke.de/mv/2007/2007a.pdf
7. Studentenwerke fordern mehr Investitionen der Ländern in die soziale Infrastruktur/ DSW wählt neuen Vorstand
„Mehr Studierende, weniger Abbrecher, mehr Absolventen, mehr Chancengleichheit, mehr soziale Durchlässigkeit des deutschen Hochschulsystems – diese Ziele können nur erreicht werden, wenn stärker in die soziale Infrastruktur des Studiums investiert wird“, forderte Prof. Dr. Rolf Dobischat, der Präsident des Deutschen Studentenwerks, auf der Mitgliederversammlung aller 58 StudentInnenwerke.
Die StudentInnenwerke fordern insbesondere von den Ländern Investitionen für 20.000 zusätzliche Wohnheimplätze, zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen, die Sanierung von Mensen und Cafeterien sowie einen Ausbau der Beratung. Die in den Resolutionen der Bologna-Staaten bisher stets abstrakt formulierte „soziale Dimension“ des europäischen Hochschulraums müsse darüber hinaus konkretisiert werden, forderten die StudentInnenwerks-Delegierten. Notwendig sei ein Aktionsplan bereits bis zum Jahr 2009.
Der für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren wiedergewählte Bildungsforscher von der Universität Duisburg-Essen Dobischat wird im Vorstand durch acht weitere Mitglieder unterstützt. Für die Studierenden sind neu im Vorstand Andreas Redeker (Göttingen), Holger Robbe (Oldenburg) und Christian Berg (Potsdam), der zugleich das Amt des DSW-Vizepräsidenten wahrnimmt.
www.studentenwerke.de/mv/2007/2007a.pdf
www.studentenwerke.de/presse/2007/051207c.pdf
www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=01401
8. Bundesregierung plant keine (weitere) Studie zur Auswirkung von Studiengebühren
Die Bundesregierung plane keine Studie, um die Auswirkungen von Studiengebühren auf Entscheidungen von Abiturienten für oder gegen ein Studium zu erheben. In einer Antwort (16/6922) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/6417) verweist sie auf die Kultusministerkonferenz, die im Februar dieses Jahres einen entsprechenden, von der Bundesregierung finanziell unterstützen, Bericht zur Studienberechtigungs-Untersuchung beschlossen habe.
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/069/1606922.pdf
9. Pinkwart macht sich für Aufbau eines nationalen Stipendiensystems stark
Der nordrhein-westfälische Minister Pinkwart wirbt bei Bundesministerin Annette Schavan und seinen Ministerkollegen für den Aufbau eines nationalen Stipendiensystems. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hat die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) den Ausschuss für Forschungsförderung gebeten, sich des Themas anzunehmen und den Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Am 18. Februar soll sich dann die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) als BLK-Nachfolgerin erneut mit dem Thema beschäftigen. Pinkwart hatte in der BLK vorgeschlagen, stufenweise den Anteil der Studierenden, die ein Stipendium erhalten, von derzeit zwei auf zehn Prozent in 2012 zu erhöhen. In Ergänzung zum BAföG-System, das auf sozialen Kriterien basiert, sollten die Stipendien unabhängig vom Einkommen der Eltern ausschließlich nach Begabung vergeben werden.
www.innovation.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/2007/pm_2007_11_19.html
10. AStA prangert mangelhafte Umsetzung des Bologna-Prozesse an der Freien Universität Berlin an
Der AStA sieht die Umsetzung des Bologna-Prozesses als gescheitert an. Dies gehe aus einer “Untersuchung des Studienerfolgs von Studierenden der zum Wintersemester 2004/2005 neu eingerichteten Bachelorstudiengänge“ hervor. Dem Präsidium der FU wird vorgeworfen den seit Februar 2007 vorliegenden Bericht unter Verschluss zu halten.
Die Studie zeige, dass in den neuen Studiengängen nicht schneller studiert werde oder die Abbruchquote zurückgehe. Die Abbruchquote liegt vielmehr in vielen Studiengängen sogar höher als in den alten Studiengängen. Im BA Informatik brachen beispielsweise mehr als Zweidrittel der Studierenden bis zum fünften Fachsemester ab, im Diplomstudiengang betrug der Schwund nur sieben Prozent. Die Zahl der Abbrüche hat sich hier also glatt verzehnfacht.
Der Studienerfolgsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vereinfachung des Fachwechsels, die Aufhebung der verschulten Strukturen der Bachelorstudiengänge und die Reduzierung der Arbeitsbelastung der Studierenden nötig sind.
Der AStA FU fordert weiterhin eine konsequente Verbesserung der Studienbedingungen mit dem Ziel eines freien und selbstbestimmten Studiums.
Die Studie findet man unter: www.wiki.bildung-schadet-nicht.de/images/d/d1/Studienerfolg_FU.pdf
11. PraktikantInnen könnten mehr Rechte bekommen – erste Erfolge
Zu den Anfang 2007 von der DGB-Jugend zusammen mit fairwork e.V. Iniitierten zwei Petitionen, die zusammen 100.000 UnterzeichnerInnen hatten, hat der Petitionsausschuss beraten und ist zu dem Schluss gekommen, das Anliegen unter anderem an das Ministerium für Arbeit und Soziales weiterzuleiten und “zur Erwägung zu überweisen“.
Denn: „Angesichts der stark angestiegenen Zahl von Missbrauchsfällen hält er (der Ausschuss) weitere und verstärkte Anstrengungen zu einem wirksamen Schutz der Berufseinsteiger für erforderlich. Es sollte auch geprüft werden, ob gesetzliche Klarstellungen sinnvoll sind.“
DGB Bundesjugendsekretär René Rudolf begrüßte diese Empfehlung, auch wenn sie nicht weit genug gehe. Schliesslich hat der Petitionsausschuss die angestrebte dreimonatige Praktikumshöchstdauer und die geforderten 300 Euro Mindestvergütung nicht mittragen können. Vielmehr lässt der Ausschuss offen ab wann ein Praktikum als gerecht entlohnt gilt.
Die Petition haben zumindest die ExpertInnen der SPD-Bundestagsfraktion angeregt, gesetzliche Regelungen zu prüfen, wie sich die Rechte von Praktikanten stärken lassen. Im Gespräch ist, dass Praktikanten künftig einen Vertrag und eine kleine Entlohnung erhalten. Zudem wird über eine zeitliche Befristung der Praktika nachgedacht.
www.dgb-jugend.de/studium/meldungen/kleiner_erfolg_fuer_praktikanten
www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,523549,00.html
12. GEW und ver.di legten bereits im Oktober Studie zur Situation studentischer Beschäftigter an Berliner Hochschulen vor
Zur Erstellung der Studie wurden 2006 etwa 400 der 5000 studentischen Beschäftigten in Berlin bezüglich ihrer Arbeitsbedingungen befragt. Vorbild war der Fragenkatalog der 2005 durchgeführten Studie zu den Bedingungen Marburger studentischer Beschäftigter. Die Ergebnisse zeigen auf, wie wichtig eine tarifliche Absicherung sowie personalrechtliche Interessensvertretung ist. Der Berliner Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TVStud II) trägt dabei wesentlich zu deren Existenzsicherung bei. Durchschnittlich 80 % der Befragten bewerteten die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen wie Vertragsdauer, Arbeitszeit und Vergütung als sehr positiv. Für die Gewerkschaften ist das ein klares Votum für den Erhalt und die Weiterentwicklung des bundesweit einmaligen Tarifvertrages für die studentischen Beschäftigten.
www.tarifini.de/Documents/Tarif/tarif-material-studie-berlin.dwt
www.tarifini.de/Documents/Tarif/Material/071015_TVStud_Studie.pdf
13. Studierende erhalten deutlich mehr Psychopharmaka verordnet als Berufstätige
Dies belegt eine aktuelle Studie der Techniker Krankenkasse (TK) unter rund 131.000 Studierenden im Alter von 20 bis 34 Jahren. Fast zehn Prozent der den Hochschülern insgesamt verordneten Medikamente waren Psychopharmaka. Demnach bekamen im vergangenen Jahr Studierende im Alter von 20 bis 34 Jahren Antidepressiva für fünf Tage im Jahr. Im Vergleich erhielten Berufstätige in dieser Altersgruppe Antidepressiva nur für 3,5 Tage jährlich.
Als psychisch belastende Faktoren nennen die Studierenden insbesondere Zeitdruck, Hektik an der Hochschule und fehlende Rückzugsmöglichkeiten.
Ein weiteres Ergebnis der Studie: Schleswig-Holsteins Studierende erhalten im Vergleich zu ihren Kommilitonen in anderen Bundesländern die meisten Medikamente. Statistisch erhalten Studierende in Schleswig-Holstein Medikamente für 60 Tage im Jahr. Bundesweit verordneten die Ärzte im Durchschnitt Medikamente für 52 Tage im Jahr.
www.fzs.de/show/158985.html
www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/m02__landesvertretungen/0860/02__pressemitteilungen/01__aktuell/0102__studenten__medikamente.html
www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/b01__bestellungen__downloads/z99__downloads__bilder/pdf/gesund-studieren,property=Data.pdf
14. Kindergeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden
Kindergeld für volljährige Kinder darf auch SozialhilfeempfängerInnen nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Voraussetzung sei allerdings, dass die Eltern das Geld auch tatsächlich an ihren erwachsenen Nachwuchs weiterleiten und nicht für sich selbst ausgeben (Az.: B 8/9b SO 23/06 R).
Mit dem Urteil sorgte Deutschlands oberstes Sozialgericht dafür, dass EmpfängerInnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – also von Sozialhilfe – und von Arbeitslosengeld II gleich behandelt werden. Denn beim Arbeitslosengeld II gilt Kindergeld grundsätzlich als Einkommen der Kinder. Bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen eines Hartz-IV-Antrags darf es darum nicht als bedarfsmindernd berücksichtigt werden. Die Kasseler RichterInnen werteten das Kindergeld als „Durchlaufposten“: Zwar werde es den Eltern überwiesen, doch es dürfe von ihnen nicht für den eigenen Unterhalt verwendet werden. Es sei daher nicht als Einkommen zu sehen.
Die Sache wurde jedoch an das LSG zurückverwiesen; die tatsächlichen Feststellungen reichten nicht aus, um darüber zu entscheiden, ob der Klägerin insgesamt höhere Leistungen zustehen.
SG Freiburg – S 7 SO 4468/05
LSG Baden-Württemberg – L 7 SO 2073/06 – – B 8/9b SO 23/06 R
15. Bundesverwaltungsgericht: bei fehlendem BAföG-Leistungsnachweis kann auch nicht im Auslandssemester gefördert werden
Mit der Entscheidung stellte das höchste Verwaltungsgericht in Leipzig klar, dass auch bei einem Auslandsstudium nach vier Semester Inlandsstudium nicht ohne Leistungsnachweis gefördert werden könne.
Der Klägerin wurde die Ausbildungsförderung für ein nach vier Fachsemestern, die im Inland absolviert worden sind, begonnenes Auslandssemester mit der Begründung versagt, die Klägerin habe kein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung im Sinne von § 48 Abs. 1 BAföG vorgelegt, so dass für ein fünftes Fachsemester im Inland keine Ausbildungsförderung (mehr) beansprucht werden könne mit der Folge, dass umso weniger die Voraussetzungen für die Förderung eines Studiums (Semesters) im Ausland vorlägen. Dem Gesetzeswortlaut zufolge ist allerdings für ein Auslandssemester keine Vorlage des Leistungsnachweises notwendig, da dieser für ein Auslandsstudium nur für ein Studium vom Wohnsitz im Inland aus, im Rahmen grenzüberschreitender Zusammenarbeitoder im Falle einer Fortsetzung einer Ausbildung nach einem mindestens einjährigen Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gefordert wird. Ein Auslandssemester ist in der Aufzählung nicht enthalten.
Allerdings stellte jetzt das Bundesverwaltungsgericht klar: “es versteht sich von selbst und bedarf keiner Begründung im Einzelnen, dass für ein ergänzendes Auslandsstudium bzw. Auslandssemester grundsätzlich die Förderungsvoraussetzungen nicht vorliegen können, wenn sie für ein weiteres Inlandsstudium (Inlandssemester) nicht (mehr) vorliegen.” und versagte den Anspruch auf Weiterförderung für das Auslandssemester. Mit anderen Worten kann “ein BAföG-Bezieher die negativen Konsequenzen aus einem fehlenden Leistungsnachweis im Sinne von § 48 Abs. 1 und 2 BAföG, die sich auf sein (weiteres) Inlandsstudium auswirken, regelmäßig nicht auf dem Umweg eines Auslandsstudiums (Auslandssemesters) vermeiden.”
Das Urteil ist zu finden unter
www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/5594.pdf