Lehramtsstudiengänge reformbedürftig!

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften sieht große Versäumnisse bei der Studiengangsgestaltung von Lehramtsstudiengängen sowie bei der Studienfinanzierung. Eine Studie, welche über tausend Lehramtsstudierende vom Studienbeginn bis nach dem Referendariat begleitete ergab, dass ein Teil der Lehrerinnen und Lehrer schon nach gut vier Berufsjahren ausgebrannt ist. Die zum Lehramt befähigenden Studiengänge können schon lange nicht mehr die Anforderungen, die eine Lehrerin braucht vermitteln. „Didaktische Fähigkeiten werden meist nur in der Theorie gelehrt – Schulpraxis können die Studierenden nur in den wenigen Wochen ihres Praktikums schnuppern,“ sagt Imke Buß vom Vorstand des fzs. Die kurzen Praxiserfahrungen kommen meist viel zu spät und sind zu kurz, so dass den Studierenden eine Entscheidung über die Eignung zu dem Beruf des Lehrers kaum möglich ist. „Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer müssen aktiv in Schulunterricht über eine längere Zeit eingebunden werden. Nur so können die gelernte Didaktik gelebt und eine Entscheidung für oder gegen den zukünftigen Beruf aufgrund von praktischen Erfahrungen gefällt werden.“, so Buß. Die genannten Punkte kann auch die derzeitige Studienreform nicht leisten. So wurden lediglich Studiengänge in zwei Abschnitte von Bachelor und Master geteilt ohne sich Gedanken um eine inhaltliche Reform zu machen. „Auch für die Lehramtsstudiengänge müssen die nötigen Kompetenzen und Fähigkeiten ermittelt werden um ein schlüssiges Studiengangskonzept entwickeln zu können,“ sagt Florian Hillebrand vom Vorstand des fzs.

Die Studie hat ebenfalls die Gründe für einen Studienabbruch untersucht. Ein gewichtiger Anteil der Studienabbrecher gab an, nicht über genug finanzielle Mittel für die Fortführung des Studiums zu verfügen. Dieser dramatische Befund zeigt erneut, wie unzureichend die derzeitige Studienfinanzierung ist. „Das BAföG muss reformiert und für mehr Studierende zugänglich gemacht werden“, sagt Florian Hillebrand. „Fehlende finanzielle Mittel dürfen kein Grund für den Abbruch eines Studiums sein. Der Staat muss den Studienerfolg unterstützen und ihn nicht vorschnell begraben,“ so Hillebrand.