Hochschulpolitischer Newsletter des fzs

1. Mitgliederversammlung des fzs beschließt Verbandsreform

Am Wochenende vom 16.-18. Mai fand an der Universität Potsdam die 34. Mitgliederversammlung des fzs statt, die ganz den Zukunftsperspektiven des studentischen Dachverbandes gewidmet war. Über 130 Delegierte aus zahlreichen Studierendenschaften besprachen das ganze Wochenende über strukturelle Reformen des fzs und schlossen damit den Perspektivenprozess erfolgreich ab, dem in den vergangenen Monaten zahlreiche Diskussionen und Veranstaltungen vorangegangen waren. Insbesondere vor dem Hintergrund veränderten Rahmenbedingungen wie der Einführung von Bachelor-/Master sowie der Föderalismusreform war eine Debatte um die künftige Ausrichtung des studentischen Dachverbandes erforderlich geworden.

Vor allem die Mitgliederversammlung selbst profitierte von den Verbandsreformen. Sie soll künftig noch stärker die Strategien zur Umsetzung der Positionen des Verbandes diskutieren und beschließen. Zugleich wird der fzs künftig noch stärker die Vernetzung von Studierendenschaften bundesweit gewährleisten und entsprechende Studierendenkonferenzen sowie Fachveranstaltungen organisieren. Damit soll insbesondere der Kontakt zu den Studierendenvertretungen noch stärker gefördert werden.

Die Delegierten stimmten mit überwältigender Mehrheit ebenfalls der ersten Beitragserhöhung seit Gründung des Verbandes im Jahr 1993 zu. In Zukunft werden die Mitglieder 0,80 EUR für jede/n eingeschriebene/n Studierende/n pro Jahr an den fzs bezahlen; Studierendenschaften mit weniger als 10.000 Studierenden erhalten auch in Zukunft einen deutlich ermäßigten Satz. Die neue Beitragsordnung gilt am Wintersemester 2008/09, allerdings kann im ersten Jahr auch hiervon nach unten abgewichen werden.

Auf der Mitgliederversammlung fanden außerdem Nachwahlen zum Vorstand statt. Ab dem 1. Juni wird Bianka Hilfrich (Universität Bonn) dem vierköpfigen Vorstand angehören. Sie folgt damit Regina Weber, die zu diesem Zeitpunkt aus dem Amt scheiden wird.

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2. Hessischer Landtag diskutiert die Abschaffung von Studiengebühren

Die Abschaffung der hessischen Studiengebühren stand am 19. März im Mittelpunkt der Beratungen des Wissenschaftsausschusses im hessischen Landtag. Grundlage der Beratungen waren drei Gesetzentwürfe – zwei Anträge von SPD/Grünen (Drs. 17/15) sowie der Linkspartei (Drs. 17/16) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 17/32) – die von zahlreichen geladenen ExpertInnen diskutiert wurden. SPD und Grüne fordern in ihrem gemeinsamen Antrag die Rücknahme der Studiengebühren ab dem kommenden Wintersemester und stellen dafür konkrete Kompensationszahlungen in Aussicht; der Antrag der Linksfraktion sieht zwar keine Kompensationszahlungen vor, soll dafür aber rückwirkend die Gebühren abschaffen; der Antrag der FDP schließlich sieht keine Aufhebung der Gebühren vor, sondern will lediglich die Gebührenfrage in die Verantwortung der Hochschulen übertragen.

Die Pläne zur Abschaffung der Gebühren fanden u.a. deutlichen Zuspruch bei Studierenden, Gewerkschaften, den Fachhochschulen sowie führenden Verfassungsrechtlern. Die GebührengegnerInnen plädierten für die Rücknahme der Studiengebühren. Die Gebühren wirkten demnach nicht nur sozial selektiv und hielten viele junge Menschen vom Studium ab, sondern widersprächen ebenfalls der in der hessischen Landesverfassung vorgeschriebenen Unentgeltlichkeit des Studiums.

Die Verfassungsrechtler Prof. em. Dr. Friedrich v. Zezschwitz sowie Prof. Dr. Bernhard Nagel wiesen darauf hin, dass die Gebühren nicht nur für die Zukunft abgeschafft werden müssten, sondern eine rückwirkende Abschaffung geradezu notwendig sei, da die Gebührenerhebung nicht im Einklang mit der Landesverfassung stünde. Der Antrag von SPD und Grünen sieht keine Rückzahlung der bisher erhobenen Gebühren vor, was auch auf Kritik von Aktionsbündnis gegen Studiengebühren beim fzs stieß.

Unternehmensverbände und Hochschulrektorenkonferenz wollen an Studiengebühren festhalten

Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VhU) sowie die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) forderten in ihren Stellungnahmen hingegen die Beibehaltung von Studiengebühren. Der Unternehmerverband wetterte gegen sog. Langzeitstudierende und warnte davor, dass ausländische Studierende ein kostenfreies Studium in Deutschland „auf Kosten des Steuerzahlers“ nutzen könnten. Die HRK-Präsidentin Margret Wintermantel sprach sich nicht nur für Studiengebühren aus, sondern lehnte die im FDP-Antrag vorgesehene Deckelung der Schulden auf 15000 Euro ab, da diese der „Effektivität“ von Studiengebühren gerade für Langzeitstudierende zuwider liefe.

Mitgliederversammlung des fzs erhofft sich „Signal“ für andere Länder

Eine Abschaffung der Studiengebühren forderte auch die 34. Mitgliederversammlung des fzs in Potsdam. Die Delegierten riefen die parlamentarische Mehrheit im hessischen Landtag auf, den begonnenen Weg der Gebührenabschaffung fortzuschreiten. Von der Gebührenabschaffung in Hessen müsse ein Signal auch in andere Bundesländer ausgehen, auch dort die Abschaffung anzugehen. Im Beschluss heißt es wörtlich: „Damit kann auf lange Sicht ein Beitrag dazu geleistet werden, Bildung als Menschenrecht anzuerkennen und das Hochschulsystem sozial durchlässiger zu machen.““

Weniger Gebühreneinnahmen als erwartet

Unterdessen wurde bekannt, dass die hessischen Hochschulen weniger Gebühren im ersten gebührenpflichtigen Jahr wesentlich geringere Einnahmen hatten als geplant: Statt der erwarteten 104 Millionen Euro nahmen die Hochschulen nur 90,1 Millionen aus Studiengebühren ein, wie die Frankfurter Rundschau berichtete und die geschäftsführende Ministerin zugestehen musste. Hintergrund der Mindereinnahmen ist die Tatsache, dass sich zahlreiche Studierende beurlauben ließen – ein Trend, der sich auch in anderen gebührenpflichtigen Bundesländern bereits zeigte.

Urteil zum hessischen Gebührengesetz am 11. Juni

Mit Spannung blicken die hessischen Studierenden unterdessen auf den 11. Juni: An diesem Tag will der hessische Staatsgerichtshof sein Urteil zum Studienbeitragsgesetz fällen. Geklagt hatten nicht nur die Fraktionen von SPD und Grünen, sondern ebenfalls die Studierenden des Landes: Mehr als 70.000 Menschen hatten sich der Klage gegen das Gebührengesetz angeschlossen. Zahlreiche BeobachterInnen gehen davon aus, dass das Gericht die Gebühren für verfassungswidrig erklären wird.

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3. Mitgliederversammlung des fzs verurteilt „Hamburger Modell“

Einstimmig beschloss die 34. Mitgliederversammlung des fzs am ersten Abend ihrer Tagung eine Resolution mit klarem Signal nach Hamburg und Hessen: Die dortigen Studiengebühren müssten abgeschafft werden. In beiden Ländern seien bei den vergangenen Landtagswahlen klar Mehrheiten gegen Studiengebühren erreicht worden. Diese müssten nun, so die Delegierten, in konkrete Politik umgewandelt werden. Während der fzs die sich annähernde Abschaffung in Hessen begrüßte, wurde insbesondere das „Hamburger Modell“ scharf kritisiert. In Hamburg haben CDU und GAL sich gegen die Abschaffung von Studiengebühren entschieden und in einem „Kompromiss“ ein neues Modell nachlaufender Studiengebühren beschlossen.

In dem Beschluss der fzs-Mitgliederversammlung heißt es: „Die Gebührenumwandlung in Hamburg wird weiterhin zu einer massiven Verschuldung der Studierenden führen, die unter anderem Studieninteressierte aus niedrigen und mittleren Einkommensschichten vom Studium abschreckt. Daran kann auch die Reduzierung der Gebühren nichts ändern. Durch den Wegfall von Befreiungstatbeständen werden dagegen neue Hürden aufgebaut, die bereits immatrikulierte Studierende treffen und in Zukunft viele Studieninteressierte vom Studium abhalten werden. Solche kleinen Veränderungen der Gebührensituation wirken sich überdies fatal auf die Planbarkeit eines Studiums aus. Die Studierenden müssen mit wechselnden Höhen der Gebühren rechnen und nun auch damit, dass Situationen, in denen sie zuvor keine Gebühren zahlen mussten, plötzlich wegfallen.“ Ein Studium müsse hingegen finanziell planbar sein, gerade für Studierende mit eingeschränkten finanziellen Mitteln.

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4. Arbeitsminister plant Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss

Um die Berufsperspektiven von Jugendlichen zu verbessern, hat sich Bundesarbeitsminister Olaf Scholz dafür ausgesprochen, einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss einzuführen. „15 Prozent der ab 35-Jährigen haben keinen Berufsabschluss. Fast 8 Prozent der Schüler brechen die Schule ohne Abschluss ab. Das sind viel zu viele“, so Olaf Scholz. Deshalb sollten künftig Menschen ungeachtet ihres Alters bei der Bundesagentur für Arbeit einen ersten Schulabschluss nachholen können.

Rückendeckung erhielt der Minister dabei von bildungspolitischen Verbänden. Der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne etwas begrüßte die Ankündigung und sprach von einem „ersten Schritt“, dem weitere folgen müssten. Thöne forderte ebenfalls ein Grundrecht auf Ausbildung ein: „Wenn wir Bildungsarmut bekämpfen wollen, muss Bildung zu einem Recht werden.“ Auch die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Heidi Merk, begrüßte die Pläne des SPD-Ministers. Der Verband hat unlängst eine Studie herausgegeben, wonach gerade jugendliche Hartz IV-EmpfängerInnen kaum Unterstützung erhalten, um eine Berufsausbildung beginnen oder ihren Schulabschluss nachholen zu können. Diesen Menschen könne durch einen solchen Rechtsanspruch geholfen werden.

Ausgerechnet die Bildungsminister Annette Schavan (CDU) sprach sich gegen einen Rechtsanspruch aus. Der Vorschlag sei „viel Wirbel um wenig Substanz“, erklärte Schavan der Stuttgarter Zeitung. Dieses wiederum sei grotesk, so GEW-Chef Thöne: „Es grenzt an unterlassene Hilfeleistung, wenn ausgerechnet die Bildungsministerin Menschen ohne Schulabschluss einen Anspruch auf Förderung verweigern will.“

Strafzahlungen für Länder bei Schulabbruch?

Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Techikabfolgenabschätzung, Ulla Burchardt (SPD), hat sich gleichzeitig dafür ausgesprochen, die Länder stärker als bisher dafür in die Pflicht zu nehmen, frühe Schulabbrüche junger Menschen zu vermeiden. Ansonsten sollten sie verpflichtet werden, für jeden Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss einen „nicht unerheblichen Ausgleichsbeitrag“ zu zahlen, so Burchardt.

Die KultusministerInnen der Länder hatten in den vergangenen Jahren immer wieder zugesagt, die AbbrecherInnenquote zu halbieren. Dennoch ist bislang keine ernsthafte Trendwende eingekehrt: Vor zehn Jahren verließen 8,7 Prozent eines Altersjahrgangs frühzeitig die Schule; 2006 waren es immer noch 7,9 Prozent oder 77.000 junge Menschen.

5. Kindergartenbesuch kann soziale Selektion verringern

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) unter dem Titel „Soziale Ungleichheiten beim Schulstart“ kommt zu dem Ergebnis, dass ein längerer Besuch des Kindergartens Defizite des Elternhauses bei der Bildung ausgleichen kann.

Kinder aus bildungsfernen Familien sowie mit Migrationshintergrund würden häufiger zurückgestellt bzw. zeigten überproportional sprachliche und motorische Entwicklungsdefizite als Kinder aus Akademikerfamilien. So werde jedes zweite Kind vom Schulbeginn zurückgestellt, wenn die Eltern keinen formalen Bildungsabschluss haben. Bei einem mittleren Bildungsabschluss der Eltern liege die Wahrscheinlichkeit für eine Rückstellung noch bei 30 Prozent. In Akademikerhaushalten sind es laut Studie nur acht Prozent.

Die Studie kommt nun zum Schluss, dass ein längerfristiger Besuch des Kindergartens soziale Ungleichheiten ausgleichen könne. Dabei weisen die Bildungsforscher darauf hin, dass erst bei einem Besuch schon ab dem 3. Lebensjahr und damit für drei volle Jahre ein Erfolg messbar sei; ein einziges Kindergartenjahr habe kaum positive Effekte.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, sprach sich in der taz für den beitragsfreien Kindergarten aus: „Die Bedeutung des Kindergartens als Fördereinrichtung nimmt zu. Schüler, die nicht im Kindergarten waren, haben schlechtere Integrationschancen.“ In ihrer Zusammenfassung gehen auch die Autoren der Studie auf den kostenfreien Kindergarten ein. Die „Forderung nach einem kostenfreien letzten Kindergartenjahr“ sei „vor dem Hintergrund der Unterschiede der Kindergartenpartizipation nach sozialer Herkunft zu sehen.“ Allerdings reiche eben ein einziges Jahr nicht aus; eine solche Maßnahme (wie sie in einigen Bundesländern bereits besteht) sei demnach nicht effektiv. Die Forderung nach einem komplett kostenfreien Kindergarten greifen die Autoren verständlicherweise nicht auf – sie ist aber die konsequente Folge ihrer Ausführungen.

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6. Keine „Gesinnungstests“ für ausländische Studierende!

Die Mitgliederversammlung des fzs hat Bund und Länder dazu aufgefordert, die so genannten „Gesinnungstests“ bei Studierenden aus überwiegend muslimischen Ländern sofort einzustellen. Die Mitgliederversammlung, die einen entsprechenden Antrag beschloss, hat dazu ein klares Signal gesetzt, nachdem das Ausmaß der Befragungen deutlich wurde.

Nach dem Aufenthaltsgesetz des Bundes werden die Länder ermächtigt, spezielle Befragungen bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen durchzuführen. „Bei den Befragungen werden bestimmte Studierende unter den Generalverdacht des Terrorismus gestellt. Die Vergabe des Aufenthaltsrecht wird an die Antworten geknüpft und kann auch nachträglich unter dem Vorwand der falschen Beantwortung entzogen werden“, erläutert fzs-Vorstandsmitglied Martin Menacher. „Damit wird den Studierenden jegliche Sicherheit genommen, die sie für ihr Studium brauchen. Wir fordern, diese Befragungen sofort einzustellen und verlässliche Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.“

Besonders prekär ist die Situation in Nordrhein-Westfalen. Die Befragungen sind dort geheim, die Studierenden dürfen keinen Rechtsbeistand zu Rate ziehen und die Fragebögen sind nicht bekannt. Das ist aus Sicht des fzs fatal. „Die Betroffenen werden extrem unter Druck gesetzt und in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Eine Kontrolle dieser Befragungen ist durch die Geheimhaltung unmöglich. Außerdem haben die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern unkontrollierten Zugang zu den Daten“, fasst Vorstandsmitglied Regina Weber die Situation zusammen. Bekannt wurden die Befragungen erst, als sich betroffene Studierende an ihre Vertretung wandten. Die Datenmenge übersteigt diejenige der Rasterfahndung um ein Vielfaches. Die Rasterfahndung war nach langer juristischer Auseinandersetzung für erklärt worden, da sie die Grundrechte der Betroffenen verletzt.

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7. NRW plant neue Fachhochschulen – und stößt auf wenig Verständnis

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat beschlossen, vier neue Fachhochschulen im Land zu bauen und damit 11.000 zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Die Landesregierung möchte damit den erwarteten Anstieg der Studierendenzahlen durch einen doppelten Abiturjahrgang sowie eine erhoffte höhere Studierendenquote auffangen.

Geplant sind drei neue Fachhochschulen mit ingenieur- und naturwissenschaftlichem Zuschnitt mit je 2500 Studienplätzen, die erste staatliche Hochschule für Gesundheitsberufe mit 1000 Studienplätzen sowie der Ausbau fünf bestehender Fachhochschulen um jeweils 500 Studierende, so dass insgesamt 11.000 neue Studienplätze mit jährlichen Kosten von 160 Millionen Euro pro Jahr entstehen könnten. Innovationsminister Andreas Pinkwart erläuterte, dass insbesondere in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) neue Studienplätze entstehen sollen. Das dürfte vor allem auch dem Landeshaushalt zugute kommen, schließlich wären entsprechende Studienplätze an Universitäten aufgrund des erforderlichen Forschungsbezuges um ein vielfaches teurer.

Doch die Pläne der Landesregierung stießen schon vor ihrer Verkündung auf harsche Kritik. Der Vorsitzende der FH-Landesrektorenkonferenz, Joachim Metzner, verwies auf die dichteste Hochschullandschaft in Europa und forderte, statt neuer Hochschulen die bestehenden Einrichtungen auszubauen: „Es ist viel effizienter, dort zu investieren, wo es schon eine funktionierende Infrastruktur gibt. Eine neue Hochschule braucht zehn Jahre, bis sie voll funktioniert. Aber dann wird der Studentenberg in NRW schon wieder weitgehend abgebaut sein.“ Mindestens 1000 neue Stellen für wissenschaftliches Personal seien erforderlich, um die bestehenden Engpässe abzubauen, so Metzner.

Mit seiner Einschätzung, eine solche Regelung sei ineffizient, liegt der Rektor der FH Köln vielleicht nicht falsch. Die „WAZ“ berichtet, dass nach dem Kabinettsbeschluss zunächst ein Wettbewerb „um die besten Konzepte zur „Anbindung der Studienangebote an das regionale Entwicklungspotenzial“ ausgeschrieben werden soll. Bis also der Wettbewerb vollendet, die Gebäude gebaut und die ProfessorInnen ihre Arbeit an den neuen Hochschulen aufgenommen haben, dürften erstmal einige Jahr ins Land ziehen…

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8. Neue Publikationen

Studienheft 5: „Hochschule und Demokratie. Rückblicke – Einblicke – Ausblicke.“

Mit dem Titel „Hochschule und Demokratie. Rückblicke – Einblicke – Ausblicke. Debattenbeiträge zu 40 Jahren StudentInnenbewegung,Hochschulreform und außerparlamentarischer Opposition“ liegt das nunmehr 5. Studienheft vor. fzs, BdWi und GEW geben gemeinsam seit einigen Jahren die Studienhefte heraus. In diesem Jahr werden wir in dem Heft die letzten 40 Jahre hochschulpolitische Diskussionen Revue passieren lassen und gleichzeitig in die Zukunft blicken. Das Heft wird im Sommer 2008 erscheinen und kann ab sofort vorbestellt werden.

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