In einer – überraschend ausführlichen – Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag (16/10014) erläutert das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass Anpassungen des BAföG aufgrund des Bologna Prozesses nicht erforderlich seien.
Derzeit erhalten Studierende keine Förderung, wenn sie ihr Studium nach dem 30. Lebensjahr abschließen. Durch die Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge und der beabsichtigten Berufstätigkeit sind Studierende, die ihren Master nach dem 30. Lebensjahr beginnen, demnach keine Förderung erhalten. Die Bundesregierung sieht dennoch „keine ungerechtfertigte Schlechterstellung von Studierenden in den neuen gestuften Studiengängen.“
Auch die bestehenden Probleme von Bachelor-Studierenden, die unmittelbar im Anschluss an ihr erstes Studium einen Master studieren wollen, machen aus Sicht des Ministeriums keine Gesetzesänderung erforderlich. Diese Studierende haben derzeit das Problem, dass sie etwa nach einem Abschluss im Juni bis zum Beginn ihres Masters (der in der Regel im Oktober eines Jahres beginnt) keine Förderung erhalten, weil beide Studiengänge als eigenen Ausbildungsabschnitte betrachtet werden.
Die Bundesregierung argumentiert, dass solche Studierende ja einer regulären Erwerbstätigkeit nachgehen oder Leistungen nach dem SGB II – sprich: Hartz IV – erhalten könnten, zu denen sie ja prinzipiell berechtigt seien. Eine Regelung, in der Übergangsphase BAföG zu bezieht, wird auch mit dem Hinweis auf mangelnde Master-Studienplätze begründet: „So ist in vielen Fällen im Juni noch nicht erkennbar, ob eine Zulassung zum Masterstudium im Oktober überhaupt erfolgen wird.“ Dieser ministerielle Hinweis geht damit auch nicht auf die Problematik ein, dass in vielen Fällen der Bachelor-Abschluss kein zureichender Abschluss ist, weil er nach wie vor nicht hinreichend anerkannt oder schlicht unbrauchbar ist, wie etwa in juristischen Studiengängen – aber vor allem bei Lehramtsstudierenden.
Trotz der Weigerung des Bildungsministeriums, fällige Reformen am BAföG vorzunehmen, erwägen nach Informationen des fzs einige SPD-Abgeordnete im Bundestag, eine weitere BAföG-Novelle noch in dieser Legislaturperiode einzufordern. Dabei soll – neben weiteren kleinen Korrekturen – vor allem eine Lösung für die Übergangszeit zwischen Bachelor und Master gefunden werden. Damit wäre zumindest jenen vielen tausend Studierenden geholfen, die im Sommerurlaub keinen Job finden, um ihre Finanzierung zu sichern. Ganz unabhängig von jenen, die vielleicht noch ein Kind zu betreuen haben…