Politischen Gestaltungswillen nicht bestraften!

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) kritisiert das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aufs schärfste. Demnach sollen Studierdend, die Mitglied einer Studierendenvertretung sind für ihre Aufwandsentschädigungen Steuern zahlen. Nach Ansicht der zuständigen Richter seien StudentInnen ArbeitnehmerInnen, da sie ihrem Arbeitgeber, also der Studierendenschaft, ihre Arbeitskraft schulden. Außerdem wurde angeführt, dass die Studierenden den Weisungen des Studierendenparlaments unterstehen. Aufgrund diese Weisungsgebundenheit sei ihre Arbeit als nicht selbstständig anzusehen.

„Es ist eine Frechheit engagierte Studierende für ihre Leistungen auch noch zu bestrafen“, erklärt Bianka Hilfrich, Mitglied des fzs-Vorstands. „Die Vertreterinnen und Vertreter setzen sich neben dem Studium für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen ein und bekommen dafür nur sehr geringe, zum Teil sogar gar keine, Aufwandsentschädigungen. Wir sehen hier ganz klar den Versuch, Interessenvertretung unattraktiv zu machen und die StudentInnenvertretungen nachhaltig zu schädigen“.

Bereits die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, die damit einhergehende Verschulung sowie die Erhöhung der Prüfungslast stellen für Studierende eine große Hürde dar, wenn sie sich neben dem Studium gesellschaftlich engagieren wollen. „Die strukturellen Änderungen, nicht zuletzt die Einführung von neuen Leitungsstrukturen an den Hochschulen, sorgen für immer weniger Partizipationsmöglichkeiten für StudentInnen. Wir verstehen die Hochschulen als Ort der demokratischen Willensbildung. Politische Bildung darf durch strukturelle und finanzielle Hürden nicht behindert werden.“ so Anja Gadow, ebenfalls Mitglied im fzs Vorstand.

„Durch das gestrige Urteil droht vielen Studierendenvertretungen ein personeller Kahlschlag. Wir fordern die Politik eindringlich auf, hier andere Möglichkeiten zu eröffnen. Auch finanziell schlecht oder durchschnittlich gestellte StudentInnen sollen es sich leisten können, in ihrer eigenen Vertretung mitzuarbeiten!“ schliesst Bianka Hilfrich.