Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften begrüsst das in Kraft treten der höheren BAföG-Bedarfssätze für Studierende, deren Bewilligungszeitraum vor dem 1. August begonnen hatte. Für neue Bewilligungszeiträume gelten die neuen Sätze bereits seit dem 1. August.
„Seit dem heutigen Tag kommt die lang herbeigesehnte BAföG-Erhöhung endlich bei den Studierenden an. Diese war längst überfällig geworden – liegt doch die letzte Anpassung von Freibeträgen und Bedarfssätzen mittlerweile sieben Jahre zurück“ so Florian Keller vom fzs-Vorstand.
Trotz der heute in Kraft getretenen Verbesserungen sind die Studierenden in Deutschland nicht auf Rosen gebettet. „Die aktuelle Anpassung kommt mit diesen Sätzen zu spät und reicht noch lange nicht aus – denn sie hat die Inflation der letzten zwei Jahre ausgespart“ so Anja Gadow, ebenfalls Mitglied des fzs-Vorstands.
Der studentische Dachverband sieht grundsätzliche Probleme im aktuellen System der staatlichen Studienfinanzierung. Das Nebeneinander zweier völlig unterschiedlicher Fördersysteme – auf der einen Seite das BAföG für Studierende und auf der anderen Seite diverse Regelungen aus dem Steuer- und Unterhaltsrecht auf Seite der Elterngeneration führt zu einem unbefriedigenden und widersprüchlichen Ergebnis. Aus Sicht des fzs wäre ein Wechsel hin zur Eltern- und Herkunftsunabhängigkeit der richtige Weg.
Weiter kritisiert der studentische Dachverband den Darlehensanteil im BAföG und die damit damit verbundenen finanziellen Belastungen von jungen Akademikerinnen und Akademikern. „Die Bereitschaft von Studierenden, sich für ihr Studium zu verschulden ist gering und wird weiter gering bleiben, denn für viele Absolventinnen und Absolventen bleibt auch nach dem Studium der gut bezahlte Traumjob entgegen vieler Versprechungen außer Reichweite. Wir befürchten auch, dass der drohende wirtschaftliche Abschwung hier noch seinen Teil beitragen wird.“ so Gadow weiter.
Neben den lange bekannten Mängeln des BAföG kommen mit der Einführung der neuen Bachelor- und Master-Studiengänge im Zuge des Bologna- Prozesses neue Herausforderungen auf die staatliche Studienfinanzierung zu.
„Insbesondere die Altersobergrenze passt nicht in die gestufte Studienstruktur und dem geforderten lebensbegleitendem Lernen. Man geht allgemein davon aus, dass viele Studierende nach ihrem Bachelor-Abschluss ein paar Jahre in das Berufsleben wechseln um dann für ihr Masterstudium wieder an eine Hochschule kommen. Diese Studierenden fallen der strikten Altersobergrenze zum Opfer. Das BAföG muss für Bologna fit gemacht werden!“ so Keller abschließend.