Bundesgelder für die „neue“ ZVS werden gesperrt

Der Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag hat beschlossen, die Mittel für die Servicestelle ZVS nach dem Jahr 2009 zu sperren. Damit soll erreicht werden, dass sich möglichst alle Hochschulen an dem neuen Verfahren beteiligen. Bedenken bestehen allenfalls hinsichtlich der richtigen Wirkung dieser Haushaltssperre.

Die neue Servicestelle ZVS soll die Zulassungsverfahren vereinheitlichen und möglichst alle bestehenden Studienplatzkapazitäten ausschöpfen. Das ist auch dringend erforderlich: Derzeit bewerben sich Studierende in der Regel individuell – und das an mehreren Hochschulen gleichzeitig. Das bedeutet nicht nur einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand für die BewerberInnen. Die hochschuleigenen Verfahren führen vor allem zu einem massivem Chaos, weil die Hochschulen ihre Kapazitäten um das mehrfache überbuchen – und dennoch tausende Studienplätzen frei bleiben, weil akzeptierte BewerberInnen vielleicht doch an einer anderen Hochschule ein Studium annehmen und den für sie reservierten Studienplatz nicht annehmen.

Die Umgestaltung der Servicestelle ZVS soll dies nun ändern, indem die Bewerbungen von der neuen Servicestelle angenommen und koordiniert werden. Allerdings: Dieses Serviceangebot geschieht auf freiwilliger Basis. Um aber eine wirkliche Verbesserung zu erreichen, genügt es nicht, wenn nur einzelne Hochschulen sich an einem einheitlichen Verfahren beteiligen.

Um nun eine möglichst breite Beteiligung der Hochschulen zu erreichen, hat der Haushaltsausschuss im Bundestag beschlossen, für das Jahr 2009 fünf Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die restlichen Mittel im Umfang von zunächst 7,5 Millionen für die Folgejahre sind gesperrt. Damit wird die ZVS zwar unter Druck gesetzt – aber sie selbst kann darauf nicht angemessen reagieren, weil es nicht in ihrer Macht steht, dass sich die Hochschulen an den neuen Verfahren beteiligen. Druck müsste deshalb auf die Hochschulen und ihre Dachverbände ausgeübt werden.

Zugleich scheint eine gesetzliche Regelung erforderlich: Dem Bund kommt nach der Föderalismusreform von 2006 die Kompetenz zu, für den Bereich der Hochschulzulassung einheitliche Gesetze zu erlassen. Dies ist aber bislang nicht erfolgt, weil Bundesbildungsministerin Schavan innerhalb der Großen Koalition die entsprechenden Pläne blockiert. Die Folgen tragen die Studierenden, die weiterhin mit intransparenten Regelungen und einem Zulassungschaos leben müssen.