Berlin (fzs). Der studentische Dachverband begrüsst den Vorschlag von Ministerin Schavan, in einem zweiten Konjunkturpaket von Bund und Ländern jeweils 100.000 Euro pro Schule sowie 500.000 Euro pro Hochschule bereitzustellen. Die Mittel sollen in bauliche Maßnahmen und Renovierungen investiert werden. Hier hatten zuletzt Meldungen über von den Decken stürzende Lampen an der Universität Köln den dringend notwendigen Renovierungsbedarf in die Medien gebracht.
Hierzu erklärt Florian Keller, Mitglied im Vorstand des fzs: „Der Ansatz, über die Fläche gleichermaßen allen Schulen und Hochschulen Gelder zur Verfügung zu stellen ist im gegenwärtigen konjunkturellen Abschwung richtig. Diese Staatsausgaben könnten lokale Handwerksbetriebe stützen und so die ausbleibenden Aufträge von privater Seite ausgleichen.“
Der studentische Dachverband erinnert in diesem Kontext daran, dass der Investitionsstau in Hochschulbauten nicht von ungefähr kommt. „Bund und Länder haben insbesondere den 90er Jahren ihre Haushalte durch aufgeschobene Investition in Renovierungsmaßnahmen an Hochschulen besser aussehen lassen, als sie eigentlich waren. Nach einer kurzen Übergangszeit wird durch die Föderalismusreform die Zuständigkeit für den Hochschulbau allein auf den Ländern lasten. Es ist aber davon auszugehen, dass die notwendigen Ausgaben, die bevorstehen, für die Länder eine Kragenweite zu groß sind“ ergänzt Bianka Hilfrich, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs.
So haben sich allein in den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfahlen laut den zuständigen Ministerien neun Milliarden Euro Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufgestaut. „Wir gehen deshalb von einem Bedarf aus, der zwischen 20 und 30 Milliarden im gesamten Bundesgebiet liegt. Die jetzt von Frau Schavan vorgeschlagenen 175 Millionen allein können daher nur einen symbolischen Charakter haben, könnten aber einen Startschuss für ein größeres gemeinsames Projekt von Bund und Ländern darstellen“ so Florian Keller weiter.
Der fzs betont in diesem Zusammenhang auch, dass es bei Bau- und Sanierungsvorhaben nicht zu Flickwerk oder zum Übertünchen offensichtlicher Missstände kommen darf. „Die Gelder müssen so bereit gestellt werden, dass eine nachhaltige Grundsanierung geleistet werden kann. Die entsprechenden Gebäude müssen energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden. So können mittel- und langfristig Ressourcen gespart und das Klima geschützt werden“ so Bianka Hilfrich abschließend.