Ausreichend Master-Studienplätze für alle – ohne soziale Selektion

Die Kritik an der restriktiven Zulassungspraxis zum Masterstudium steigt angesichts der Studierendenproteste seit Juni 2009 gewaltig. Die Hürden, dass sich Bachelor-AbsolventInnen nur mit einer Mindestnote von üblicherweise 2,5 in einen Masterstudienganz einschreiben können oder eine Quote nur 20% der AbsolventInnen den Eintritt in einen solchen Studiengang erlaubt, verlieren zurecht ihre BefürworterInnen. Oft wurde der Bachelor als neuer Regelabschluss hingestellt, obwohl er keinen umfassenden Hochschulabschluss darstellt und kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Zugangsvoraussetzungen wie Mindestnoten oder Übergangsquoten zum Masterstudium abzuschaffen, heißt aber noch lange nicht, dass auch tatsächlich ausreichend Masterstudienplätze zur Verfügung gestellt werden und daher mehr Zulassungen erfolgen. Gehen Hochschulen also auf die Forderung der Studierenden ein und schaffen Hürden ab, bleibt noch der Schritt offen, dass Landesregierungen die Bildungsbudgets und Studienplatzkapazitäten erhöhen müssen. Eine weitergehende Maßnahme wäre eine bundeseinheitliche Masterzugangsregelung, die dies absichert.

Das letzte Mindestmaß an Flexibilität bei NCs gegenüber starren Hürden – nämlich, dass StudienbewerberInnen durch Wartesemester doch noch zu ihrem Studienplatz kommen können – fällt bei Masterstudiengängen aber ebenfalls weg. Hochschulen haben jedoch einen Bildungs- und keinen Selektionsauftrag! Der fzs spricht sich gegen jede Art von Hürden beim Hochschulzugang aus, egal ob diese auf Kapazitäten oder Mindestnoten beruhen, beim Master besteht aufgrund der fortwährenden Ausdünnung der Kapazitäten gegenüber Magister und Diplom besonders akuter Handlungsbedarf.

Daher fordert der fzs:
– Abschaffung aller Zugangsvoraussetzungen, insbesondere zwischen Bachelor und Master!
– Wegfall der Zulassungsbeschränkungen durch Erhöhung der Kapazitäten, keine Ausdünnung der Masterkapazitäten im Anschluss an den Bachelor!
– Für die Übergangszeit, in der noch nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, müssen auch im Master Wartesemester angerechnet werden! Bundeseinheitliche Masterzugangsregelung zur Sicherstellung des freien Zugangs zu Bildung