Berlin (fzs). Heute entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Fällen, dass Auszubildende und Studierende ihre Bildungskosten – beispielsweise Studiengebühren – steuerlich geltend machen können. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßt diese Grundsatzentscheidung. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug: Sie muss sicherstellen, dass das Urteil zur Grundlage einer eindeutigen Regelung wird und Studierende die Sicherheit haben, ihre Bildungskosten absetzen zu können.
„Hier ist die Bundesregierung, insbesondere Finanzminister Schäuble, gefordert. Die Kosten für ein Studium müssen generell bei späteren Steuererklärungen von den Studierenden geltend gemacht werden können. Das ist aus Sicht des fzs ein Gebot der Fairness“, betont Moska Timar, Vorstand des studentischen Dachverbandes. „Wolfgang Schäuble muss das heutige BFH-Urteil als maßgebend für alle Finanzbehören erklären.“
Florian Pranghe, ebenfalls Mitglied im fzs-Vorstand, erläutert, wieso das so wichtig ist: „Seit vielen Jahren steigen die Kosten für ein Studium immer weiter an. So steigen die Kosten für Miete, Lebensmittel, Energie, Bücher und teilweise auch Studiengebühren. So kommt im Laufe eines Studiums schnell eine fünfstellige Summe zusammen, die die Absolvent*innen anschließend jahrelang als Schuldenberg vor sich her tragen. Wenn in Zukunft diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, sorgt das für eine deutliche Entlastung der Studierenden, die neben einer generellen Abschaffung aller Bildungsgebühren dringend geboten erscheint“, so Pranghe.
„Langfristig müssen Studiengebühren in jeglicher Form abgeschafft werden, und das BAföG reformiert werden. Nur so wird möglich, dass kein Mensch mehr aus finanziellen Gründen an der Aufnahme eines Studiums gehindert wird und wir einer echten Chancengleichheit, nicht nur auf dem Papier, näherkommen“, so Moska Timar abschließend.