Anhörungsverfahren gemäß § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Zu erstens:Der fzs e.V. begrüßt die Idee einer gemeinsamen Hochschulentwicklungsplanung zwischen Hochschulen und Landesregierung. Dadurch wird den Hochschulen die Möglichkeit gegeben, untereinander und mit der Landesregierung in einen Austausch zu kommen. Das bietet die Option eines gemeinsamen Weges zu Verbesserung der Qualität von Lehre, Studium und Forschung an den Hochschulen. Eine Hochschul-entwicklungsplanung kann außerdem die Chance eröffnen, Planungssicherheit für die Hochschulen zu schaffen, so dass sie mit einer finanziellen und personellen Sicherheit eine Entwicklung inklusive Investitionen in nachhaltige Projekte der eigenen Hochschule anstreben können.

Der fzs e.V. kritisiert jedoch eine Planungsphase von i.d.R. nur vier Jahren. Vier oder weniger Jahre bieten keine Planungssicherheit und damit den Hochschulen keine Möglichkeit, zum Beispiel in einem internen Qualitätsmanagementsystem große Strukturänderungen, Investitionen oder neue Projekte zu planen, umzusetzen und den Erfolg oder Misserfolg zu validieren. Derzeit wäre es angebracht, einen Hochschulentwicklungsplan und Rahmenvereinbarungen bis zum Jahre 2020 festzuschreiben.

Weiterhin kritisiert der fzs e.V., den Halbsatz im Gesetz § 11 (1), in dem es heißt: „(…) die strategischen Leistungs- und Entwicklungsziele der Hochschulen und deren Erreichung, entscheiden über Art und Umfang der staatlichen Hochschulfinanzierung (…)“. Es scheint aus unserer Sicht sinnvoll in Fragen wie etwa nach Erreichung einer Frauenquote, ein Anreizsystem zu schaffen, das Hochschulen belohnt, die in diesem Punkt mit gutem Beispiel vorrangehen. Jedoch muss eine ausreichende Grundfinanzierung zur Sicherung der Lehre und Forschung der Hochschulen von Seiten des Landes sichergestellt werden. Projektfinanzierung findet derzeit oft von Seiten der Bundesregierung statt, daher muss auf Landesebene kein zusätzlicher Wettbewerb ausgerufen werden. Außerdem darf keine Sanktionierung von Hochschule stattfinden, wenn sie Zielvorgaben nicht erreichen. Hochschulen haben einen gesellschaftlichen Auftrag und Bildung muss öffentlich finanziert werden. Kürzungen bei Nichterreichen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen würden nur zu einer Verschlechterung der Lehre und Forschung führen. In der Folge wird eine Hochschule nur noch in geringerem Maße dem gesellschaftlichen Auftrag nachkommen können und sie kann durch wegfallende Mittel schlechter auf Probleme reagieren.

In § 11 (4) heißt es, dass„Die Hochschulentwicklungsplanung (…) die Zielvorstellung des Ministeriums über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Finanzplanung (…) (enthält)“. Dieser Passus ist verständlich, jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass eine Entwicklungs- und Finanzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Hochschulpolitischen Ereignisse und Politik erfolgen sollte. Es muss beachtet werden, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl an Studierwilligen zusätzlich an die Hochschulen strömen werden. Gründe dafür sind die doppelten Abiturjahrgänge bis 2014 und eine derzeitige Bildungspolitik, die versucht, die Zahl der Studierenden drastisch zu erhöhen. Allein im letzten Wintersemester gab es eine Erhöhung um 16 % bei den Studienanfängerzahlen. Insbesondere gehen auch immer mehr Studierende aus West- nach Ostdeutschland. Das heißt, mindestens bis zum Jahr 2018 kann trotz demographischer Veränderungen weder mit keiner sinkenden Studierendenquote, noch mit sinkenden Studierendenzahlen gerechnet werden, sondern eher mit deren Erhöhung. Die KMK wird auch jetzt eine neue Berechnung der Studierendenzahlen vornehmen. Auf diese aktualisierten Zahlen mit Einbezug der aktuellen Studierendenzahlen der einzelnen Hochschulen sollte sich der Hochschulentwicklungsplan und die Rahmenvereinbarungen bei der finanziellen, sowie personellen Ausstattung beziehen.

Zu zweitens: Der fzs e.V. erwartet von einem Leitbild eines Hochschulentwicklungsplans, dass folgende allgemeine Grundsätze gelten.

Hochschulen verkörpern neben anderen Bildungseinrichtungen das Grundrecht auf Bildung, das jedem frei und zugänglich sein muss. Wir finden, dass unter diesem Gesichtspunkt ein Leitbild der Thüringer Hochschulpolitik entwickelt werden sollte.

In Thüringen muss die Studiengebührenfreiheit festgeschrieben werden. Studiengebühren sind sozial selektiv, halten bestimmte Gruppen vom Studium ab und stehen damit dem gesellschaftlichen Auftrag von Bildung entgegen. Unter diesem Punkt sind nicht nur allgemeine Studiengebühren gemeint, sondern jegliche Formen wie zum Beispiel Langzeitstudiengebühren. Auch Studiengebühren für weiterbildende Master müssen vermieden werden. Bildung ist ein öffentliches Gut und sollte in allen Phasen kostenfrei gestaltet werden.

Weiterhin findet der fzs e.V., dass eine Sicherung der Hochschulstandorte mit einer ausreichenden Personalstruktur im Allgemeinen und einer Ausfinanzierung der Lehre und Forschung im Besonderen gewährleistet sein muss. Die oben genannten Zahlen belegen, dass es in den kommenden Jahren zu einer massiven Steigerung der Studierendenzahlen kommen wird. Aus diesem Grund ist eine Sicherung der Hochschulstandorte wichtig. Entscheidend ist auch, dass es eine entsprechende Personalstruktur zum Beispiel zur Erfüllung der Lehraufgaben gibt. Dabei ist von Bedeutung, dass die Hochschulen entsprechende Mittel bekommen, um die Menschen langfristig einzustellen und gerade im Bereich des Mittelbaus neue Stellen zu schaffen. Eine generelle Sicherung der Ausfinanzierung muss selbstverständlich sein, denn sonst fehlt den Hochschulen jegliche Zukunftsperspektive, wenn sie nur einen Planungshorizont von maximal vier oder weniger Jahren haben.

Außerdem sollte im Leitbild festgeschrieben werden, dass es keine Fokussierung hin zu ein oder zwei Exzellenzhochschulen geben wird um damit die Grundständigkeit der staatlichen Zuweisungen zu gewährleisten. Eine erstklassige Bildung muss es an jeder Hochschule geben und eine Exzellenzbildung darf nicht durch eine einseitige stattliche Förderung etabliert werden.

Gerade um die Ausfinanzierung der Hochschulen sicherzustellen, sollte das Leitbild einen Passus zum derzeitigen Bildungsföderalismus enthalten. Der insbesondere seit 2006 bestehende Bildungsföderalismus gewährleistet keine Sicherung der Hochschullandschaft. Die Länder müssen durch die Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 massiv sparen und der Bund kann derzeit nur durch zeitglich begrenzte Projekte helfen, die Finanzierung der Hochschulen zu verbessern. Das ist für uns ein untragbarer Zustand, weil die Hochschulen keine Planungssicherheit haben, prekäre Beschäftigungsverhältnisse etabliert werden und die Zukunft und Qualität der Hochschulen so nicht gesichert werden kann. Es muss schon jetzt die Abschaffung des Kooperationsverbots von Seiten der Länder angestrebt und unter anderem auch in einem Leitbild verankert werden. Weiterhin muss eine Entwicklung festgeschrieben werden, wie sich das Land Thüringen in Zukunft Hochschul- bzw. Bildungsfinanzierung zusammen mit dem Bund vorstellt.

In einem Leitbild für Hochschulen müssen außerdem die Hochschulen im internationalen Kontext unter den Bologna Richtlinien betrachtet werden. Der Bolonga-Prozess ist bisher nicht zufriedenstellend umgesetzt, insbesondere in Bezug auf die Internationalisierung von Hochschulen, dem life long learning Prinzip und dem allgemeinen Hochschulzugang unter anderem auch für Berufsabsolvent*innen. Diese Punkte müssen daher in den Focus des Leitbildes rücken.

Weiterhin brauchen Studierende auch ein entsprechendes Lebensumfeld, um sich vollends entfalten zu können. Das Lebensumfeld wird momentan vor allem durch Studierendenwerke garantiert. Mittlerweile ziehen sich jedoch die Länder immer stärker aus der Finanzierung zurück und die Hauptfinanzierungslast liegt bei den Studierenden. Das muss sich wieder ändern. Zusätzlich können die Studierendenwerke ihren Aufgaben durch die Unterfinanzierung nicht mehr vollständig nachkommen. So mangelt es schon seit Jahren in einigen Städten in Thüringen u.a. an Wohnraum. Aus diesen Gründen muss eine wesentlich bessere Finanzierung der Studierendenwerke festgeschrieben werden.

Koordination statt Konkurrenz muss zwischen den Thüringer Hochschulen zum Leitbild werden. Außerdem meinen wir, dass die Grundlagenforschung gesichert und ein Wettbewerb um Fördermittel zurückgedrängt werden muss. Zudem stehen Hochschulen in ziviler Verantwortung: Das heißt, auch die Zivilklausel muss im Leitbild einen wichtigen Platz finden. Nur unter der Beachtung dieser Punkte kann garantiert werden, dass in Thüringen eine freie Forschung Raum findet und damit die Hochschulen der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden.

Zu drittens: Nach der Meinung des fzs e.V. kann die Thüringer Hochschullandschaft sich nur weiterentwickeln, wenn die Hochschulstandorte und ein breites Fächerangebot bestehen bleiben. Gerade im Hinblick auf die steigenden Studierendenzahlen und die Veränderungen im Arbeitsmarkt ist das unabdingbar. Außerdem müssen auch hier wieder Hochschulen der gesellschaftlichen Verantwortung im eigenen Bundesland nachkommen. Das Land Thüringen braucht Absolvent*innen aller Fächer.

In Bezug auf die Entwicklung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft meint der fzs e.V., dass sich eine zukunftsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft nur unter folgenden Bedingungen erfüllen kann. Eine gute Forschung braucht finanzielle Grundförderung, gerade auch um die Grundlagenforschung zu sichern. Der ständige Wettbewerb um Drittmittel nimmt leider oft einen größeren Stellenwert ein, als die eigentliche Forschung. Außerdem wird durch Drittmittel insbesondere kommerzielle Forschung gefördert und seltener Forschung, die nicht sofort in Kapital umgewandelt werden kann. Dieser Zustand muss geändert werden. Weiterhin kann nur geforscht werden, wenn es einen ausfinanzierten Mittelbau gibt. Wissenschaftler*innen brauchen eine Perspektive. Nur so können sie an den Standorten gehalten und eine gute Forschung etabliert werden. Das betrifft auch internationale Wissenschaftler*innen, die auf diese Weise nach Thüringen geholt werden können, um einen globalen Wissenstransfer zu gewährleisten und um die Internationalisierung der Hochschulen voranzubringen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse und die damit verbundene Unsicherheit stehen dem entgegen. Es müssen mehr feste Arbeitsplätze geschaffen werden und projektbasierte Arbeitsverträge eine Laufzeit haben, die dem Projekt entspricht und nicht kürzer sind als diese.

Auch in diesem Punkt gilt wieder der Leitsatz Kooperation statt Konkurrenz. Es ist wichtig, die Forschung in Thüringen mit anderen Forschungsinstitutionen und Hochschulen sinnvoll zu verzahnen. Jedoch sollte das nicht zum finanziellen Nachteil einzelner Standorte gestaltet werden. Außerdem sollten Forschungs-gemeinschaften über die Landesgrenzen hinweg besser ausgestaltet werden, zum Beispiel zwischen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Universität Leipzig.

Bedeutend ist an dieser Stelle auch zu erwähnen, dass Forschung nur im zivilen Kontext gestaltet wird. Um dem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden, muss die Zivilklausel an jeder Einrichtung festgeschrieben werden.

Nach Meinung des fzs e.V. muss Forschung bereits im gesamten Studienablauf stärker integriert werden. Studierende müssen schon in einem frühen Stadium des Studiums an die Forschung herangeführt werden, damit sie ihr Fach besser verstehen können.

Zu viertens: Die Frage nach den staatlichen Planungsinstrumenten ist eine sehr schwierige. Wie ist es überhaupt möglich, in einer Hochschule anhand von Zahlen oder Instrumenten zu planen oder ein Profil zu vertiefen? Lehre und Forschung lassen sich kaum messen. Die Zahl der im Studiengang befindlichen Studierenden sagt wenig über die Qualität der Lehre aus. Genauso wenig sagt die Zahl der Publikationen etwas über die Qualität der Forschung aus bzw. ob diese Zukunft hat. Daher ist die Frage, wie nicht-messbare Zustände durch Planungsinstrumente verbessert werden können, diffizil. Außerdem richten sich Planungsinstrumente nach den umzusetzenden Zielen. Diese Ziele kennt der fzs e.V. für das Land Thüringen nicht. Aus diesem Grund können wir nur einige Dinge, die uns wichtig erscheinen, kurz aufführen.

Als staatliche Planungsinstrumente kann sich der fzs e.V. vorstellen, dass das Land Thüringen für alle Hochschulen ein Qualitätssicherungssystem obligatorisch macht, welches in gewissen zeitlichen Abständen von außen evaluiert wird. An Hand eines solchen Systems ist ablesbar, wie bestimmte Prozesse in der Hochschule ablaufen, wie die Studierenden/Lehrenden/Professor*innen die Studien-, Lehr- oder Forschungsbedingungen einschätzen oder ob es eventuell Veränderungsbedarf gibt. Veränderungen können in erster Linie hochschulintern erfolgen. Jedoch kann immer wieder überprüft werden, ob die Hochschule dazu in der Lage ist und ob das angewendete System überhaupt funktioniert.

Außerdem können Absolvent*innenzahlen, Zahlen bestimmter Statusgruppen (zum Beispiel Promovierende, Habilitierende, Berufsabsolvent*innen) als Planungsinstrumente herangezogen werden. Laut Meinung des fzs e.V. ist es schon sinnvoll, wenn ein Teil des Geldes den Studierenden folgt und Hochschulen die besonders viele Studierende und Absolvent*inne haben etc. stärker subventioniert werden.

Ein weiteres Instrument können zum Beispiel Gleichstellungsindikatoren sein, um zum Beispiel die Frauenquote an den Hochschulen zu erhöhen. Zusätzlich kann ein Qualitätsindikator sein, ob die Hochschule besonders behindertengerecht ist oder ein besonderes Programm verfolgt, um Studierendenpotenziale aus den nicht üblich an den Hochschulen vertretenen Gruppen zu fördern. Gerade das zuletzt genannte Instrument kann nur durch Leistungsanreize gefördert werden. Allerdeings sollten insbesondere finanzielle Leistungsanreize nur zusätzliche Mittel sein und nicht von den eigentlich vorgesehenen Grundmitteln für die Hochschulen abgehen. Nach Meinung des fzs e.V. brauchen Hochschulen keinen finanziellen Druck, um ihre Struktur zu überdenken und zu verändern. Allein eine solide Grundfinanzierung würde Hochschulen verändern. Hochschulen würden sich bemühen, die „besten Köpfe“ von Student*innen und Forscher*innen für die eigene Hochschule zu gewinnen.

Außerdem ist es derzeit nicht sinnvoll, innerhalb eines Bundeslandes einen weiteren Wettbewerb einzuführen, denn momentan gibt es diesen Wettbewerb schon um zusätzliche Bundesmittel (Exzellenzinitiative, Hochschulpakt Lehre, etc.). So lange der Zustand der Hochschulfinanzierung mit der Verteilung der Kompetenzen, wie sie 2006 festgelegt wurde, so bleibt, sollte definitiv kein zusätzlicher Wettbewerbsraum geschaffen werden. An dieser Stelle möchte der fzs e.V. nochmal betonen, dass er die Idee der leistungsorientierten Mittelvergabe ablehnt. Hochschulen haben einen gesellschaftlichen Auftrag, dem sie nur mit einer soliden Finanzierung nachkommen können. Sie sind definitiv keine Wirtschaftsunternehmen, die in einem top down Prozess gesteuert werden sollten.

Zu fünftens: Der fzs e.V. findet nicht, dass die Rahmenvereinbarung III in einen Kontext mit einer langjährigen Wissenschaftsplanung gebracht werden kann. Eine dreijährige Planung ist weder besonders lang, noch kann damit eine langfristige Wissenschaftsplanung umgesetzt werden. Wie wir schon zu Beginn anmerkten, können innerhalb von drei Jahren weder eine effiziente Personalstruktur aufgebaut, noch neue Projekte geplant, umgesetzt und evaluiert werden. Die Hochschulen müssen sich daher ernsthaft fragen, was sie mit dem Geld, welches sie nur bis 2015 bekommen, wirklich anfangen wollen, außer den IST-Zustand zu verwalten. Ein derart kurzer Planungshorizont ist untragbar und nicht sinnvoll.

Der fzs e.V. appelliert daher nochmal eindringlich, eine Planung zunächst zumindest bis zum Jahr 2020 vorzusehen, sich jedoch schon frühzeitig damit auseinanderzusetzen und zu planen, wie die Hochschulfinanzierung mit dem Einsetzen der Schuldenbremse gesichert werden kann.

Außerdem wird aus den Rahmenvereinbarungen III nicht klar, inwiefern die Studierendenwerke in den kommenden Jahren finanziert werden. Die Studierendenwerke sind ein wichtiger Bestandteil für die Gestaltung des sozialen Umfelds von Studierenden. Jedoch stellen schon jetzt Länderzuschüsse nur noch 10 % der Einnahmen von Studierendenwerken dar und Studierendenzuschüsse aus Semesterbeiträgen 14 % . Die Diskrepanz zwischen den von den Studierendenwerken zu erfüllenden Aufgaben und der finanziellen Ausstattung wird immer größer. Der fzs e.V. meint, dass sich die Länder und so auch das Land Thüringen sich nicht länger aus der sozialen Verantwortung für Studierende zurückziehen dürfen. Außerdem sollen Studierende nicht für die sinkende Bezuschussung durch die Länder herhalten müssen. Aus diesen Gründen muss aus den Rahmenverordnungen ganz klar hervorgehen, wie die Studierendenwerke in den kommenden Jahren finanziert werden, so dass sie allen Aufgaben ohne stärkere Belastung der Studierenden nachkommen können.

Mit freundlichen Grüßen

Salome Adam

(Vorstand)