Abschaffung des Kooperationsverbots nutzen – Breitenförderung statt Leuchtturmprojekte

Salome Adam, Vorstandsmitglied im studentischen Dachverband fzs erklärt zu diesem Beschluss:
„Eine Lockerung des Kooperationsverbotes wäre ein wichtiger Schritt zur gerechteren Finanzierung des Bildungssystems. Jedoch zeigt der Änderungsvorschlag der Bundesregierung keinen Weg zu einem gerechteren System auf. Ihr geht es um die Förderung einzelner Forschungsprojekte und nicht um eine generelle Verbesserung der Finanzierungssituation und Förderung der Hochschulen auf breiter Basis. Es scheint, als sei der Wille zur Verstetigung der 2017 auslaufenden Exzellenzinitiative der einzige Anlass für die Gesetzesänderung. Wir können aber keine sogenannte Spitzenförderung im Hochschulbereich schultern, solange wir so massive Probleme in der Grundfinanzierung haben.“

Erik Marquardt, ebenfalls Vorstandsmitglied im fzs ergänzt:
„Eine aktuelle Studie des CHE besagt, dass noch Jahrzehnte mit einen Mangel an Studiermöglichkeiten in der BRD zu rechnen ist. Allein bis 2015 fehlen über 200.000 Studienplätze. Daher darf die Bundesregierung jetzt nicht über die Förderung von Leuchtturmprojekten reden, sondern muss sich auch im Kontext der Schuldenbremse 2020 Gedanken machen, wie den vielen Studierwilligen eine selbstbestimmte und freie Bildung ermöglicht werden kann.“

Der freie zusammenschluss der studentInnenschaften fordert daher Bund und Länder auf mit allen Betroffenen ein Konzept zu erarbeiten, dass eine breite, vielfältige und ausfinanzierte Wissenschafts- und Bildungslandschaft ermöglicht.