Berlin (fzs) – Nach 34 Jahren ohne Stimme erhalten die Studierenden in Baden-Württemberg nun endlich eine starke Interessenvertretung: Die Verfasste Studierendenschaft wird wieder eingeführt. Hierzu fand heute die erste Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Landesparlament statt.
Baden-Württemberg ist neben Bayern noch das einzige Bundesland, in dem Verfasste Studierendenschaften bisher nicht gesetzlich vorgesehen sind; die aktuelle Regierung war mit dem Versprechen angetreten, dies zu ändern. Dem Gesetzentwurf ging ein Beteiligungsverfahren voraus, in dem die Landes-ASten-Konferenz Baden-Württembergs (LAK BaWü) ihre begründeten Forderungen an die Landesregierung formulierte, welche bisher jedoch keine ausreichende Beachtung fanden.
Hierzu Erik Marquardt aus dem Vorstand des fzs: „Wir hoffen, dass die neue Landesregierung, die vor den Wahlen so vieles versprochen hat, jetzt nicht einknickt und die Entfesselung der Studierendenschaften Baden-Württembergs auf Sparflamme dreht. Studentisches Engagement darf nicht unter einem Generalverdacht stehen, nur weil die Opposition ideologische Argumente aus den 70er Jahren anbringt. Neben einem starken politischen Mandat sind die Studierendenschaften vor Ort vor allem auf eine weitreichende Satzungsautonomie angewiesen, um ihre jeweiligen Strukturen flexibel an die Gegebenheiten der heterogenen Hochschullandschaft Baden-Württembergs anpassen zu können. Als gemeinsamer Überbau ist eine starke Landesstudierendenvertretung unbedingt vorzusehen.“
Zur Debatte stehen derzeit die Befugnisse der Studierendenschaften.
„Das studentische Semesterticket muss durch die Vertretung der Studierenden verantwortet werden, um diese nicht durch eine nicht von ihnen kontrollierbare Fremdvertretung privatwirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe auszuliefern. Dass das Studierendenwerk diese Dinge koordiniert, kann eine temporäre Übergangsregelung sein, muss aber im Gesetz auch als solche fomuliert werden.“, sagt Salome Adam, ebenfalls im Vorstand des fzs und ergänzt abschließend: „Die Einführung von ‚Haushaltsbeauftragten‘ stellt Studierende unter einen Generalverdacht, mit Geldern nicht verantwortlich umgehen zu können oder diese gar regelmäßig zu veruntreuen, wie von studentischen Minderheitsgruppierungen wie dem „Ring Christlich-Demokratischer Studenten“ immer wieder hartnäckig, aber unbelegt behauptet wird. Dies sollte durch die Landesregierung nicht unbedacht übernommen werden!“