Kooperationsverbot abschaffen!
In den letzten Semestern strömten mehr Studieninteressierte als je zuvor an die deutschen Hochschulen. Vorlesungen im Kinosaal und Massenklagen abgewiesener Studienbewerber*innen illustrieren die Einschränkung von Studienmöglichkeiten deutlicher denn je. Der fzs begrüßt Bestrebungen aus vielen politischen Lagern und Verbänden, das so genannte Kooperationsverbot abzuschaffen. Angesichts der immer prekärer werdenden Situationen an Hochschulen müssen Hindernisse in der Bildungsfinanzierung beseitigt werden. Trotz Stimmen aus allen im Bundestag vertretenen Parteien passiert in der angeblichen Bildungsrepublik Deutschland aber kaum etwas- stattdessen verschlechtert sich die Möglichkeit, überhaupt studieren zu können, von Jahr zu Jahr, und mehr noch, das Wunschstudienfach studieren zu können.
Deutlich verschlimmert hat diese Misere das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot. Diese durch die Föderalismusreform eingeführte Aufgabenaufteilung zwischen Bund und Ländern verbietet es dem Bund, sich an der Finanzierung des Bildungssystems zu beteiligen, weil von diesem Moment an ausschließlich die Wissenschafts- und Kultusminister*innen der Länder dafür zuständig waren und diese ihrer Verantwortung nicht nachkamen. Der absolute Stillstand beim Ausbau der Studienmöglichkeiten zeichnet sich nun noch durch die Schuldenbremse ab. Seitdem sie in Kraft getreten ist, ist eine Beibehaltung oder gar eine Aufstockung des momentanen Bildungsbudgets durch den Bund verunmöglicht worden.
Auf Grund des Wunsches vieler junger Menschen, ein Studium aufzunehmen, und auch dem politischen Anspruch, möglichst vielen Menschen den Zugang zu Bildung – unabhängig von sozialer Herkunft – zu ermöglichen, halten wir den Ausbau der Hochschulen und die Aufstockung des Bildungsbudgets insgesamt jedoch für unerlässlich. Gleichbleibende oder gar gekürzte Budgets würden nur zu einer verschärften sozialen Selektivität beim Hochschulzugang führen. Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Hochschullandschaft muss durch die Aufhebung des Kooperationsverbots in Gang gesetzt werden.
Zur aufgabengerechten (Aus-)Finanzierung der Hochschulen fehlt es leider in allen Bundesländern an entsprechenden Geldern. Vielmehr hat das Kooperationsverbot dazu geführt, dass Länder die Finanzverantwortung für das Bildungssystem gern auf andere Länder abschieben. Diese Bedingungen führen dazu, dass die Länderregierungen nicht ausreichend Geld in die Hand nehmen, um das Recht auf Bildung gewährleisten zu können. Stattdessen schicken die Länderregierungen die „Landeskinder“ zum Studieren in andere Länder, dämmen z.T. den Andrang ins eigene Land durch Studiengebühren und versuchen dadurch, in ihrer Wahrnehmung noch nebenbei die „Attraktivität“ ihrer Studiengänge zu steigern.
Das Kooperationsverbot hat, gepaart mit dem „Wettbewerbsföderalismus“, also dazu geführt, dass die Länder ihrer Verantwortung, freie Bildung für alle bereitzustellen, nicht nachkommen, sondern sich den die Studierenden gegenseitig zuschieben.
Die Frage liegt daher nahe, ob es dann nicht Aufgabe des Bundes wäre, diese Gelder unabhängig von der wirtschaftlichen und politischen Situation einzelner Länder oder deren Prioritäten für das Bildungssystem zur Verfügung zu stellen, um für ausreichende Studienmöglichkeiten in einer regionalen Ausgewogenheit zu sorgen und das Grundrecht auf Bildung auch wirklich umzusetzen. Im Grundgesetz ist festgehalten, dass dem Auftrag der Schaffung gleicher Lebensbedingungen und damit auch der Schaffung gleicher Bildungschancen nachzukommen ist. Doch dem steht leider insbesondere eins im Weg: Das Kooperationsverbot.
Eine Mischfinanzierung, insbesondere der Forschung, ist zwar gemäß Art. 91b in Verbindung mit Art. 104b, Abs. 2 Satz 2 möglich, etwa durch die Exzellenzinitiative – die jedoch kommt nur einer kleinen Gruppe von Hochschulen zugute und führt noch dazu zu einer Aufspaltung der Hochschullandschaft in einige wenige besser finanzierte „Eliteuniversitäten“ und eine große Gruppe schlechter ausgestatteter Massenausbildungsstätten. Die Ko-Finanzierung der Lehre, wie durch den Hochschulpakt geschehen, steht auf rechtlich wackliger Basis, war in Bezug auf den Ausbau von Studienmöglichkeiten auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein und bringt durch Zielvereinbarungen immer wieder Hochschulen in finanzielle Schwierigkeiten. Eine langfristige und rechtssichere Beteiligung des Bundes an Finanzierung der Bildung ist mit solchen Sonderprogramm allein unmöglich.
Ohne das Kooperationsverbot hingegen kann der Bund sich wieder an der Verwirklichung zeitlich unbefristeter bildungspolitischer Zielsetzungen von überregionaler Bedeutung nicht nur finanziell sondern auch inhaltlich beteiligen, wie zum Beispiel am Hochschulbau in den 1960er und `70er Jahren, dem Ganztagsschulprogramm und dem Ausbau der Kindertagesstättenplätzen.
Für den hochschulpolitischen Bereich hieße das, ein Abschieben der Kosten für Hochschulbildung von Land zu Land wäre nicht mehr möglich. Der Bund könnte sich beispielsweise zeitlich unbefristet an deren Teilfinanzierung oder an der Finanzierung der Grundlagenforschung beteiligen. Darüber hinaus gibt es an den Hochschulen auch einen großen Investitionsstau im Baubereich, der durch Bundesmittel teilweise beseitigt werden kann.
Deswegen fordert der fzs
- die Abschaffung des Kooperationsverbots;
- den Ausbau von Studienmöglichkeiten, um das Recht auf freie Bildung für
- qualitativ hochwertige Studienmöglichkeiten für alle und
- die Finanzierung von Bildung und Wissenschaft durch die öffentliche Hand
alle zu ermöglichen,
sowie nicht zu Lasten der Studierenden.
Seminar mit BAG ausrichten
– Sensibilisierung für die Situation behinderter und chronisch kranker Studierender
Der fzs beschließt, ein Seminar in Kooperation mit dem Studium und Behinderung BAG e.V. durchzuführen. Dieses Seminar soll dazu dienen einen Bewusstseinsbildungsprozess an Hochschulen anzustoßen bzw. zu manifestieren im Umgang mit Studierenden mit Behinderung und chronischen Krankheiten. Während dieses Seminars soll Grundwissen vermittelt werden zu den Themen: Behinderung, Nachteilausgleich, Studienfinanzierung, Wege zum Abbau von Barrieren an den Hochschulen, Strukturen der lokalen und Überregionalen Hilfe, etc.
Ein mögliches Programm könnte wie folgt aussehen:
Freitag: 19-21 Uhr: Grundwissen zum Thema Behinderung Samstag: 9-10:45 Uhr: Grundwissen zum Thema Nachteilsausgleiche 11-12 Uhr: Grundwissen zum Thema Studienfinanzierung 14-15:30 Uhr: Wege zum Abbau von Barrieren ab 16 Uhr: Kleingruppen – Wie wird mein AStA / mein Verband barrierefrei(er) – Was können wir an unseren Hochschulen tun – evtl. „Barrierecheck“ an einer Hochschule oder in der Stadt Sonntag: 9:30-11 Uhr: Strukturen der Selbsthilfe 11-12:30 Uhr: Vorstellung der Gruppenarbeit, Abschlussdiskussion Um dieses Seminar auszurichten, wird der Vorstand beauftragt, die Seminarförderung beim BMBF zu beantragen. |
Initiativanträge:
Den Kampf gegen Bildungsgebühren international führen!
Der fzs unterstützt die Studierenden im Kampf gegen Bildungsgebühren international. Insbesondere der Kampf gegen Studiengebühren in Österreich wird durch den fzs inhaltlich unterstützt werden. Der Kampf gegen Studiengebühren ist erst erfolgreich, wenn an keinem Ort der Welt mehr Bildungsgebühren das Menschenrecht auf freie Bildung beschneiden!
Veranstaltung zu Wissenschaft und Religion
Der fzs-Vorstand organisiert auf der nächsten Sommerschule einen Tagesblock mit dem vorläufigen Arbeitstitel „Studierendenvertretung an konfessionellen Hochschulen“ und lädt kompetente externe Referent*innen ein. Auf der folgenden MV sollen Ergebnisse vorgestellt werden.
Solidarität mit exmatrikulierten Studierenden in Ägypten
Der fzs kritisiert die Zwangsexmatrikulation von Studierenden an der Deutschen Universität in Kairo und fordert die Bundesregierung auf, sich für deren Wiederzulassung einzusetzen. Die 5 Studierenden der German University Cairo (GUC) wurden von der Universität ausgeschlossen, weil sie sich an Demonstrationen gegen den Militärrat beteiligt hatten. Wir erklären uns solidarisch mit den Studierenden, da ihr legitimer Protest zum Vorwand für ihren Ausschluss aus der Hochschule genommen wurde. Anstatt sie mundtot zu machen, sollte die Universitätsleitung ihre Studierenden dazu ermutigen, sich politisch zu artikulieren und ihr Recht auf demokratische Partizipation wahrzunehmen. Der Vorstand wird beauftragt, hierzu eine Pressemitteilung herauszugeben.
Entscheidungen des AS vor MV
Findet innerhalb von sieben Tagen nach einer AS-Sitzung eine MV statt, so werden im AS ausschließlich Beschlüsse getroffen, welche zur Organisation der MV nötig sind. Bei besonderer Dringlichkeit kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden AS-Mitglieder von dieser Regelung abgewichen werden.
Lehrer*innenbildung und Schulstruktur
Beschluss: Der Vorstand lädt schnellst möglichst alle Landesstudierendenvertretungen zu einem Treffen des Arbeitskreis „Lehrer*innenbildung und Schule“ (AK LeBi) ein. Weiterhin richtet er in Zusammenarbeit mit dem AK LeBi zeitnah einen zeitlich ausreichenden Block in der Sommerschule zum Thema „Lehrer*innenbildung und Schulstrukturen“ ein, dabei sind alle Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Satzungsauslegung: §22 (10) 3
Der Vorstand lässt bis zur 43. MV klären, wie §22 (10) Satz 3 der Satzung des fzs entsprechend der Satzung korrekt auszulegen ist.
Broschüren befreien!
Der 42. AS des fzs beschließt, den Autor*innen von Broschüren des fzs nahezulegen, diese unter einer einer Creative-Commons-Lizenz mit den Modulen Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY- NC-SA 3.0) zu veröffentlichen. Des Weiteren sollen alle Protokolle unter dieser Lizenz veröffentlicht werden.
Tandems bilden!
Der 42. Ausschuss der Student*innenschaften (AS) des fzs ruft die Studierendenschaften in Bundesländern mit Verfassten Studierendenschaften oder Interesse an Verfassten Studierendenschaften auf, die anstehende Einführung der Verfassten Studierendenschaften in Baden-Württemberg inhaltlich und personell in Sinne der jeweiligen BaWü-Studierendenschaften zu begleiten. Der AS ruft dazu alle Studierendenschaften auf, Kooperationen zwischen VS- Studierendenschaften und interessierten unabhängig organisierten BaWü- Studierendenschaften zu etablieren (Tandems) und einen konstruktiven Erfahrungsaustausch zu initiieren.
Salome das Vertrauen aussprechen!
Der AS spricht Salome Adam das Vertrauen aus.