Kooperationsverbot abschaffen!

Deutlich verschlimmert hat diese Misere das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot. Diese durch die Föderalismusreform eingeführte Aufgabenaufteilung zwischen Bund und Ländern verbietet es dem Bund, sich an der Finanzierung des Bildungssystems zu beteiligen, weil von diesem Moment an ausschließlich die Wissenschafts- und Kultusminister*innen der Länder dafür zuständig waren und diese ihrer Verantwortung nicht nachkamen. Der absolute Stillstand beim Ausbau der Studienmöglichkeiten zeichnet sich nun noch durch die Schuldenbremse ab. Seitdem sie in Kraft getreten ist, ist eine Beibehaltung oder gar eine Aufstockung des momentanen Bildungsbudgets durch den Bund verunmöglicht worden.

Auf Grund des Wunsches vieler junger Menschen, ein Studium aufzunehmen, und auch dem politischen Anspruch, möglichst vielen Menschen den Zugang zu Bildung – unabhängig von sozialer Herkunft – zu ermöglichen, halten wir den Ausbau der Hochschulen und die Aufstockung des Bildungsbudgets insgesamt jedoch für unerlässlich. Gleichbleibende oder gar gekürzte Budgets würden nur zu einer verschärften sozialen Selektivität beim Hochschulzugang führen. Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Hochschullandschaft muss durch die Aufhebung des Kooperationsverbots in Gang gesetzt werden.

Zur aufgabengerechten (Aus-)Finanzierung der Hochschulen fehlt es leider in allen Bundesländern an entsprechenden Geldern. Vielmehr hat das Kooperationsverbot dazu geführt, dass Länder die Finanzverantwortung für das Bildungssystem gern auf andere Länder abschieben. Diese Bedingungen führen dazu, dass die Länderregierungen nicht ausreichend Geld in die Hand nehmen, um das Recht auf Bildung gewährleisten zu können. Stattdessen schicken die Länderregierungen die „Landeskinder“ zum Studieren in andere Länder, dämmen z.T. den Andrang ins eigene Land durch Studiengebühren und versuchen dadurch, in ihrer Wahrnehmung noch nebenbei die „Attraktivität“ ihrer Studiengänge zu steigern.

Das Kooperationsverbot hat, gepaart mit dem „Wettbewerbsföderalismus“, also dazu geführt, dass die Länder ihrer Verantwortung, freie Bildung für alle bereitzustellen, nicht nachkommen, sondern sich den die Studierenden gegenseitig zuschieben.

Die Frage liegt daher nahe, ob es dann nicht Aufgabe des Bundes wäre, diese Gelder unabhängig von der wirtschaftlichen und politischen Situation einzelner Länder oder deren Prioritäten für das Bildungssystem zur Verfügung zu stellen, um für ausreichende Studienmöglichkeiten in einer regionalen Ausgewogenheit zu sorgen und das Grundrecht auf Bildung auch wirklich umzusetzen. Im Grundgesetz ist festgehalten, dass dem Auftrag der Schaffung gleicher Lebensbedingungen und damit auch der Schaffung gleicher Bildungschancen nachzukommen ist. Doch dem steht leider insbesondere eins im Weg: Das Kooperationsverbot.

Eine Mischfinanzierung, insbesondere der Forschung, ist zwar gemäß Art. 91b in Verbindung mit Art. 104b, Abs. 2 Satz 2 möglich, etwa durch die Exzellenzinitiative – die jedoch kommt nur einer kleinen Gruppe von Hochschulen zugute und führt noch dazu zu einer Aufspaltung der Hochschullandschaft in einige wenige besser finanzierte „Eliteuniversitäten“ und eine große Gruppe schlechter ausgestatteter Massenausbildungsstätten. Die Ko-Finanzierung der Lehre, wie durch den Hochschulpakt geschehen, steht auf rechtlich wackliger Basis, war in Bezug auf den Ausbau von Studienmöglichkeiten auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein und bringt durch Zielvereinbarungen immer wieder Hochschulen in finanzielle Schwierigkeiten. Eine langfristige und rechtssichere Beteiligung des Bundes an Finanzierung der Bildung ist mit solchen Sonderprogramm allein unmöglich.

Ohne das Kooperationsverbot hingegen kann der Bund sich wieder an der Verwirklichung zeitlich unbefristeter bildungspolitischer Zielsetzungen von überregionaler Bedeutung nicht nur finanziell sondern auch inhaltlich beteiligen, wie zum Beispiel am Hochschulbau in den 1960er und `70er Jahren, dem Ganztagsschulprogramm und dem Ausbau der Kindertagesstättenplätzen.

Für den hochschulpolitischen Bereich hieße das, ein Abschieben der Kosten für Hochschulbildung von Land zu Land wäre nicht mehr möglich. Der Bund könnte sich beispielsweise zeitlich unbefristet an deren Teilfinanzierung oder an der Finanzierung der Grundlagenforschung beteiligen. Darüber hinaus gibt es an den Hochschulen auch einen großen Investitionsstau im Baubereich, der durch Bundesmittel teilweise beseitigt werden kann.

Deswegen fordert der fzs

  • die Abschaffung des Kooperationsverbots;
  • den Ausbau von Studienmöglichkeiten, um das Recht auf freie Bildung für alle zu ermöglichen,
  • qualitativ hochwertige Studienmöglichkeiten für alle und
  • die Finanzierung von Bildung und Wissenschaft durch die öffentliche Hand sowie nicht zu Lasten der Studierenden.