BVerfG: Rückmeldegebühren an Hochschulen verfassungswidrig – „Erfolg im Kampf gegen Studiengebühren“

Perspektivisch könnte es jedoch auch Einfluss auf die momentan eingezogenen Verwaltungs- und Rückmeldegebühren an Hochschulen haben. Im Moment verlangen acht Bundesländer die Rückmelde- oder Verwaltungsgebühren zwischen 40 und 80 Euro pro Semester von ihren Studierenden. Betroffen sind damit ungefähr 1,1 Millionen Studierende.

Hierzu erklärt fzs-Vorstand Erik Marquardt:
„Dieses Urteil ist ein Erfolg im Kampf gegen Studiengebühren. Rückmeldegebühren sind Studiengebühren in anderem Gewand. Wer sie nicht zahlt, wird exmatrikuliert. Politisch sind Gebühren in vielen Bundesländern untragbar. Nun ist auch juristisch ein Schlag gegen versteckte Gebühren gelungen. Die Rückmeldegebühren werden oft verwendet, um an Hochschulen Haushaltslöcher zu stopfen. Bildung ist jedoch ein Menschenrecht und Menschenrechte sind nicht käuflich, sondern durch die öffentliche Hand sicherzustellen. Da geht es nicht um den Betrag, sondern um das Prinzip.“ Auch in vielen anderen Bundesländern werden die Rückmeldegebühren eingezogen. Durch das Urteil könnte diese Praxis grundsätzlich in Frage gestellt werden. Momentan werden die Verwaltungsgebühren inBaden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen verlangt.

Hierzu ergänzt Erik Marquardt abschließend:

„Genau diese Gebühren sollen in Baden-Würtemberg momentan erhöht werden. Um die notwendigen Ausgaben aus öffentlicher Hand einzusparen, werden die Studierenden immer mehr zur Kasse gebeten. Die Hochschulfinanzierung ist jedoch öffentliche Aufgabe, ohne wenn und aber. Wenn man die Feuerwehr ruft weil es brennt erwartet auch niemand, dass man vor dem Löschen das Wasser bezahlt. Wir fordern die Landesregierung in Baden-Württemberg auf, die Gebührenerhöhung abzulehnen und die Gebühren grundsätzlich zu überdenken. Nach der Abschaffung der Studiengebühren kann dort nicht die Wiedereinführung durch die Hintertür versucht werden.“