NRW: In Zukunft mehr Freiheit: Für Studierende anstatt für Drittmittel

Dazu Jan Cloppenburg, Vorstandsmitglied im fzs: „Der Gesetzesentwurf zeigt an vielen Stellen in die richtige Richtung. Wir brauchen Transparenz im Umgang mit Drittmitteln. Ein öffentlich finanziertes Wissenschaftssystem muss immer offen sagen können, was es tut und für wen. Die Drohungen der Wirtschaftsverbände und ihre Rufe nach Geheimhaltung zeigen ein Verständnis von Wissenschaft, nach dem Forschung bloß zur Verstärkung von Wirtschaftswachstum und Wissenschaft als Standortfaktor dient. Transparenz ist notwendig, um die Unabhängigkeit der Wissenschaft vor solchen Interessen zu schützen. Durch die Stärkung der Senate wird die Demokratie an den Hochschulen gestärkt. Die Senate müssten jedoch endlich wirklich paritätisch besetzt werden. An deutschen Hochschulen hat die kleinste Gruppe immer noch die größten Rechte – das ist Ständeherrschaft wie vor der französischen Revolution. Hochschulräte sind viel zu häufig mit ahnungslosen Externen besetzt, die die Hochschule gar nicht von innen kennen. Hochschulräte befördern Machtkonzentration in den Händen weniger und haben keinen Platz an demokratischen Hochschulen. Deshalb müssen sie komplett abgeschafft werden. Auch eine Friedensklausel aufzunehmen, ist wichtig, damit die Hochschulen sich in Forschung und Lehre stärker auf friedliche Methoden der Konfliktlösung ausrichten, wenngleich sie nicht weit genug geht.“

Das SPD-geführte Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im November einen Referentenentwurf für ein Hochschulzukunftsgesetz veröffentlicht, der eine umfangreiche Reform zum noch geltenden Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) darstellt. Mit dem so genannten HFG der damaligen schwarz-gelben Landesregierung trat 2007 ein radikal-neoliberales Gesetz in Kraft, welches die Hochschulen tatsächlich keine Freiheit verschaffte, sondern den Regeln des Marktes unterwarf.

„Der Entwurf hat viele deutliche Verbesserungen gegenüber dem alten Gesetz“, führt Jan Cloppenburg weiter aus. „Die Einführung eines vollwertigen Teilzeitstudiums ist notwendig, um endlich die Lebensrealität vieler Studieninteressierter aufzugreifen und ihnen ein Studium zu ermöglichen. Die Abschaffung der Anwesenheitspflicht und die Vermeidung von Tierverbrauch sind wichtige Punkte, um Studierenden ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen. Auch die Vertretung studentischer Beschäftigter ist überfällig, da deren Rechte häufig mit Füßen getreten werden. Dies sollte jedoch durch den bestehenden oder einen eigenen Personalrat geschehen statt durch eine beauftragte Person, die mit dieser Aufgabe zwangsläufig überfordert ist. Völlig unersichtlich ist jedoch, warum die Studierendenschaften durch die Beschäftigung von Haushaltsbeauftragten gegängelt werden sollen. Dieses Konzept funktioniert schon in Baden-Württemberg nicht, belastet insbesondere kleine Studierendenschaften finanziell stark und stellt einen unbegründeten Vertrauensbruch dar. Ebenso ist es unsinnig, Gebühren für Weiterbildungsstudiengänge und Sprachkurse zu verlangen. Diese sind nicht nur sozial selektiv wie alle Studiengebühren, sondern in Zeiten lebensbegleitenden Lernens auch noch politisch völlig kontraproduktiv.“