Wenn die Regel zur Ausnahme wird – Keine Strafen wegen der Regelstudienzeit!

Dazu Katharina Mahrt, Vorstand des fzs: „Die Regelstudienzeit war ursprünglich als Absicherung für Studierende gedacht. Hochschulen sollten ihre Studiengänge so konzipieren, dass sie in dieser Zeit studierbar sind. Heute gilt die Regelstudienzeit als Bringschuld der Studierenden, die in dieser Zeit fertig werden müssen, weil sie sonst angeblich ihr Studium ‚verbummeln‘ würden. Dieser Ansatz ignoriert aber zum Beispiel die Studierenden, die neben dem Studium zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts arbeiten müssen, oder Studierende mit Kindern. Die Überschreitung der Regelstudienzeit führt jedoch nicht nur zum Verlust des BAföG-Anspruchs, sondern auch zu Zwangsexmatrikulationen oder Zwangsanmeldungen zur Prüfung. Dabei liegen die Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit oft gerade an der Studienorganisation der Hochschule – seien es Fachkombinationen, die parallel nicht studierbar sind oder verschleppte Prozesse zur Anerkennung von Studienleistungen. Die Regelstudienzeit darf nicht als Sanktionsinstrument missbraucht werden. Ziel der Politik und Hochschulen muss es sein, Rahmenbedingungen für gute Lehre und flexible Studiengänge für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Studierenden zu schaffen.“

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass die so genannte Regelstudienzeit im Jahr 2012 nur für 39,9 Prozent der Studierenden für ihren Abschluss ausgereicht hat. Selbst zwei weitere Semester, die im Master immerhin sechs statt vier Semester bedeutet, reichten nur für 77 Prozent der Studierenden. In einzelnen Hochschulen, wie der TU Ilmenau, erreichen sogar nur sieben Prozent der Studierenden ihren Abschluss in der Regelstudienzeit.

Deshalb fordert Jan Cloppenburg, ebenfalls Vorstand im fzs: „Alle Studierenden dürfen erleichtert feststellen: Länger zu studieren ist kein Frevel, sondern normal. Ein Zeitraum, in dem nur 40 Prozent fertig werden, ist nicht die Regel-, sondern vielmehr eine Ausnahmestudienzeit. Die maximale Förderdauer des BAföG muss dringend von der Regelstudienzeit losgelöst werden, weil Studierende sonst gegen Ende ihres Studiums unverschuldet in finanzielle Notlage geraten. Außerdem müssen die Curricula entschlackt und von Überscheidungen befreit werden, damit Planungssicherheit für den Studienverlauf besteht.“