Dazu Katharina Mahrt, Vorstandsmitglied des fzs: „Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin Immatrikulations- und Rückmeldegebühren in Höhe von 51 Euro vor. Diese sind nichts anderes als getarnte Studiengebühren. Das Land Berlin musste kürzlich Rückmeldegebühren in Millionenhöhe zurückzahlen. Die Hochschulen sollten verstehen, dass die Einschreibung zum Studium gehört und dass für diese deshalb keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen.“
Jan Cloppenburg, ebenfalls Vorstandsmitglied des fzs, ergänzt: „Eine Erhöhung des Stimmenanteils der Studierenden ist richtig und aus demokratischen Gesichtspunkten notwendig. Dass aber gerade eine rot-rote Regierung die unterprepräsentierten Gruppen in den Senaten gegeneinander ausspielt, ist dreist. Die Professor*innen als kleinste Gruppe an den Hochschulen dürfen nicht länger auf dem Sockel der Stimmmehrheit thronen. Standesprivilegien sind nicht zeitgemäß. Eine demokratische Hochschule in einer demokratischen Gesellschaft verträgt keine Diktatur der Minderheit. Die Regeln für die Ethikkommission ergeben nur eine schlafende Hauskatze, die vorgibt, ein Tiger zu sein. Statt wirkungslose Gremien mit so schmalen Kompetenzen zu schaffen, sollte zweifelhaften Forschungsthemen lieber ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden. Wir brauchen eine Zivilklausel, die sicherstellt, dass öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Brandenburg nicht an militärischen Interessen Anteil nehmen und von ihnen profitieren.“