Gestern Nachmittag traf sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um die mündlichen Verhandlungen in der Frage um die NC-Verfahren für den Studiengang Humanmedizin zu führen. Geklagt haben Student*innen gegen das aktuelle Verfahren zur Studienplatzvergabe unter anderem auf Grundlage des Rechts auf Studierfreiheit gemäß Art. 12 GG. Dies sei durch die Übergewichtung der Abiturnote als fast ausschließlich relevantes Kriterium für Chancen auf einen Studienplatz stark eingeschränkt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemängelt das aktuell immer noch geltende Verfahren zur Studienplatzvergabe unter anderem für die starke Ausrichtung auf die Abiturnoten der Bewerber*innen, die laut Gericht bundeslandübergreifend nicht vergleichbar seien. Doch die heutige Verhandlung hat gezeigt, dass das nicht der einzige Aspekt ist, der einer dringenden Überarbeitung bedarf. Denn die über die zentrale Stiftung für Hochschulzulassung vergebenen Studienplätze sind beispielsweise daran gebunden, dass Bewerber*innen maximal sechs Studienorte priorisieren.
Allerdings werden auch die dringend notwendigen Anpassungen des Verfahrens, die grundlegenden strukturellen Probleme, wie beispielsweise die mangelnde Anzahl an Studienplätze nicht beheben können. „Es bedarf eines generellen Umdenkens in der Hochschulpolitik. Von den wettbewerbsorientierten Vergabeverfahren von Geldern für Hochschulen und von Studienplätzen an Student*innen muss abgerückt werden. Das Beharren auf deren Wirtschaftlichkeit, muss einer nachhaltigen Grundfinanzierung von Bund und Ländern gewährleistet werden, damit die Kapazitäten der Hochschulen ausgebaut und den aktuellen Zahlen an Studienplatzbewerber*innen gerecht werden zu können“, so Eva Gruse Vorstandsmitglied des freien zusammenschluss von studentInnenschaften. „Denn ursprünglich waren die, in vielen Fächern mittlerweile harten, NCs als eine Übergangslösung für kurzfristige Engpässe gedacht. Davon kann aktuell keineswegs die Rede sein!“
„Die Kapazitäten halten schon seit Langem nicht mehr mit der Bewerber*innenzahl Schritt, so dass die Hochschulen gezwungen waren, mit Zulassungsbeschränkungen zu reagieren. Die Bildungspolitik hat auf diese Entwicklungen nicht reagiert und die Studienbedingungen verschlechtern sich zunehmend. Hinter der geforderten „Passfähigkeit“ der Bewerber*innen steht aus Sicht des fzs eine rückwärtsgewandte Sehnsucht nach der kleinen überschaubaren Universität. Der gesellschaftliche Bildungsdiskurs wird derzeit dominiert durch eine Leistungsideologie, die ein Scheitern im Studium auf die Person des*der Student*in abschiebt und letztendlich als Legitimation zum Abbau von Studienplätzen dienen wird.“ so Tobias Eisch aus dem Vorstand des freien zusammenschluss von studentInnenschaften.
„Das Recht auf Bildung und damit das Recht auf freie Studienwahl, sollte nicht durch Selektionsmechanismen wie den Numerus Clausus beschränkt werden. Niemand sollte daran gehindert werden sein Wunschstudium aufzunehmen. Darüber hinaus gehen derartigen Auswahlprozesse immer mit sozialer Selektion einher. Aus unserer Sicht sollte ein Bildungssystem immer unabhängig von sozialer Herkunft sein!“ so Nathalie Schäfer vom freien zusammenschluss von student*innenschaften.