Als Verfassungswidrig stuft das Gericht u.a. die bisherigen Regelungen zur Ortspräferenz oder die Festlegung von Auswahlkriterien ausschließlich durch die Hochschulen ein. Diese seien nicht mit der Berufswahlfreiheit in Verbindung mit dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren. Eva Gruse vom freien zusammenschluss von student*innenschaften erläutert: „Die Bundes- und Landesregierungen sind jetzt in der Verantwortung gerechtere Regelungen zu schaffen und Benachteiligung von Studienplatzbewerber*innen zu reduzieren. Dabei sollten sie soziale Aspekte nicht aus dem Auge verlieren. Aktuell sind die Zulassungsregelungen, gerade in den NC beschränkten Studiengängen, hoch sozial selektiv. Die soziale Verteilung in diesen Studiengängen unterscheidet sich stark von anderen Studiengängen, was wir in der Sozialerhebung des DSW und anderen Erhebungen sehen können. Hier sollte endlich nachgesteuert werden und nicht nur anlässlich des Urteils das dringend Nötigste getan werden. Es muss vor allem gegen soziale Selektion bei Studienzulassungen vorgegangen werden, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen.“
Tobias Eisch vom freien Zusammenschluss von Student*innenschaften sagt: „Ein angemessener Ausbau der Studienplätze bei mindestens gleichbeliebender Studienqualität und Patientenversorgung muss dringend angegangen werden. Es reicht keinesfalls aus die eigentlich nur als Übergangslösung angedachten Zulassungsbeschränkungen auf Dauer zu stellen und zu versuchen diese gerecht zu gestalten.“ Wie die Gesetzgeber und Hochschulen ohne finanziellen Mehraufwand fast 500 Studienplätze schaffen könnten haben wir vor kurzem veröffentlicht [1]. Mittelfristig müssen die Ausbildungskapazitäten an bestehenden Medizinischen Fakultäten ausgebaut und weitere neue Fakultäten geschaffen werden, damit der NC und andere Zulassungshürden schlussendlich abgeschafft werden können.
[1]: Rechtsgutachten: fast 500 Medizin-Studienplätze mehr ohne Finanzaufwand