Praxisphasen dualer Studiengänge im Berufsbildungsgesetz absichern

beschlossen auf der 54. Mitgliederversammlung

Auch Studierende in dualen Studiengängen müssen in ihren Praxisphasen in den Betrieben über gesetzliche Schutzbestimmungen verfügen, wie sie für duale Berufsausbildungen bereits erkämpft wurden. Weiter müssen dual Studierende nicht nur in der studentischen sowie akademischen Selbstverwaltung der Hochschulen eingebunden sein, sondern auch in der betrieblichen Mitbestimmung. Der fzs fordert daher, dass alle Praxisphasen dualer Studiengänge in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes aufgenommen werden müssen. Weiterhin bestärkt der fzs seine Forderung, dass Studierende in einer paritätisch auszugestaltenden akademischen Selbstverwaltung an allen Entscheidungen beteiligt werden. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Branchengewerkschaften geschehen.