Mit der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes Anfang 2016 wurde die Möglichkeit eingeführt, sogenannte „Studierendeninitiativen“ durchzuführen. Mit diesen Initiativen können 3% der Studierenden Anliegen in die Gremien der Hochschule bringen, die dort behandelt werden müssen. Von der Landesregierung wird dies als große Errungenschaft in der Beteiligung von Student*innen an Entscheidungsprozessen gefeiert. Eigentlich zeigt dieses Instrument jedoch, dass direkt gewählten Vertreter*innen in den Gremien die Legitimation abgesprochen wird. Anliegen können jetzt auch schon von den gewählten Gremienmitgliedern eingebracht werden. Es ist zu befürchten, dass in Gremien nun für jeden studentischen Antrag auch eine solche Initiative eingefordert wird und es wird vereinfacht, alle von studentischen Repräsentant*innen vorgebrachten Anliegen für irrelevant zu erklären, sofern die eigentlich weniger repräsentativen Studierendeninitiativen nicht vorgelegt werden. Anstatt die studentischen Mitglieder der Gremien und die Gremien selbst zu stärken, werden diese durch das Gesetz noch weiter geschwächt. Studentische Beteiligung wird nicht durch zahnlose Tiger wie die 3%-Initiative verbessert, sondern durch mehr tatsächliche Mitbestimmung. Anstatt Student*innen noch weiter zu Bittsteller*innen zu degradieren müssen alle Hochschulgremien paritätisch besetzt werden. Auch muss eine Kultur von Mitbestimmung ermöglicht werden, in der weitreichende studentische Beteiligung gewollt ist und entsprechende Anliegen nicht wie vermeintlich unwichtige Minderheitsinteressen behandelt werden.
Der fzs spricht sich entschieden dagegen aus, solche Instrumente in Hochschulgesetzen und an Hochschulen festzuschreiben und steht stattdessen für eine mindestens paritätische Besetzung von Gremien und eine gelebte Kultur von Hochschuldemokratie.