Was kann ich tun für bessere Studienbedingungen? „Hochschulpakt“ bzw. „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“

Im Juni haben Bund und Länder den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolge zum „Hochschulpakt“ beschlossen. Beide Vereinbarungen waren bzw. sind dafür da, dass der Bund die Länder bei der Finanzierung von Studienplätzen unterstützt. Für jeden zusätzlichen Studienplatz zahlte der Bund bisher 13.000 € an die Länder, die das Geld an ihre Hochschulen weiterreichen.

Neben dem Erhalt von Studienplätzen enthält der „Zukunftsvertrag“ einige weitere Ziele, die die Länder erfüllen sollen (siehe unter „1. Ziele des Zukunftsvertrages“), und eine Auswahl beispielhafter Maßnahmen dafür (siehe unten „2. Beispielhafte Maßnahmen“ plus eigene Ergänzungen). Außerdem kann jedes Land eigene Schwerpunkte setzen.

Der Bund will mit jedem Land einzeln konkrete Maßnahmen vereinbaren, die dieses Land ergreift, um die Ziele des Zukunftsvertrages und seine Schwerpunktsetzungen umzusetzen. Diese Vereinbarungen heißen „Verpflichtungserklärungen“. Jedes Land muss bis zum 15. Januar 2020 dem Bund einen Entwurf für seine Verpflichtungserklärung vorlegen.

Da der Bund hier Geld für das Studium gibt, erwartet er von den Ländern, dass sie es sinnvoll ausgeben.

Hier kommt ihr ins Spiel: Sprecht eure Wissenschaftsministerien und eure Hochschulleitungen an und sagt ihnen, was wichtig ist für eine bessere Studienqualität. Macht Druck, damit eure Länder und Hochschulen es sich nicht zu einfach machen, sondern damit sie ehrgeizige Ziele und wirkungsvolle Maßnahmen vereinbaren. Ihr könnt dabei auch eigene Ziele und Maßnahmen vorschlagen, die ihr für wichtig und geeignet haltet, um das Studium zu verbessern.

Die originale Verwaltungsvereinbarung zum „Zukunftsvertrag“ findet ihr unter: https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/hochschulpakt-zukunftsvertrag/

Bei Fragen, für weitere Erläuterungen oder Bitte um Unterstützung wendet euch gerne an die Mitglieder des Ausschusses Hochschulfinanzierung und -struktur des fzs:
E-Mail: ausschuss-hochschulfinanzierung {ät} lists.fzs.de

1. Ziele des Zukunftsvertrages (§ 1 des Zukunftsvertrages)

  • eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre (Abs. 1)
  • gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft (Abs. 1)
  • der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten (Abs. 1)
  • Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bei Lehrenden (Abs. 2)
  • Verbesserung der Betreuungsverhältnisse bzw. der Betreuungssituation (Abs. 2)
  • geschlechterparitätische Zusammensetzung des Personals (Abs. 2)
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen des Studiums und des Studienerfolgssowie zur Vermeidung von Studienabbrüchen (Abs. 3)
  • Verbesserung der Durchlässigkeit und der Übergänge im Bildungssystem, insbesondere durch Förderung geeigneter Maßnahmen für eine zunehmend heterogenere Studierendenschaft (§ 1 Abs 3)
  • Möglichkeiten der Digitalisierung sollen gezielt für Qualitätssteigerungen in Studium und Lehre genutzt werden (§ 1 Abs 3)

2. Beispielhafte Maßnahmen (nach Bereichen)

Personal

  • mindestens Erhalt, besser Ausbau des Lehrpersonals
  • Erhöhung des Anteils des hauptberuflichen Personals in der Lehre
  • stärkere Entfristung des Lehrpersonals auf alle Ebenen

Infrastruktur

  • Bau, Kauf oder Miete von Lehrgebäuden
  • Investitionen in sonstigen Bedarfe für die Lehre
  • Digitale Infrastruktur/Ausstattung ausbauen
  • Einsatz digitaler Lehr- und Lernmedien in der Breite
  • Verbesserung der digitalen Verwaltung
  • Ausbau barrierearmer Wege, Räume, Gebäude, etc.

Verbesserung der Lehre

  • Förderung innovativer Lehr- und Lernformen sowie innovativer Studienangebote
  • Transfer digitaler Lehrformate in die Breite
  • Weiterentwicklung der Curricula in der Breite, Berufsfeldorientierung
  • Lernplattformen, die Studierende als Akteure des Lernprozesses besser einbeziehen
  • Hochschuldidaktische Weiterbildungen von Lehrenden und für Lehrende, z.B.zu Digitalisierung, Heterogenität
  • Verbesserung der Studien- und Prüfungsverwaltung

Unterstützung bei Übergängen im Bildungssystem

  • Vor- und Brückenkurse, Orientierungsmodule, besondere Studieneingangsphasen
  • Career-Center, Alumni-Arbeit

Beratung

  • Weiterentwicklung des Beratungs- und Betreuungsangebots in der Breite

Internationalisierung und Mobilität

  • bessere Unterstützung der Auslandsmobilität für Incomings und Outgoings
  • Erhöhung des Anteils internationale (Gast-)Wissenschaftler*innen
  • mehr fremdsprachiges, insbesondere englischsprachiges Lehrangebot

Qualitätssicherung

  • gemeinsam diskutieren über Ziele und Wege für die (Verbesserung der) Lehre
  • Monitoring von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Lehre
  • Befragungen von Studierenden und Absolventinnen und Absolventen
  • Berufsorientierung von Studiengängen anbieten
  • Identifizierung und Verbreitung wirksamer und modellhafter Innovationen
  • stärkere Einbindung der Fachschaften und anderen Vertretungen auf Fachebene

Gleichstellung

  • Erhöhung des Frauenanteils beim hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal
  • Erhöhung des Anteils unterrepräsentierter Geschlechter unter den Studierenden

Vom 15. bis 17. November veranstaltet der fzs in Görlitz das Seminar: Zwischen Exzellenz und prekären Verhältnissen – Einführung in die Hochschulfinanzierung. Hier gehts zur Anmeldung: https://www.fzs.de/termin/seminar-hochschulfinanzierung-15-bis-17-november-2019/