In einer Pressemitteilung vom 27.05.2020 hat Michael Meister, Parlamentarischen Staatssekretär der Bundesministerin für Bildung und Forschung, ein Vergabeverfahren für die insgesamt 100 Millionen Euro „Überbrückungshilfe als Zuschuss“ bekannt gegeben. Demnach können Studierende für maximal drei Monate bis zu 500€ beantragen – jedoch abhängig vom Kontostand. Wer 500€ oder mehr auf dem Konto hat, bekommt nichts. Wer beispielsweise 300€ besitzt, der bekommt 200€. Der bundesweite Dachverband von Studierendenvertretungen, fzs, zeigt sich schockiert über die Regelung.
„Nun kommt die angebliche Überbrückungshilfe also nicht nur viel zu spät – nein, sie ist sogar noch viel niedriger als wir es befürchtet haben“, kommentiert Jacob Bühler aus dem Vorstand des fzs. „100 Millionen € sind schlichtweg zu wenig! Studierenden, die in finanzielle Not geraten sind, kann so nicht geholfen werden. Das war bereits klar, als die Gesamthöhe des Nothilfefonds verkündet wurde. Erst bei weniger als 500€ auf dem Konto die Bedürftigkeit anzuerkennen, ist ein klares Bekenntnis dazu, Studierenden keine Lebensgrundlage zuzugestehen. Nur der Anschein des Helfens soll erweckt werden. Die Realität ist: Viele Studierende müssen alleine für ihre Miete über 500€ bezahlen.“
Amanda Steinmaus, ebenfalls Vorstandsmitglied im fzs, fügt hinzu: „Die Strategie des Ministeriums ist leicht zu durchschauen. Zunächst wird jeder einzelne Schritt längstmöglich verzögert. Dann wird als Lösung ein Kredit und ergänzend eine Nothilfe vorgestellt. Der Kredit, dessen Konditionen schockierend schlecht sind, wird angepriesen und als funktionierende Hilfe dargestellt, obwohl er das nicht ist. Die Nothilfe hingegen wird streng reglementiert und auf einen kleinen Betrag pro Person begrenzt. So kann die Ministerin später behaupten, dass gar kein so großer Bedarf vorhanden gewesen sei. Wie viele Studierende in der Zwischenzeit schon ihr Studium abbrechen mussten und wie viele es als Folge von Armut und Verschuldung noch tun werden, wird sich noch zeigen. Frau Karliczek trägt dafür die Schuld.“
Leonie Ackermann aus dem fzs-Vorstand ergänzt: „Der Bürokratieaufwand, der mit dieser Kontostandgrenze einhergeht, ist auf allen Seiten enorm. Für das Beantragen der sogenannten Überbrückungshilfe müssen Studierende ihre Kontostände der letzten Monate offenlegen. Wer aktuell mehr als 500€ auf dem Konto hat bekommt nichts, wer noch 200€ hat bekommt lediglich 300€. Dabei ist selbst dem BMBF klar, dass diese Überbrückungshilfe nicht zum Leben ausreicht. So handelt niemand, der helfen will. Die Bundesregierung muss das endlich erkennen und eingreifen. Angebracht wäre eine schnelle unbürokratische Hilfe mit nachträglicher Bedürftigkeitsprüfung. Dazu müsste der Nothilfefonds aufgestockt werden oder z.B. das BAföG rückzahlungsfrei geöffnet werden.“
Sebastian Zachrau (ebenfalls Vorstand) bemerkt abschließend: „Im Übrigen sollte Anja Karliczek von der Bundeskanzlerin entlassen werden und durch eine Ministerin ersetzt werden, die die grundlegenden Interessen der Studierenden nicht mit Füßen tritt.“