Positionspapier zur Weiterentwicklung des Akkreditierungswesen

Mit Entwurf und Verabschiedung des Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der
Musterrechtsverordnung (MRVO) sowie die dazugehörigen in Landesrecht überführten
Verordnungen gab es die Möglichkeit das Akkreditierungswesen weiterzuentwickeln
und die vom fzs bereits mehrfach kritisierten Punkte aufzugreifen [1] [2] [3].
Nicht nur wurde dies nicht getan, die neuen Gesetze haben die Situation sogar
noch verschlimmert und es wurden nicht einmal die Änderungen der European
Standards und Guidlines (ESGs) berücksichtigt. Um dem entgegenzuwirken, die
Mitbestimmung der Studierenden zu sichern und um gemeinsam Qualität in Studium
und Lehre für alle zu gewährleisten fordert der fzs folgende Punkte:

1. Berichtstruktur

Mit dem neuen Recht wurde auch ein Raster für die Akkreditierungsberichte
implementiert. Mit dem neuen Raster ist eine starke Formalisierung der Berichte
zu beobachten. Die wichtigen Querschnittsthemen, wie Studierbarkeit, werden nur
noch an einer einzigen Stelle betrachtet. Studentische Gutachter*innen
beobachten zudem, dass die Berichte im Wording stark generisch werden. Es
werden, wie auch in der Selbstdokumentation der Hochschulen, gleiche Wort- und
Satzblöck genutzt. Dies lässt die Berichte zu einem Checkbox-System verkommen,
in dem nur noch abgehakt wird und nicht mehr die tatsächliche Situation und das
Zusammenspiel von verschiedenen Kriterien und deren Auswirkungen auf die reale
Welt begutachtet wird. Dies führt auch dazu, dass im neuen System kein Platz für
Weiterentwicklung ist. Es zielt lediglich auf die Fragestellung ab, ob absurd
niedrige Mindestanforderungen erfüllt werden.

Der fzs fordert, dass das Raster überarbeitet wird. Im Raster müssen die
Kriterien wieder übergreifend behandelt werden.

2. Studentische Beteiligung
(1) Die Probleme der studentischen Beteiligung sind strukturell bedingt. Die
Agenturen können die Gutachtergruppe auf Studentischer Seite besetzen wie sie
wollen. Dies führt dazu, dass bei kritischen Verfahren lieber irgendwelche
Studierende genommen werden denen jegliche Vorkenntnisse fehlen und in keinster
Weise demokratisch legitimiert sind.

Der fzs fordert, dass die studentischen Gutachter für jedes
Akkreditierungsverfahren Mitglied im Studentischen Akkreditierungspool sein
müssen [1]

(2) Unabhängig von der gesetzlichen Lage beginnen die Probleme der studentischen
Beteiligung bereits bei der Auswahl der Gutachter*innen. So werden Studierende
meistens als letzte Statusgruppe von einigen Agenturen gesucht und meist führt
dies auch dazu, dass über die Statusgruppe der Studierenden versucht wird
wenigstens eine weibliche Gutachterin zu finden. Dies dient dazu, wenigstens ein
wenig Diversität in die Gruppe der Gutachter*innen aufzunehmen. Jedoch ist es
nicht alleine die Aufgabe der Studierenden die Diversität der Hochschulen
abzubilden. Darüber hinaus benennen einige Agenturen die studentischen
Gutachter*innen sehr spät, was zu einer schlechten Vorbereitung auf das
Verfahren führt.

Der fzs fordert, dass endlich alle Agenturen die Studierenden gleichwertig
behandeln.

(3) Eine studentische Beteiligung ist zwar in der neuen MRVO enthalten, jedoch
wird diese nicht genauer definiert. Dies führt dazu, dass Hochschulen dies
bereits mit der Durchführung von Befragungen als erfüllt ansehen. Einige
systemakkreditierte Hochschulen führen zudem nicht einmal mehr Begehungen durch,
wodurch die Studierenden vor Ort nicht befragt werden können. Auch ist es
komplett willkürlich welche Studierende zur Vor-Ort Begehung eingeladen werden.
Meist werden Studierende lediglich direkt von Professor*innen eingeladen. Hier
muss es einen transparenten und demokratischen Prozess geben, denn die
Studierenden vor Ort sind maßgeblich ausschlaggebend damit sich die
Gutachter*innen ein vollumfassendes Bild für die Begutachtung machen können.

Der fzs fordert, dass Studierende flächendeckend im Qualitätsmanagement an allen
Prozessen zu beteiligen sind.

Der fzs fordert, dass eine Vor-Ort Begehung mit Befragung der Studierenden
verpflichtend durchzuführen ist.

Der fzs fordert, dass die Studierende demokratisch legitimiert sind, die während
der Vor-Ort Begehung Auskunft geben [2].

(4) Die aktuelle Besetzung der jeweiligen Gremien und die Aufteilung der
Gutachter*innen spiegelt auch nicht das Hochschulwesen wider. Studierende sind
der zentrale Bestandteil des Hochschulwesens. Dementsprechend muss sich dies
auch im Akkreditierungswesens darstellen. Im Akkreditierungsrat ist es daher
komplett obskur, dass die Studierenden mit zwei Vertreter*innen genauso viele
stellen wie die internationalen Vertreter*innen und mit Abstand viel weniger als
acht Vertreter*innen der Hochschulen. Dies sieht ähnlich bei der Begutachtung
aus. Hier stehen zwei Professor*innen einem Studierenden gegenüber.

Der fzs fordert, dass die Studierenden paritätisch im Akkreditierungsrat und in
der Gutachtergruppe vertreten sind [4].

3. Bündelverfahren

Mit der neuen Gesetzeslage hat man es auch verfehlt die äußerst kritische Lage
der Bündelverfahren zu beheben. So dürfen nach § 30 MRVO (1) S. 3 bis zu zehn
Studiengänge in einem Bündel zusammengefasst akkreditiert werden. Neben der
großen Anzahl an Studiengängen, die eine genaue Begutachtung unmöglich machen,
wirkt auch die Zusammensetzung äußerst willkürlich [5]. Die Zusammensetzung wird
dabei nach § 30 (2) MRVO vom Akkreditierungsrat genehmigt.

Der fzs fordert, dass Anzahl der Studiengänge in Bündelakkreditierung von
maximal 10 auf maximal 5 reduziert wird.

Der fzs fordert den Akkreditierungsrat dazu auf, seiner Aufgabe nachzukommen,
die Zusammensetzung der Bündelverfahren kritischer zu überprüfen. Das heißt für
die Hochschulen, dass anhand feststehender Kriterien, wie z.B. hoher
Überschneidung bei Veranstaltungen der Studiengänge, großen Überlappungen in der
Studierendenschaft etc., die Entscheidung für ein Bündelverfahren begründet
werden muss.

4. Sicherstellung von Qualitätskultur durch demokratische Mitbestimmung

Studienreformen müssen demokratisch organisiert werden, was durch die Umsetzung
des Studienakkreditierungsstaatsvertrags nicht unbedingt gewährleistet ist. Die
Kultusminister*innenkonferenz sollte gemeinsam mit Studierendenvertretungen ein
demokratischeres Verfahren zur Reformierung von Studiengängen erarbeiten.
Akkreditierung muss die selbstverständliche demokratische Beteiligung aller
Gruppen sicherstellen und Qualitätskultur fördern.
Insbesondere Fachschaften und deren Studierendenvertretungen müssen frühzeitig
und auf Augenhöhe an den Prozessen beteiligt sein. Akreditierungen ohne
studentische Mitbestimmung sind fehlgeschlagen. Darüber hinaus erachten wir eine
regelmäßige Evaluation und Anpassung von Studiengängen für unabdingbar. Externe
Beteiligung und eine demokratische Qualitätskultur in den Hochschulen ist dafür
ebenso essenziell.

Der fzs fordert, dass alle Hochschulen ihre Studiengänge regelmäßig evaluieren
und anpassen. Die Prozesse dafür müssen demokratisch sein und mit allen
Statusgruppen in einem demokratischen Verfahren entwickelt werden.

5. Mängelbeseitigungsschleife

Die MRVO ermöglicht eine sogenannte Mängelbeseitigungsschleife. Diese ist
aktuell nicht definiert und wird teilweise zum „White washing“ der Unterlagen
genutzt. Durch die fehlende gesetzliche Ausgestaltung der
Mängelbeseitigungsschleife kann sich jede Agentur ein eigenes Verfahren geben.
Es ist auch nicht klar, wie häufig diese Schleife durchlaufen werden kann. Der
fzs sieht darin die Gefahr, dass offensichtliche Mängel in einem Studiengang nur
auf dem Papier beseitigt werden, in der Realität jedoch weiterhin bestehen.

Der fzs fordert daher, dass die Mängelbeseitigungsschleife einheitlich in der
MRVO und in den Länderverordnungen definiert wird. Dabei muss darauf geachtet
werden, dass die Mängelbeseitigungsschleife nicht zur Vertuschung bestehender
Probleme genutzt werden kann. Der Akkreditierungsrat hat dabei die Aufsicht
darüber zu führen.

Außerdem ist sicherzustellen, dass die Vorgänge im Rahmen der
Mängelbeseitigungsschleife transparent dokumentiert sind.

6. Akkreditierungszeiträume

Mit der MRVO und dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag wurden neue
Akkreditierungszeiträume eingeführt. Akkreditierungen werden nun einheitlich für
8 Jahre ausgesprochen. Dies sieht der fzs insbesondere im Bezug auf
Konzeptakkreditierungen sehr kritisch.

Der fzs fordert, dass im Falle von Konzeptakkreditierungen sichergestellt sein
muss, dass der Studiengang nach dem Abschluss der ersten Kohorte extern
evaluiert wird.

7. Personaldecke an systemakkreditierten Hochschulen

Es ist eine steigende Zahl an Systemakkreditierungen zu beobachten. Doch um
diese an den Hochschulen wirklich sinnvoll und insbesondere nachhaltig umsetzen
zu können, ist eine ordentliche Personalabdeckung notwendig. Unterbesetzte
Qualitätsmanagementsysteme, die dabei vor allem mit befristeten und
Teilzeitstellen ausgestattet sind, können nicht die Qualität in Studium und
Lehre sicher stellen.

Der fzs fordert, dass im Rahmen von Systemakkreditierungen und
Systemreakkreditierungen die Personaldecke kritisch geprüft wird. Es muss eine
für die Größe der Hochschule angemessene Zahl an besetzten unbefristeten
Vollzeitstellen für das Qualitätsmanagement geben.

8. Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und kritische Reflexion

Die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement muss Bestandteil aller
Studiengänge sein. Es ist die Aufgabe der Akkreditierung zu überprüfen, dass
Qualifikationsziele zum gesellschaftlichen Engagement, Ethik, Nachhaltigkeit,
Wissenstransfer und Technikfolgenabschätzung Teil des übergeordneten
Qualifikationsprofils eines Studiengangs sind und sich auf Modulebene
verhältnismäßig abbilden.

Der fzs fordert, dass diese integraler Bestandteil des Curriculums sind und
nicht auf einzelne Veranstaltungen begrenzt sind. Jeder Studiengang soll in
mindestens zwei Studien- oder Prüfungsleistungen die diesbezüglich erworbenen
Kompetenzen überprüfen. Insbesondere die institutionalisierte Selbstreflexion
von Gruppenarbeiten, Prozessen und Forschungsarbeiten soll dabei eine wichtige
Rolle spielen.

Absolvent*innen von Bachelor- und Masterstudiengängen sollen dazu in der Lage
sein, gesellschaftliche Dimensionen und technische Folgen ihres Handelns
abzuschätzen, zu bewerten, zu diskutieren und zu reflektieren. Die Aufgabe der
Akkreditierung ist dabei dafür eine Sensibilisierung auf Hochschulebene zu
schaffen und eine kontinuierliche Implementierung und Weiterentwicklung
entsprechender Lehr- und Lerninhalte zu garantieren.

9. Anerkennung und Anrechnung

Seit 13 Jahren ist die Lissabon-Konvention in Deutschland ratifiziert. Doch die
Praxis der Anerkennung von hochschulischen und die Anrechnung von
außerhochschulisch erbrachten Leistungen an den deutschen Hochschulen
funktioniert noch lange nicht flächendeckend. Doch um studentische Mobilität zu
ermöglichen und die immer noch bestehenden Hürden abzubauen, müssen Anerkennung
und Anrechnung besser funktionieren.

Daher fordert der fzs, dass in Akkreditierungsverfahren die Praxis der
Anerkennung und Anrechnung von Leistungen geprüft wird. Weiterhin muss die
Lissabon-Konvention in die MRVO und die Länderverordnungen aufgenommen werden.
Es ist dabei dafür Sorge zu tragen, dass Anträge niederschwellig und
bürokratiearm gestellt werden können. Im Kontext der Anrechnung von
außerhochschulisch erbrachten Leistungen muss dafür Sorge getragen werden, dass
die tatsächlichen Inhalte geprüft werden und solche Anträge nicht mit einem
Verweis auf die angeblich fehlende Wissenschaftlichkeit, insbesondere im Bezug
auf Grundlagen-Vorlesungen, abgelehnt werden [6].

10. Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

Als letztes fachlich-inhaltliches Kriterium benennt die MRVO die
Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit. Aus den Berichten der
studentischen Gutachter*innen geht klar hervor, dass dieses Kriterium bisher nur
sehr oberflächlich behandelt wird. Dabei ist es essenziell, im Sinne der Öffnung
der Hochschulen dieses Kriterium genau zu prüfen. Dies gilt insbesondere im
Kontext der Third Mission der Hochschulen.

Um dies zu erreichen fordert der fzs, dass jede Hochschule ein Gesamtkonzept für
die Geschlechtergerechtigkeit vorlegen muss. Dieses muss im Sinne der
Qualitätsentwicklung Regelkreise, Kennzahlen und Maßnahmen enthalten, um das
Ziel der Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Diese müssen sich auch immer
auf der Ebene der Studiengänge wieder finden. Des Weiteren fordert der fzs in
diesem Zusammenhang, dass die Begründung der MRVO um folgende Punkte erweitert
wird:

1. Geschlechtergerechtigkeit ist nicht binär, sondern bezieht sich auf alle
Geschlechter.

2. Die Hochschulen müssen Vollzeitstellen für Gleichstellungsbeauftragte der
Hochschulen und halbe Stellen für Gleichstellungsbeauftrage der dezentralen und
zentralen Einrichtungen nachweisen. Zudem sind studentische
Gleichstellungsbeauftrage anzustellen.

3. für das Engagment in Gremien müssen nicht-männliche Professor*innen, (nicht-
)wissenschaftliche Mitarbeitende und Studierende einen Ausgleich erhalten, da
diese überproportional häufig in Gremientätigkeit gedrängt werden, wodurch die
Zeit für das Studium bzw.
die Forschung fehlt.

Zusätzlich fordert der fzs, dass die Anforderungen an die Erfüllung der
Bedürfnisse von „Studierenden in besonderen Lebenslagen“ erhöht werden.
Dies gilt
vor allem, aber nicht ausschließlich für Studierende, die Angehörige oder
Freund*innen pflegen, Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen und
Studierende mit psychischen Beeinträchtigungen und/oder Erkrankungen. Für diese
Gruppen muss ein breites und niederschwelligeres Beratungsangebot bereitgestellt
werden, welches auch auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten ist.

11. Umsetzung der European Standards und Guidlines

2015 wurden die European Standards und Guidlines neugefasst, unter starker
Beteiligung der European Students‘ Union (ESU). Viele der Standards treffen im
Kern die Forderungen des fzs – Ausfinanzierung der Hochschulen,
studierendenzentriertes Lernen und stärkere studentische Beteiligung an der
Weiterentwicklung der Studiengänge und Systeme. Die Gesetzgebung hat es leider
verpasst die European Standards und Guidlines vollständig umzusetzen.

Daher fordert der fzs, dass die Musterrechtsverordnung überarbeitet wird und die
derzeit noch fehlenden oder zu schwach ausgestalteten Kriterien aus den European
Standards und Guidelines aufgenommen werden. Beispielhaft kann hier die Schulung
von Gutachter*innen genannt werden. [7].

——
Fußnoten
[1] https://www.fzs.de/2017/10/19/stellungsnahme-zur-musterrechtsverordnung/
(2017): Stellungnahme zur Musterrechtsverordnung
„Es ist vollkommen unverständlich, warum der Hochschulrektorenkonferenz
derartige Monopolstellung zugeschrieben wird. In Anbetracht der Tatsache, dass
die HRK keine Vertretung der Hochschulen oder der Wissenschaft im Allgemeinen,
sondern vielmehr ein Akteur in diesem Beriech und Vertretung der
Hochschulleitungen ist, müssen wir uns fragen, wie die Legitimität der
Gutachter*innen begründet werden wird.
Des Weiteren möchten wir anregen auch die Frage der Legitimation studentischer
Gutachter*innen zu betrachten und ggf. auf Bundesebene legitimierten
Vertretungen zu berücksichtigen.“
[2] https://www.fzs.de/2016/11/27/reformpapier-zur-neuausrichtung-des-
akkreditierungswesens/
 (2016): Reformpapier zur Neuausrichtung des
Akkreditierungswesen
„Akkreditierungsverfahren dürfen die Studienreformprozesse in den Gremien vor
Ort nicht ersetzen oder delegitimieren. Vielmehr müssen die demokratischen
Hochschulgremien als aktiv gestaltende Akteure und die Beteiligung der
Statusgruppen nachhaltig gestärkt werden. Bereits dort müssen sich Standards für
ein gutes Studium durch die unmittelbar betroffenen Student*innen durchsetzen
lassen. Die Mehrzahl der Wissenschaftssubjekte sind die Student*innen. Sie
benötigen direkte Gestaltungsmacht, um den gesetzten Standards in der Gestaltung
ihrer Studiengänge Geltung zu verschaffen.“
[3] https://www.fzs.de/2018/08/15/demokratische-studienreform-ist-die-beste-
qualitaetssicherung-2/

(2018): Demokratische Studienreform ist die beste Qualitätssicherung
[4] https://www.fzs.de/2017/10/19/stellungsnahme-zur-musterrechtsverordnung/
(2017): Stellungnahme zur Musterrechtsverordnung
„Kritikwürdig ist ebenfalls das auf Grund der weich formulierten Vorgaben die
externe und vor allem die studentische Begutachtung minimiert werden könnte. Da
jedoch das Potential eines Studiengangs durch Beratung externer Experten*innen
der Hochschulleitung und den Programmverantwortlichen erst bewusst gemacht
werden und diese Beratung durch externe studentische Gutachter*innen im
Akkreditierungsprozess ein Gewinn für die Qualität der Studiengänge ist, muss
eine höhere Beteiligung von studentischen Gutachter*innen an allen Prozessen der
Qualitätssicherung und -entwicklung garantiert werden.“
Und
„Wir halten die Beteiligung von Studierenden an den Gutachter*innengruppen für
äußerst relevant. Im Falle der Systemakkreditierung ist eine zahlenmäßig
stärkere Beteiligung von Studierenden angemessen. Zum einen kann so zumindest
versucht werden mehrere Fachkulturen in die studentische Bewertung eines
Qualitätssicherungssystems einfließen zu lassen, zum anderen scheint uns der
Einbezug nur einer einzigen studentischen Perspektive an dieser Stelle für
ebenso unangemessen, wie die Beteiligung einer einzigen Lehrperspektive.“
[5] https://www.fzs.de/2017/10/19/stellungsnahme-zur-musterrechtsverordnung/
(2017): Stellungnahme zur Musterrechtsverordnung
„Die Erfahrung mit Bündeslakkreditierungen hat gezeigt, dass bei Verfahren mit
bis zu zehn Studiengängen das Fächerspektrum zu breit für eine angemessen
fachliche Beurteilung ist.“
[6] https://www.fzs.de/2016/11/27/reformpapier-zur-neuausrichtung-des-
akkreditierungswesens/
 (2016): Reformpapier zur Neuausrichtung des
Akkreditierungswesens
„Da politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Anforderungen und
Rahmenbedingungen einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen sind, können
auch Studienprogramme nicht statisch sein, son-dern müssen zwangsläufig
ebenfalls einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen. Lehrende und Ler-nende
vor Ort müssen daher über Lerninhalte und -ziele ständig im Dialog bleiben.
Neben den fachinter-nen Gegebenheiten ist auch die Eingebundenheit des Faches in
den Fachbereich, die Hochschule und den gesellschaftlichen Rahmen angemessen zu
berücksichtigen.“
[7] https://www.fzs.de/2016/11/27/reformpapier-zur-neuausrichtung-des-
akkreditierungswesens/

(2016): Reformpapier zur Neuausrichtung des Akkreditierungswesens
„Ebenso müssen alle Gutachter*innen für ihre Tätigkeit ausreichend fachlich
qualifiziert sein. (…) Die Akkreditierung muss auf einheitlichen Standards
beruhen, die den Student*innen eine gute Betreuung, soziale und geographische
Mobilität, Vereinbarkeit mit der individuellen Lebensgestaltung und
gesellschaftlichem Engagement sowie einen inhaltlich plausiblen und
transparenten Studienaufbau garantieren. (…) Der fzs fordert des Weiteren, dass
jedes Mitglied einer Gutachter*innengruppe zuvor ausreichend geschult werden
soll, und empfiehlt daher regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Die Schulungen
sollen in gemeinsamen Kursen stattfinden, um so auch die Hürden zwischen
Student*innen, professoralen und weiteren Akteur*innen zu minimieren.“