PM: Minimalstverbesserung beim BAföG bleibt zu wenig

Nach der heutigen Anhörung zum 29. BAföG Änderungsgesetz im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben die Koalitionspartner minimale Nachbesserungen zum ursprünglichen Entwurf angekündigt. Demnach sollen die Grundbedarfe um 5% erhöht werden (Höchstsatz von 452€ auf 474,60€), die Wohnkostenpauschale um 20€ angehoben werden (360€ auf 380€) und die Elternfreibeträge statt um 5% um 5,25% erhöht werden.
Bisher war beim Bedarfssatz keinerlei Erhöhung geplant. Außerdem soll die im bisherigen Entwurf angekündigte Anhebung der Höchstrückzahlungssumme um 1500€ auf 11.500€ zurückgenommen werden. Dazu veröffentlichen wir folgende Pressemitteilung.