Nach der heutigen Anhörung zum 29. BAföG Änderungsgesetz im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben die Koalitionspartner minimale Nachbesserungen zum ursprünglichen Entwurf angekündigt. Demnach sollen die Grundbedarfe um 5% erhöht werden (Höchstsatz von 452€ auf 474,60€), die Wohnkostenpauschale um 20€ angehoben werden (360€ auf 380€) und die Elternfreibeträge statt um 5% um 5,25% erhöht werden.
Bisher war beim Bedarfssatz keinerlei Erhöhung geplant. Außerdem soll die im bisherigen Entwurf angekündigte Anhebung der Höchstrückzahlungssumme um 1500€ auf 11.500€ zurückgenommen werden. Dazu veröffentlichen wir folgende Pressemitteilung.