BAföG reformieren statt umbenennen!

Policy Paper der Studierendenvertretungen zum Stand des BAföGs 2026

Vorwort

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) ist der überparteiliche bundesweite Dachverband der verfassten Studierendenschaften. Er vertritt die sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Interessen von Studierenden. Ein zentrales Handlungsfeld ist der Einsatz für einen freien Zugang zu Bildung, der nicht durch soziale Ungleichheit eingeschränkt wird. Gleiche Bildungschancen setzen eine Studienfinanzierung voraus, die sich an den realen Hürden im Alltag von Studierenden orientiert. Diesen Anspruch erhebt das BAföG für sich. Dass nahezu jede Bundesregierung eine grundlegende Reform ankündigt, zeigt jedoch: Auch politisch besteht teilweise das Bewusstsein, dass das System strukturelle Probleme aufweist.

Anders als es die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, im Herbst 2025 proklamiert, braucht das BAföG nicht nur ein neues Image als „schneller, digitaler und bekannter“. Zwar ist eine höhere Sichtbarkeit sinnvoll, doch die rückläufigen Gefördertenzahlen lassen sich nicht allein dadurch erklären. Viele Studierende erhalten trotz grundsätzlicher Förderberechtigung nicht die notwendige Unterstützung. Die Probleme sind struktureller Natur: Fördersätze, Förderdauer und Bearbeitungsprozesse orientieren sich nicht ausreichend an den tatsächlichen Bedarfen, zudem wird die gesellschaftliche Tragweite des BAföG politisch unterschätzt.

Das BAföG muss wieder seiner ursprünglichen Aufgabe gerecht werden: Ein Studium unabhängig von der sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dafür braucht es eine Förderung, die sich an den realen Lebenshaltungskosten orientiert, bürokratische Hürden abbaut und Studierende weder in prekäre Erwerbsarbeit noch in Verschuldung drängt. Die vielfältigen Lebensrealitäten von Studierenden müssen konsequent berücksichtigt werden.
Mit diesem Positionspapier legt der fzs seine aktuellen Forderungen zur Weiterentwicklung des BAföG vor. Er fordert eine umfassende strukturelle Reform, die das BAföG verlässlich, sozial gerecht und niedrigschwellig zugänglich macht. Eine solche Reform darf nicht weiter verzögert werden. Ziel des Positionspapiers ist die Unterbreitung konkreter und umsetzbarer Vorschläge zur Entlastung der Ämter sowie zur Vereinfachung des Antragsverfahrens im Interesse der Studierenden.

Existenz sichern

  1. Bedarfssätze existenzsichernd und menschenwürdig anheben und dynamisieren
  2. Wohnkostenpauschale realitätsgerecht gestalten
  3. Rückkehr zum Vollzuschuss

Studienrealitäten abbilden

  1. Förderungshöchstdauer flexibilisieren
  2. Freibeträge beim eigenen Einkommen deutlich erhöhen

Chancengleichheit und Zugang verbessern

  1. Einkommensfreibeträge der Eltern anheben / Elternunabhängigkeit
  2. Zweitstudium und Fachwechsel als Option
  3. Studienfinanzierung für alle Studierenden
  4. Studienstarthilfe ausbauen, Studienstart für alle erleichtern

Verwaltungsprozesse modernisieren

  1. Bewilligungszeiträume verlängern
  2. Anträge vereinfachen
  3. Konsequente Digitalisierung und Personalausstattung
  4. Gemeinsame Beantragung von BAföG und Wohngeld ermöglichen
  5. Kranken- und Pflegeversicherungen für nicht BAföG-Berechtigte

Existenz sichern

1. Bedarfssätze existenzsichernd anheben und dynamisieren

Die aktuellen Bedarfssätze liegen unterhalb des gesetzlich festgelegten Existenzminimums des auch schon zu niedrig bemessenen Bürgergelds, und unterschreiten zudem die Unterhaltsverpflichtungen der Düsseldorfer Tabelle. Damit bleibt die staatliche Ausbildungsförderung hinter sozialrechtlichen Mindeststandards zurück.
77 % der Studierenden, die allein oder mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammenwohnen, gelten als armutsgefährdet [1]. Studentische Armut ist kein Randphänomen, sondern strukturelle Realität. Sie muss gesellschaftlich entnormalisiert und als das behandelt werden, was sie ist: Ein gravierendes sozialpolitisches Problem. Parallel zu anderen von Armut betroffenen Gruppen haben auch Studierende eine überdurchschnittlich starke Mietkostenbelastung. Das verbleibende Einkommen fließt überwiegend in grundlegende Verbrauchsgüter, insbesondere Lebensmittel, die in besonderem Maße von Inflation betroffen sind.
Bisher deckt das BAföG nur einen Teil der studentischen Krankenversicherung, sodass beitragspflichtige Studierende trotz Förderung schlechtergestellt sind als familienversicherte.
Der BAföG-Bedarfssatz ist nicht nur eine rechnerische Größe, sondern Ausdruck des gesellschaftlichen Stellenwerts von Bildung. Wer Bildung und Chancengleichheit ernst nimmt, muss auch auskömmliche individuelle Studienfinanzierung gewährleisten.

Der fzs fordert daher:

  • Eine Anhebung der Bedarfssätze auf menschenwürdige bedarfsdeckende Beträge, mindestens aber auf das Niveau der Armutsgefährdungsgrenze.
  • eine dynamisierte Anhebung der Bedarfssätze entsprechend der Inflation eines studentischen Warenkorbs und
  • dass die tatsächlichen Beitragskosten aus der (freiwillig) gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung übernommen werden.

2. Wohnkostenpauschale realitätsgerecht gestalten

Die Wohnkostenbelastung ist in den letzten Jahren gesamtgesellschaftlich gestiegen, Studierende sind jedoch als Statusgruppe überproportional von ihr betroffen [2]. Mit durchschnittlich rund 505 Euro für ein WG-Zimmer [3] stellen sie den größten einzelnen Ausgabenposten im studentischen Warenkorb dar.

Auch wenn im Koalitionsvertrag eine Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro vorgesehen ist, würde dieser Betrag an den meisten Hochschulstandorten die tatsächlichen Mietkosten nicht decken [ebd.].
Eine bloße Betrachtung, an wie vielen Standorten die Pauschale rechnerisch ausreichen könnte, greift zudem zu kurz. Entscheidend ist ebenso, wie viele Studierende jeweils betroffen sind. So lag beispielsweise in Berlin, dem größten Hochschulstandort Deutschlands mit rund 201.000 Studierenden [4], die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer im Wintersemester 25/26 bei etwa 650 Euro [3].

Der Mangel an öffentlich geförderten Wohnheimplätzen sowie deren baulicher Zustand verschärfen die Situation zusätzlich. Die Unterbringungsquote lag 2024 im deutschlandweiten Durchschnitt lediglich bei 9,49 Prozent der Studierenden [5], je nach Standort fällt diese auch geringer aus. Der subventionierte Wohnraum kommt also nur einem Bruchteil der Studierenden zu Gute. Zudem befinden sich viele Wohnheime in einem sanierungsbedürftigen oder teilweise desolaten Zustand, der ein würdiges Wohnen verunmöglicht [6]

 Der fzs fordert:

  • eine grundsätzliche Anhebung der Wohnkostenpauschale,
  • eine Orientierung der Wohnkostenpauschale an das örtliche Mietniveau,
  • umfassende Investitionen in den Bau und die Sanierung von gemeinwohlorientiertem studentischem Wohnen.

Für sozialverträgliche Mieten müsste jedoch das Mietrecht als solches reformiert werden, zudem bräuchte es einen größeren gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand. Eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale kommt auf lange Sicht vor allem den Vermietenden zugute und normalisiert überhöhten Mietkosten.

3. Rückkehr zum Vollzuschuss

Fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer muss das BAföG zumindest anteilig zurückgezahlt werden. Zwar ist die Rückzahlungssumme auf 10.100 Euro begrenzt, dennoch stellt sie für viele eine erhebliche Verschuldung dar, die über mehrere Jahre abgeleistet werden muss. Die Angst vor dieser finanziellen Belastung ist ein wesentlicher Grund dafür, dass zahlreiche Anspruchsberechtigte von vornherein auf einen Antrag verzichten.
Zudem erweist sich die Frist bis zum Rückzahlungsbeginn insbesondere für Studiengangswechsler*innen sowie für Studierende, die aufgrund von Erwerbsarbeit faktisch in Teilzeit studieren, als unrealistisch kurz.

Der fzs fordert daher:

  • die vollständige Rückkehr zum Vollzuschuss,
  • solange der Vollzuschuss noch nicht realisiert ist: einen Beginn der Rückzahlung frühestens ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung.

Studienrealitäten abbilden

1. Förderungshöchstdauer flexibilisieren

Die Kopplung der Förderungshöchstdauer an die Regelstudienzeit wird der Lebensrealität vieler Studierender nicht gerecht. Insbesondere dann, wenn sie monatelang auf die Bewilligung und Auszahlung ihres BAföG warten müssen und deshalb ihre Erwerbstätigkeit ausweiten, verzögert sich der Studienverlauf. Hinzu kommt, dass die Regelstudienzeit ihrem Namen häufig nicht gerecht wird: In nahezu allen Fächern liegt die durchschnittliche Studiendauer über der formal vorgesehenen Regelstudienzeit.
Zwar wurde mit dem sogenannten Flexibilitätssemester ein erster Schritt unternommen, doch greift diese Regelung zu kurz. Viele Lehrveranstaltungen werden nur im jährlichen Turnus angeboten, das BAföG muss dies abbilden.
Von jungen Menschen wird gesellschaftliches Engagement vielfach eingefordert. Dieses Engagement kostet Zeit und kann den Studienverlauf verlängern, dies muss das BAföG berücksichtigen.
Auch Studierende mit Care-Verpflichtungen, mit Behinderung und/oder Krankheit haben besondere Anforderungen an ihren Studienverlauf. Zwar bestehen bereits in Teilen Möglichkeiten zur Verlängerung der Förderung, diese sind jedoch häufig zu restriktiv ausgestaltet und die Informationslage ist nicht transparent genug.

Der fzs fordert:

  • die Förderungshöchstdauer auf die durchschnittliche Studienzeit plus 1 Semester anzuheben, mindestens aber um 2 Semester auf die Regelstudienzeit,
  • mehr Flexibilität bei Studienverläufen: insbesondere bei Care-Verpflichtungen, Studierenden mit Behinderung, Krankheit und/oder ehrenamtlichem Engagement,
  • mehr Transparenz für die Möglichkeiten der Regelzeitverlängerung.

2. Freigrenzen von eigenem Einkommen erhöhen

Das Studium ist auf eine Vollzeittätigkeit ausgelegt, entsprechend müssten die BAföG-Bedarfssätze ein auskömmliches Leben ermöglichen. Aktuell bleiben diese jedoch hinter den realen Ausgaben der Studierenden zurück, sodass viele auf aufstockende Erwerbstätigkeit angewiesen sind.
Angestellte Studierende können derzeit bis zu 603 Euro monatlich hinzuverdienen; darüber hinausgehende Einkünfte werden auf den Bedarfssatz angerechnet. Dieser setzt sich aus einem Freibetrag und Pauschalbeträgen für Werbungskosten und Sozialausgaben zusammen. Die Einkommensfreigrenze ist insgesamt zu niedrig angesetzt und muss angehoben werden.

Besonders problematisch ist die Situation für freiberuflich tätige Studierende wie Journalist*innen und Künstler*innen. Zwar können sie neben dem Freibetrag Betriebsausgaben geltend machen. Fallen jedoch keine oder nur geringe Betriebsausgaben an, werden die 603 Euro pro Monat nicht erreicht: Die faktische Freigrenze liegt damit unter derjenigen angestellter Studierender. Dies führt zu einer strukturellen Schlechterstellung freiberuflich Tätiger, die schwer vermittelbar ist.

Solange das BAföG nicht existenzsichernd ist, fordert der fzs daher:

  • eine deutliche Anhebung der Einkommensfreigrenze, mindestens auf das Doppelte der Minijob-Grenze,
  • die Einkommensfreigrenze für freiberuflich tätige Studierende sollen den Einkommensfreigrenzen der angestellten Studierenden im Ergebnis entsprechen,
  • die Ermöglichung von Erwerbsarbeit zur Existenzsicherung und zum Erwerb von Praxiserfahrung, darf den Förderanspruch nicht gefährden.

Chancengleichheit und Zugang verbessern

1. Elternfreibeträge

Die Kopplung der BAföG-Förderung an das elterliche Einkommen führt zu einer faktischen Infantilisierung Erwachsener und verhindert vielen Anspruchsberechtigten den Zugang zur Förderung. Sie berücksichtigt weder Situationen, in denen eine Kommunikation mit den Eltern nicht möglich ist, noch wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Nichtsdestotrotz sind die aktuellen elterlichen Freibeträge zu niedrig. Auch wurden bei den letzten Anhebungen auch an dieser Stelle die gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht ausreichend berücksichtigt.

Daher fordert der fzs:

  • Eine Entkopplung der Förderung vom Elterneinkommen (Elternunabhängigkeit),
  • solange diese nicht realisiert ist: Eine Anhebung und Dynamisierung der elterlichen Freibeträge.

2. Zweitstudium und Fachwechsel als Option

Derzeit ist ein Fachwechsel innerhalb des BAföG nur bis zum 4. Semester möglich. Diese Frist ist für viele Studierende zu kurz. Viele junge Menschen lernen erst im Studium die Vielfalt der möglichen Studiengänge kennen und bilden ein besseres Verständnis für eigene Stärken. Es sollte mehr Flexibilität geschaffen werden, um fachliche Neuausrichtungen zu ermöglichen, ohne den Anspruch auf Förderung zu verlieren.

Darüber hinaus sollte auch ein Zweitstudium förderfähig sein, vor allem wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Care-Verpflichtungen nicht mehr ausgeübt werden kann oder das neue Studium als berufsqualifizierend angesehen werden kann. Auf diese Weise wird der Zugang zu Bildung und beruflicher Neuorientierung gestärkt, und Studierende werden nicht durch starre Förderregelungen benachteiligt.

Daher fordert der fzs:

  • die Verlängerung der Frist für einen Fachwechsel über das 4. Semester hinaus,
  • die Förderfähigkeit von Zweitstudiengängen

3. Studienfinanzierung für alle Studierenden

Die Beschränkung der BAföG-Berechtigung auf deutsche Staatsbürger*innen, Unionsbürger*innen und ausgewählte Gruppen von Ausländer*innen hat einerseits zur Folge, dass viele an deutschen Hochschulen eingeschriebene internationale Studierende keinen Zugriff auf die staatliche Studienfinanzierung haben, obwohl der überwiegende Teil dieser Gruppe langfristig in Deutschland bleibt und so durch Abgaben sozialstaatliche Leistungen mitfinanziert. Andererseits müssen diese Studierenden die Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen, um das erforderliche Visum zu erhalten. Dies geschieht durch ein Sperrkonto, auf das eine Summe i.h.v. zwölf BAföG-Höchstsätzen eingezahlt werden muss, was eine erhebliche Hürde für Personen aus Ländern mit niedrigeren Durchschnittseinkommen und arme Personen generell darstellt.

Daher fordert der fzs:

  • Die Ausweitung der BAföG-Berechtigung dem Grunde nach auf alle an deutschen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden
  • Solange dies nicht realisiert ist, eine Reform des Nachweises zur Sicherung des Lebensunterhalts, die vom BAföG-Satz entkoppelt ist und nicht den Unterhalt für ein Jahr gleichzeitig erfordert.

4. Studienstarthilfe ausbauen, Studienstart für alle erleichtern

Die Studienstarthilfe muss unbürokratischer und breiter zugänglich werden, um BAföG-Ämter und Studierende gleichermaßen zu entlasten. Die derzeitige, strenge Bedürftigkeitsprüfung vorab stellt oft eine unnötige Hürde dar. Zukünftig soll die grundsätzliche BAföG-Berechtigung als Nachweis ausreichen. Um Härtefälle abzufedern und echte Chancengerechtigkeit zum Studienbeginn zu gewährleisten, bedarf es bei besonders vulnerablen Gruppen (Bezug von Sozialleistungen) einer erhöhten Starthilfe von 1.500 Euro.

Darüber hinaus muss die Lebensrealität der Studierenden besser abgebildet werden. Viele Studienanfängerinnen und -anfänger müssen die finanzielle Lücke in den ersten Semestern – oft durch lange BAföG-Bearbeitungszeiten bedingt – durch private verzinste Kredite überbrücken, die nachträglich getilgt werden müssen. Daher ist eine Ausweitung der Beantragungsfrist bis zum dritten Semester zwingend geboten. Ebenso darf das Alter beim Studienstart kein Ausschlusskriterium sein: Eine Altersgrenze von 25 Jahren diskriminiert all jene, die ihr Studium nach einer Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder auf dem dritten Bildungsweg aufnehmen. Ein positiver BAföG-Bescheid muss als Kriterium genügen.

Der fzs fordert:

  • Die Studienstarthilfe i.H.v. 1.000 Euro ist von allen BAföG-Empfänger*innen beantragbar, die Prüfung auf grundsätzliche Bedürftigkeit gilt mit einem positiven BAföG-Bescheid als nachgewiesen. Eine Bedürftigkeitsprüfung soll hierfür nicht länger notwendig sein.
  • Die Studienstarthilfe soll bis zum dritten Semester beantragt werden können, statt wie bisher nur im ersten Semester.
  • Die Altersgrenze von 25 Jahren für die Beantragung der Studienstarthilfe soll entfallen.
  • Die Studienstarthilfe hat in Härtefällen, in denen eine besondere Bedürftigkeit (Bürgergeld, Wohngeld… etc.) festgestellt werden kann, 1.500 Euro betragen.

Verwaltungsprozesse modernisieren

1. Bewilligungszeiträume verlängern

Der Bewilligungszeitraum ist derzeit auf vergleichsweise kurze Intervalle begrenzt, obwohl sich die Einkommensverhältnisse vieler Studierender während des Studiums kaum verändern. Dies führt zu wiederholten umfangreichen Folgeanträgen und verstärkt saisonale Bearbeitungsspitzen in den Ämtern, insbesondere zum Wintersemester. Kurze Bewilligungszeiträume erzeugen damit unnötige Bürokratie. Auch der Leistungsnachweis ist eine künstlich geschaffene Hürde, welche Studierende unter Druck setzt, insbesondere jene mit besonderen Bedarfen, etwa bei Care-Verpflichtungen.

Der fzs fordert daher:

  • den Bewilligungszeitraum auf mindestens zwei Jahre zu verlängern,
  • Folgeanträge innerhalb eines Studienabschnitts auf eine Selbsterklärung zu reduzieren; die Mitteilungspflicht bei Änderungen bleibt davon unberührt,
  • eine erneute vollständige Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit nur auf Antrag der Studierenden vorzunehmen,
  • die Abschaffung des Leistungsnachweises.

2. Anträge vereinfachen

Formblätter und vorzulegenden Nachweise müssen insgesamt vereinfacht werden. Nicht nur für Studierende selbst, sondern auch für unterhaltspflichtige Personen. Komplexe Anforderungen und sprachliche Hürden erschweren die Antragstellung und wirken abschreckend.
Solange eine Verlängerung der Bewilligungszeiträume noch nicht umgesetzt ist, müssen insbesondere Folgeanträge deutlich verschlankt werden. Unveränderliche Sachverhalte, etwa der Nachweis über Todesfälle oder unbefristet anerkannte Schwerbehinderungen, sollten nicht wiederholt eingereicht werden müssen.

 Der fzs fordert:

  • vereinfachte Formulare, auch für Erziehungsberechtigte,
  • dauerhafte Aktenvermerke für unveränderliche Sachverhalte (z. B. Todesfälle, unbefristete Schwerbehinderungen).

3. Konsequente Digitalisierung und Personalaufstockung

Die BAföG-Ämter sind bundesweit überlastet: Personalmangel, veraltete Verwaltungsstrukturen und saisonal hohe Antragszahlen, diese strukturellen Probleme führen zu langen Bearbeitungszeiten, teils deutlich über sechs Monate bis zur Auszahlung. Es handelt sich folglich nicht um Einzelfälle, wenn Studierende insbesondere zu Studienbeginn in finanzielle Notlagen geraten. Viele verschulden sich weiten ihre Erwerbstätigkeit zulasten des Studiums aus oder können ihr Studium gar nicht erst aufnehmen. Die daraus entstehenden Verzögerungen wirken sich später erneut negativ aus, etwa wenn die Regelstudienzeit zum förderrechtlichen Problem wird.

Neben den ohnehin langen Bearbeitungszeiten kommt es häufig zu weiteren Verzögerungen, etwa durch fehlende Unterlagen oder unvollständige Angaben. Studierende werden darüber recht spät informiert, der Bearbeitungsstand ihres Antrags ist nicht transparent einsehbar, sodass proaktives Handeln kaum möglich ist.
Zwar können BAföG-Anträge mittlerweile digital eingereicht werden, in vielen Ämtern erfolgt die weitere Bearbeitung jedoch weiterhin analog. Dieses Nebeneinander von digitalen und papiergebundenen Verfahren ist ineffizient, kostenintensiv und zeitaufwendig, eine durchgängig. Erforderlich ist eine durchgängig digitale Bearbeitung mit einem für Studierende einsehbaren Statussystem sowie die Möglichkeit einer vollständig digitalen Kommunikation (beispielsweise analog zu ELSTER).

Es braucht die Möglichkeit eines Datenabgleich zwischen Behörden, etwa mit Krankenkassen bei beitragspflichtigen Studierenden. Solange das BAföG elternabhängig ausgestaltet ist, sollte auch die Möglichkeit eines automatisierten Datenaustauschs mit den Finanzämtern bestehen, um bürokratische Hürden und Mitwirkungsprobleme zu reduzieren.

Der fzs fordert daher:

  • eine vollständig digitale Bearbeitungskette in den Ämtern, einschließlich entsprechender technischer Ausstattung und Schulungen,
  • Transparenz über den jeweiligen Bearbeitungsstatus für Antragsteller*innen,
  • Möglichkeit einer vollständig digitalen Kommunikation, einschließlich der elektronischen Übermittlung von Bescheiden und Mitteilungen (analog zu ELSTER).
  • einen automatisierten Datenabgleich mit anderen Behörden,
  • eine personelle Aufstockung der BAföG-Ämter.

4. Gemeinsame Beantragung von BAföG und Wohngeld

Derzeit können Studierende Wohngeld erst nach einem BAföG-Ablehnungsbescheid beantragen. Dies führt zu unnötiger Bürokratie, Mehrbelastung der Ämter und doppelten Wartezeiten für Studierende. In manchen Fällen kann dieser Prozess deutlich über ein Semester dauern. In dieser Zeit ist Studierende der Rückgriff andere staatliche Leistungen verwehrt, eine Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Sozialleistungsberechtigten, die schwer zu rechtfertigen ist.
Eine gleichzeitige Beantragung, kooperative Bearbeitung und Prüfung einer möglichen Koexistenz von BAföG und Wohngeld muss daher möglich sein. Damit das Wohngeld direkt nach Erhalt des BAföG-Bescheids ausgezahlt werden kann.

Wohngeld sollte beispielsweise bereits geprüft werden können, sobald die Wohnpauschale des
BAföGs gekürzt wird und ein rechtlicher Anspruch besteht. Um eine Übervorteilung zu vermeiden, wird der BAföG-Anspruch auf das Wohngeld angerechnet. Für eine effiziente Umsetzung ist auch hier ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Ämtern erforderlich,

Der fzs fordert:

  • die zentrale Antragstellung von Wohngeld und BAföG beim BAföG-Amt, das den Wohngeld-Antrag weiterleitet und Datenaustausch mit der zuständigen Behörde betreibt,
  • eine kooperative Bearbeitung von BAföG- und Wohngeldanträgen,
  • die Öffnung des Wohngeldanspruchs für Studierende, deren BAföG Anspruch gekürzt wurde.

5. Kranken- und Pflegeversicherungen für nicht BAföG-Berechtigte

So erforderlich die Bedarfsatzerhöhung für BAföG-Empfänger*innen ist, so ungünstig ist sie für andere Studierende: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende sind derzeit direkt an die BAföG-Bedarfssätze gekoppelt. Dies führt dazu, dass viele nicht mehr familienversicherte Studierende, die kein BAföG beziehen, aber dennoch armutsgefährdet sind, unverhältnismäßig belastet werden. Die gesundheitliche Absicherung von Studierenden muss gerechter gestaltet werden.

Daher fordert der fzs:

  • Eine Entkopplung der Beiträge von den BAföG-Bedarfssätzen.

Verweise

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N044_62.html

[2] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_N045_63.html

[3] Zahlen aus dem Wintersemester 25/26 vom MMI: https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/Studentische_Wohnkosten_Hochschulorte_WiSe_2025_2026/

[4] https://www.businesslocationcenter.de/arbeitsmarkt/arbeitskraeftepotenzial/studierende#:~:text=Berlin%20ist%20mit%20rund%20201.000%20Studierenden%20der,angewandte%20Wissenschaften%20und%20mehr%20als%2030%20Privathochschulen.

[5] https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/241212_DSW_Wohnen24_web.pdf

[6] Nur eines von vielen Beispielen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/studentenstadt-mit-schmutz-und-schimmel-bewohner-protestieren,VAKssdW

 "BAföG reformieren statt umbenennen! beschlossen auf der 77. Mitgliederversammlung

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