Keine Kriminalisierung des linken und antifaschistischen Widerstands!

Gegen 17 mutmaßliche Mitglieder der Autonomen Antifa (M), gegen den Buchladen Rote Straße und die Gruppe „Kunst und Kampf“ werden im Sommer 1995 Prozesse bei der GSA Celle beginnen. Die Anklageschriften basieren u.a. auf zahlreichen Hausdurchsuchungen, u.a. einer Razzia im AStA der Universität am 5.7.1995 sowie zahlreichen Beobachtungen und ca. 70.000 abgehörten Telefongesprächen, die auch AStA-Mitglieder und PolitikerInnen von SPD und Bündnis90/Grüne betrafen.

Die Anklagen beziehen sich auf die Veranstaltung nicht angemeldeter Demonstrationen sowie die Verbreitung von Broschüren, die als Werbung für die RAF gesehen werden. Tatsächlich ist die Antifa (M) Teil eines antifaschistischen Bündnisses, das auch Gewerkschaften, Bündnis90/Grüne und SPD umfaßt und z.B. seit einigen Jahren friedlich auf südniedersächsische FaschistInnen mit Demonstrationen hinweist. Die betreffenden Broschüren mit Materialien der RAF werden in Auflagen bis 10.000 bundesweit vertrieben.

Der AStA Göttingen wehrt sich gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Gruppen und Bündnisse, u.a. wurde eine der Angeklagten am 2.5.1995 als neue Außenreferentin im Studierendenparlament gewählt. Während der Prozesse brauchen die Betroffenen bundesweite Solidarität, um eine umgehende Einstellung der Gesinnungsjustiz zu erreichen. Da die §§ 129/129a StGB nahezu ausschließlich der Kriminalisierung linker Politik dienen, gehören sie abgeschafft. Die MV möge beschließen-

1. Wir verurteilen die rechtswidrige Vorgehensweise gegen antifaschistische Gruppen, insbesondere den AStA der Uni Göttingen.

2. Wir fordern die Einstellung der politischen Prozesse der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen Göttinger AntifaschistInnen, darunter MitarbeiterInnen des Göttinger AStA.

3. Die §§ 129/129a StGB (kriminelle Vereinigung, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) dienen seit der Kaiserzeit der Kriminalisierung des linken und antifaschistischen Widerstands. Wir fordern die Streichung dieser Gesinnungsparagraphen.

Beschlossen von der 3. MV in Düsseldorf, Mai 1995