Resolution: Aufbruch der bundesweiten StudentInnenvertretung

Der fzs versteht sich als allgemeiner Dachverband der bundesdeutschen StudentInnenschaften. Die Situation der bundesdeutschen StudentInnenschaften vor Ort und bundesweit war in den vergangenen Jahren durch Entpolitisierung und mangelnde Mitbestimmungsmöglichkeiten, sowie schwindenden Einfluss auf gesellschafts- und bildungspolitische Entwicklungen gekennzeichnet. Dabei haben sich die Schwächen und Schwierigkeiten studentischer Politik auf verschiedenen Ebenen gegenseitig verstärkt. Bisher wurde der fzs trotz seiner vielfältigen Aktivitäten nicht als studentische Interessenvertretung wahrgenommen. Der fzs macht sich mit der aktuellen Reform auf, diese Lücke zu füllen.

Der fzs ist offen für alle StudentInnenvertretungen der Bundesrepublik Deutschland unabhängig ihrer politischen Ausrichtung.

Um dieses Ziel erfüllen zu können, darf der Verband sich nicht auf eine grundsätzliche politisch-weltanschauliche Position festgelegt. Vielmehr ist er offen für alle demokratisch gewählten StudentInnenvertretungen unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Unbeschadet davon ist die Ablehnung menschenverachtender Positionen. Im Vordergrund muss gemeinsame inhaltliche Arbeit und daraus resultierendes Eingreifen in die gesellschafts- und hochschulpolitischen Auseinandersetzungen stehen. Im fzs werden inhaltliche Positionen nur anhand der aktuell vorherrschenden politischen Mehrheiten festgelegt. Eine Verpflichtung der Mitglieder, diese politischen Standpunkte des fzs selbst zu vertreten, ist mit der Mitgliedschaft nicht verbunden, außer wenn Mitglieder für den fzs sprechen.

Der fzs hat das Ziel alle StudentInnen der BRD zu vertreten. Der Anspruch, DIE bundesweite studentische Interessenvertretung zu sein, erfordert die Einbeziehung möglichst aller bundesdeutscher StudentInnenvertretungen. Daraus ergibt sich die dauerhafte Verpflichtung zur Verbreiterung der Mitgliederbasis.

Mit den Beschlüssen von Bielefeld ist ein Schritt zur Verwirklichung unserer selbstgesteckten Ziele und Ansprüche getan. Im Prozess der weiteren Entwicklung – verbandsintern wie in Hochschule und Gesellschaft – wird dies nicht der letzte sein.