NRW auf dem Weg in die Studiengebührensackgasse

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) lehnt die am 2.07.2002 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossenen Pläne zur Einführung von Strafgebühren für Langzeitstudierende, Studierende ab 60 und Menschen im Zweitstudium grundsätzlich ab. Als besonders kritisch ist zu bewerten, dass Nordrhein Westfalen als rot-grün regiertes Bundesland mit der Entscheidung, für StudentInnen in Studiengängen mit Regelstudienzeit unter 8 Semestern ab einer Überschreitung von mehr als 3 Semestern, für alle anderen ab einer Überschreitung von mehr als 4 Semestern, Gebühren in einer Höhe von 650 Euro pro Semester, erheben will und somit die Regelung aus Baden-Württemberg, wo 500 Euro bezahlt werden müssen, in ihrer Härte nochmals deutlich übertrifft. Gleiches gilt für die Gebühren für ein Zweitstudium, die ebenfalls 650 Euro betragen und damit höher sind als bereits existente Zweitstudiumsgebühren in Bayern und Sachsen. Damit setzt rot-grün in NRW die denkbar schlechteste Kombination von CDU/CSU-FDP Modellen durch, und verschärft diese zudem noch durch die Höhe der Gebühren.

Alle von Seiten des Bildungs- und Finanzministeriums gebetsmühlenartig vorgetragenen Ausnahmeregelungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier im wesentlichen durch Unterfinanzierung des Hochschulsystems entstandene Probleme auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Als reine Augenwischerei ist zu bewerten, dass BAföG EmpfängerInnen von den Gebühren ausgenommen sein sollen, denn im 14.Semester bezieht niemand mehr BAföG. Zudem lehnt der fzs eine weitere Verschuldung von StudentInnen über privatwirtschaftliche Kredite zur Finanzierung der Studiengebühren kategorisch ab.

Des weiteren bewertet der fzs den Positionswechsel einzelner Hochschulen als fatal, die sich nun nicht mehr gegen die Gebührenpläne aussprechen, nachdem bekannt wurde, dass die Einnahmen aus den Gebühren in die Hochschulen fließen sollen. Die Rektorate verkennen mit dieser blauäugigen Haltung offenbar, dass StudentInnen ihr Studium abbrechen werden und somit zum ersten keine weiteren Geldmittel in geplanter Höhe zur Verfügung stehen werden und zum zweiten über die Bindung der Mittelzuweisung an die Studierendenzahlen auch hier Ausfälle entstehen werden.

Das abzusehende Sinken der Studierendenzahlen stellt zudem eine massive Problematik für die verfassten StudentInnenschaften und die Studentenwerke in NRW dar, die mit großen Einnahmeeinbrüchen rechnen müssen, die aller Voraussicht nach nur durch eine weitere Gebührerhöhung finanzierbar sind. Somit wird die finanzielle Gesamtbelastung der Studierenden in einem Ausmaß steigen, die aller Voraussicht nach in die Nähe der von der Landesregierung abgelehnten 50 Euro Einschreibegebühr kommt. Daher stellt auch diese Ablehnung für die StudentInnen langfristig keine Verbesserung oder zumindest Sicherung des Statuts quo dar, wie von der Landesregierung NRW behauptet.

Als besonders fatal bewertet der fzs die Signalwirkung, die mit den Beschlüssen von NRW ausgeht, denn damit beweist rot-grün endgültig, dass sie keine bessere Politik im Bezug auf Studiengebühren machen, als Schwarz-Gelb oder auch rot-rot, die in Berlin ja auch die Einschreibegebühren weiterhin erhalten haben. Dieser Schritt weist auch die Bemühungen der Bundesregierung die Gebührenfreiheit gewährleisten zu wollen als heiße Luft aus. Knapp 3 Monate vor der Bundestagswahl und knapp zwei Monate nach der Verabschiedung des 6.HRGÄndG. mit dem die Bundesregierung die Gebührenfreiheit des ersten Studiums sicher stellen wollte ist die Gebührendebatte neu entbrannt, denn genau der von StudentInnenvertreterInnen im 6.HRGÄndG. heftig kritisierte Zusatz im HRG, dass das Landesrecht in begründeten Fällen Ausnahmen von der Gebührenfreiheit des Erststudiums vorsehen könne, macht diese Debatte überhaupt möglich.

Der fzs fordert von der Landesregierung NRW die ersatzlose Rücknahme der Gebührenpläne und erklärt sich mit den fortlaufenden Protesten der StudentInnenschaften der nordrhein-westfälischen Hochschulen solidarisch.

Für ein gebührenfreies Studium – ohne Wenn und Aber!