Die Diskussion um die Einführung von Studiengebühren hat sich seit der letzten Beschlußlage des fzs entscheidend verändert. Die Situation hat sich in die für die studentischen Verbände denkbar schlechteste Richtung weiter entwickelt. Die Einführung von Gebühren scheint mittlerweile parteienübergreifender Konsens zu sein. Auch andere ProtagonistInnen der Hochschulpolitik diskutieren immer klarer über die Modi der Einführung (allgemeiner) Studiengebühren. Der öffentliche Diskurs über das Thema wird zunehmend darauf zugespitzt, daß als Hauptargument der BefürworterInnen angeführt wird, es sei sozial ungerecht, keine Studiengebühren zu erheben, da so der Krankenpfleger der Tochter der Ärztin das Studium finanziere. Diese Argumentation ist mittlerweile durch ein vom Deutschen Studentenwerk DSW in Auftrag gegebenes Gutachten zweier österreichischer Forscher eindeutig widerlegt worden.
Die Hochschulrektorenkonferenz HRK hat jüngst in einem internen Diskussionspapier Voraussetzungen für die Einführung von Studiengebühren dargelegt. Dabei wird die Frage der Studiengebühren mit einer Neuregelung der Ausbildungsförderung kombiniert, d.h. bei einer Strukturreform des BAföG sieht die HRK durchaus die Möglichkeit, Studiengebühren zu erheben. Diese sollten dann bei den Hochschulen verbleiben, deren Haushalte trotzdem nicht gekürzt werden sollten. Dadurch soll mehr „Verteilungsgerechtigkeit zwischen Akademikern und Nichtakademikern“ hergestellt werden. Auch über eine weitere Einbeziehung privater Mittel in die Hochschulfinanzierung wird nachgedacht. Dazu wird das Modell des Bildungssparens analog zum Bausparen vorgeschlagen.
Stifterverband und Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) argumentieren schon länger in die Richtung der Herstellung angeblicher sozialer Gerechtigkeit durch die Einführung von Studiengebühren. Daß dieses Argument nicht zutrifft, ist oben bereits klargestellt worden.
Die politischen Parteien haben offenbar die Diskussion um das „ob“ beendet und diskutieren nur noch darüber, wie möglichst schnell Studiengebühren eingeführt werden können. Die Regierungskoalition hat ihr Versprechen, das Hochschulrahmengesetz HRG zu ändern, nicht eingelöst. Bundesbildungsministerin Bulmahn hat daraufhin einen Staatsvertrag zur Lösung der Studiengebührendebatte vorgeschlagen. Dieser ist zunächst am Widerstand der Bundesländer, die bereits Gebühren erheben, gescheitert. Mittlerweile will die Bundesregierung auch gar kein einheitliches Verbot von Studiengebühren durchsetzen. Bulmahn und auch Kanzler Schröder, ebenso wie Bundestagsabgeordnete von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen betonen mittlerweile, Ziel sei es, nur noch ein grundständiges Studium gebührenfrei zu halten. Daher stoßen sogenannte Langzeitstudiengebühren innerhalb der Bundesregierung auch nicht mehr auf Ablehnung. Der Diskurs hat sich in den Regierungsparteien dahingehend verschoben, daß beide nicht mehr davon ausgehen, daß es Aufgabe des Staates ist, ein kostenfreies Studium zu gewähren, bzw. daß diese Kostenfreiheit zeitlich begrenzt sein soll; schließlich, so die Argumentation, sei es nicht Aufgabe des Staates, den StudentInnen unbefristet kostenfreie Semester zu garantieren. In diesem Kontext muß auch der Vorschlag des Rheinland-pfälzischen Bildungsministers Zöllner (SPD) gesehen werden, der ein Studienkonten-Modell vorschlägt, nach dem eine gewisse Anzahl kostenfreier Semesterwochenstunden gewährt wird. Wer dann länger braucht, wird zur Kasse gebeten. Eine Variante dieses Modells sind die sogenannten Bildungsgutscheine, bei denen Semesterwochenstunden bzw. Bildungsveranstaltungen statt über ein Konto über einzelne Gutscheine gewährt werden. Sind diese aufgebraucht, muß hier ebenfalls bezahlt werden. Niedersachsens Bildungsminister Thomas Oppermann (SPD) schlägt vor, ab dem dreizehnten Semester Gebühren zu erheben, ein ähnliches Modell also, wie es in Baden-Württemberg seit zwei Jahren praktiziert wird. Zuvor hatte Oppermann bereits vorgeschlagen, Studiengebühren für alle zu erheben, gekoppelt an das Einkommen der Eltern. Die CDU will laut Leitantrag zur Bildungspolitik prüfen, inwiefern Studiengebühren mit der Sozialverträglichkeit und der Qualität von Studium und Lehre vereint werden können. Die FDP will Gebührenfreiheit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß garantieren, was im Zusammenhang mit der Bachelor/Master Diskussion dahingehend zu deuten ist, daß lediglich der Bachelor gebührenfrei bleibt. Gleiches wird auch vom Vorsitzenden des Akkreditierungsrates in Diskussionen mit studentischen VertreterInnen betont.
Der fzs vertritt weiterhin die Auffassung, daß es Aufgabe des Staates ist, Bildung als öffentliches Gut und Menschenrecht zu gewährleisten und echte Chancengleichheit im Bildungssektor herzustellen. Die Lippenbekenntnisse von PolitikerInnen aller Parteien über die Wichtigkeit von Bildung bringen da genauso wenig weiter, wie das gebetsmühlenartige und phrasenhafte Wiederholen der Absicht, Studiengebühren zu verbieten seitens der Bundesregierung.
Der fzs lehnt Studiengebühren sowie privates Aufkommen für Bildungskosten weiterhin grundsätzlich ab. Wir fordern weiterhin ein bundeseinheitliches Verbot von Studiengebühren jeder Art im Hochschulrahmengesetz. Der fzs lehnt daher auch das sogenannte Zöllner-Modell grundsätzlich ab, da dieses einen Einstieg in die Gebührenlogik bedeutet. Studiengebühren tragen, wie das Gutachten im Auftrag des DSW empirisch belegt, nicht zu sozialer Gerechtigkeit bei, sondern verschärfen die bereits bestehende soziale Ausgrenzung im deutschen Hochschulsystem.
In diesem Sinne wird sich der fzs auch weiterhin nicht an der Diskussion um bestimmte Modelle der „sozial gerechten“ Einführung von Studiengebühren beteiligen. In der Studiengebührenfrage gibt es für uns keinen Kompromiß, und wir betonen hiermit unsere Absicht, auch weiterhin gegen die Einführung von Studiengebühren einzutreten, sowie uns den Kompromissen und dem angestrebten Konsens auf Basis des Zöllner Modells zu verweigern. Wir betonen in diesem Zusammenhang auch unsere Absicht, weiterhin im ABS in diesem Sinne mitzuarbeiten und uns weiter aktiv in die politische Arbeit des ABS einzubringen.