Der Dachverband der Studierendenvertretungen, der freie zusammenschluss von studentInnenschaften – fzs, begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003, der die Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu den dortigen Rückmeldegebühren, stehen jetzt auch die Langzeitstudiengebühren auf dem Prüfstand, kommentiert Tjark Sauer vom Vorstand des studentischen Dachverbands das Urteil.
Laut Bundesverfassungsgericht begründet das Baden-Württembergische Gebührengesetz eine Studiengebührenpflicht bereits ab dem ersten Semester. Das Hochschulrahmengesetz schreibt aber vor, dass das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss studiengebührenfrei ist. Das Bundesverfassungsgericht stellt somit auch indirekt die Erhebung von Studiengebühren in Form von Bildungsgutscheinen oder Langzeitstudiengebühren in Frage, erklärt Sauer abschließend.
Das Urteil im Volltext: BVerfG, 2 BvL 9/98 vom 19.3.2003