Mitgestaltung in den StudentInnenwerken

Gerade für die praktische Arbeit in den Studentenwerksgremien sollte man wissen, auf welcher rechtlichen Basis das Gremium arbeitet, welche Kompetenzen es hat und welchen Einfluss die Studenten auf die Entscheidungsprozesse im Studentenwerk haben.

Die Studentenwerke sind als Anstalten öffentlichen Rechts (außer Saarland und Göttingen) der staatlichen Aufsicht unterstellt. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind in verschiedensten Gesetzen und Verordnungen geregelt. Hierarchie der Gesetze Die Studentenwerke als Institutionen der indirekten Studienförderung gehören rechtlich gesehen zu den Bildungsaufgaben eines Staates. Entsprechend der grundgesetzlich geregelten Kompetenzverteilung fallen alle bildungsrelevanten Sachverhalte in die Kompetenz der Bundesländer. Daher existiert auf Bundesebene kein einheitliche Regelung für die Arbeit der Studentenwerke. Allerdings sind sie in allen Bundesländern ähnlich aufgebaut…

Landesebene

Gesetzliche Regelungen zu den Studentenwerken findet man in den einzelnen Bundesländern (ausgenommen Saarland) entweder als eigenständiges Studentenwerksgesetz oder aber in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen. Dort findet man Regelungen zur Rechtsform und Aufsicht den Aufgaben Zuständigkeiten der Zusammensetzung und Arbeit der Organe, der Wirtschaftsführung, Finanzierung und Gemeinnützigkeit.

Insbesondere die Regelungen zu den Aufgaben der Studentenwerke und deren Organe unterscheiden sich dabei nicht unwesentlich voneinander. Während in einigen Gesetzen „Dienstleistungen auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichen und kulturellen Gebiet“ zu erbringen sind, werden in anderen Gesetzen die einzelnen Einrichtungen explizit aufgezählt. Auch die Zusammensetzung der Gremien ist von Land zu Land unterschiedlich.

In einigen Bundesländern müssen die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder Studenten sein (wie in Sachsen und Thüringen) und haben damit einen wesentlich höheren Einfluss als in einem Bundesland, wo die Studenten nur 2 von 7 Mitgliedern stellen (Bayern). Lokalebene Neben den Landesregelungen steht jedem Studentenwerk das Recht zu, eine eigene Satzung zu beschließen, die die Regelungen auf Landesebene teilweise wiederholt, oftmals aber auch präzisiert. So sind hier beispielsweise Bestimmungen zur Aufteilung der Gremiensitze auf die einzelnen Hochschulstandorte, der Arbeit der Organe oder aber der Vertretung des Geschäftsführers zu finden.

Neben den Satzungen findet man fast überall Beitragsordnungen, die genauere Bestimmung zum Einzug der Beiträge, der Beitragsbefreiung oder der Verwendung von Beitragsmitteln beinhalten. Da den Studentenwerken in den Landesgesetzen ein Recht auf Selbstverwaltung zugebilligt wurde, können sie über die vorgeschriebenen Ordnungen (Satzung und Beitragsordnung) hinaus noch weiteren Ordnung, die zu ihrer Arbeit notwendig sind, erlassen. Dazu zählen bspw. diverse Geschäftsordnungen der Organe oder Nutzungsordnungen zu den Einrichtungen der Studentenwerke.

Relevanz für die praktische Arbeit

Wozu muss man nun die ganzen Gesetze für die praktische Arbeit kennen? Die Gremien in den Studentenwerken sind allesamt Aufsichtsgremien, ähnlich eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft. Durch sie soll die Arbeit der Geschäftsführung überwacht werden. Daher ist es von erheblicher Bedeutung zu wissen, in welchen Fällen das Aufsichtsgremien informiert werden muss und zu welchen Punkten es Entscheidungen fällt und welche Regelungen das Studentenwerk als Ganzes einhalten muss. In den verschiedenen Gesetzen kann man daher nachlesen, welche Kompetenzen dem Geschäftsführer, dem Ministerien oder den Gremien zugebilligt wurden. Gerade in Gremien, in denen die Studenten nur eine Minderheit stellen, sollte man gelegentlich in den juristischen Grundlagen nachschlagen, um Information und Mitbestimmung einzufordern oder aber beispielsweise ein Minderheitenvotum zu Protokoll zu geben.

Insbesondere in den lokalen Regelungen lassen sich manche Stilblüten finden, wie z.B. die Beschränkung des Gremienvorsitzes auf Nichtstudenten oder das Fehlen einer Nachfolge- bzw. Vertretungsregelung der Mitglieder, die zumeist zu Lasten der Studenten gehen. Insbesondere wenn in einem Bundesland ein neues Studentenwerks- oder Hochschulgesetz verabschiedet werden soll, haben auch die Studenten Möglichkeit den Gesetzgebungsprozess auf ihre Weise zu beeinflussen. Daher sollte man sich genau umschauen, welche Regelungen verändert werden sollen, welche Motivation des Gesetzgebers dahinter steckt und wie diese Punkte in anderen Bundesländern im Gesetz verankert sind. Zumeist sind dann bei einer Gesetzesnovelle auch die dazugehörigen Satzungen zu überarbeiten, wofür man in den satzungsgebenden Gremien eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. In diesen besitzen die Studenten aber fast immer eine Sperrminorität und sollten sich ihrer Rechte daher bewusst werden und diese auch nutzen.

Weiterführende Hinweise: www.studentenwerke.de
Homepage des Deutschen Studentenwerkes (DSW), umfangreiche Sammlung von studentenwerksrelevanten Landesgesetzen