Vertretung behinderter und chronisch kranker StudentInnen

Das ist in vielen Fällen für den Moment sogar zutreffend, legitimiert aber auf keinen Fall Untätigkeit. Behinderte und chronisch kranke StudentInnen nehmen in der Regel nur an einer Hochschule ein Studium auf, an der es unterstützende Einrichtungen und eine Vertretung ihrer Interessen gibt. Um die teilweise bestehende „Ghettoisierung“ behinderter und chronisch kranker StudentInnen an wenigen speziellen Hochschulen aufzubrechen und dieser Gruppe die selbe Freiheit bei der Studienortswahl zu ermöglichen wie nichtbehinderten StudentInnen, ist es sehr wichtig, an möglichst allen Hochschulen diese Voraussetzungen zu schaffen. Hier kann eine studentische Behindertenvertretung, die der Hochschule und dem StudentInnenwerk auf die Finger schaut, Tips gibt oder eine Beratung für betroffene StudentInnen anbietet, sehr hilfreich sein.

Die Vertretung behinderter und chronisch kranker StudentInnen kann in einer autonomen Interessenvertretung, einem Behindertenreferat oder innerhalb eines Sozialreferats stattfinden. Es sollte eine behinderungsübergreifende Interessenvertretung sein, die sich nicht auf eine spezielle Behinderungsform begrenzt, sondern möglichst alle Arten von Behinderungen und chronischen Krankheiten berücksichtigt. Die Inhalte der Arbeit hängen von der Situation vor Ort ab. Ihre Ziele lassen sich unter den Oberbegriffen „Barrierefreiheit“ und „Chancengleichheit“ zusammenfassen. Unten findet Ihr eine Liste von Voraussetzungen, die eine „barrierefreie“ Hochschule ausmachen und für die eine Behindertenvertretung sich einsetzen sollte.

Ein weiteres wichtiges Thema sind zur Zeit auch hier Studiengebühren/-konten. Die Ausnahmeregelungen für behinderte und chronisch kranke StudentInnen und ihre Umsetzung müssen im Auge behalten und Mängel bzw. ungerechte/sinnlose Regelungen müssen aufgezeigt werden. Sinnvoll ist es auch, die übrige Gesetzgebung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zu beobachten. In vielen Bundesländern stehen Behindertengleichstellungsgesetze noch auf der Kippe oder sind noch gar nicht in der Diskussion. Hier, wie auch im bereich der Antidiskriminierung, ist es wichtig, umfassende Gesetze zu schaffen, um behinderten und chronisch kranken Menschen einklagbare Rechte zu geben. Da diese Gesetze sich in den meisten Fällen auch auf Hochschulen als Anstalten öffentlichen Rechts beziehen, werden auch StudentInnen unmittelbar berührt.

Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich einer Vertretung behinderter und chronisch kranker StudentInnen ist die Beratung. Hier sollten einerseits hochschulspezifische Fragen (Welche Unterstützung vor Ort ist möglich und wo bekomme ich sie? Welche Einrichtungen gibt es an der HS?) als auch Allgemeines (Wie und bei welchem Kostenträger beantrage ich welche Hilfsmittel/Assistenz? etc.) beantwortet werden.

Infos, Anregungen und weitere Links gibt es z.B. hier:
www.netzwerk-artikel-3.de/
www.kobinet-nachrichten.org/
www.studentenwerke.de/

„Hilfsmittel“ – Ratgeber der Verbraucherzentralen zur Beantragung von Hilfsmitteln, (143 Seiten, 7,80 Euro) – Verbraucher-Zentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf, Tel.: 0180 / 500 14 33, Fax: 0211 / 3 80 92 35

Infos zu Barrierefreien Webseiten:
www.w3c.de/
www.bik-online.info/
www.bfg-it.de/

Barrieren-Checkliste

Barrierefreie Prüfungs- und Studienordnungen:
Haben behinderte und chronisch kranke StudentInnen die Möglichkeit, je nach ihren Fähigkeiten Prüfungen abzulegen? (z.B. mündliche Prüfung oder am Computer schreiben statt einer handschriftlichen Klausur bei motorisch Behinderten, Sehbehinderten oder Blinden, Klausur statt mündlicher Prüfung bei Sprachbehinderten etc.) Gibt es die Möglichkeit, die Prüfungszeit zu verlängern, falls für Lesen, Schreiben oder Sprechen mehr Zeit benötigt wird? (Üblich ist max. die doppelte Prüfungsdauer) Gibt es spezielle Regelungen für Praktika? (z.B. in der Chemie, wo es bei körperlich behinderten Menschen oft zu „Sicherheitsbedenken“ oder Mobilitätsproblemen kommt)

Barrierefreie Gebäude:
alle Teile der Hochschule mit Aufzügen bzw. Rampen für körperlich behinderte Menschen erreichbar? (Achtung: sowas hilft z.b. auch Menschen mit Kinderwagen, Menschen, die sich mal ein Bein brechen oder viele Bücher mit sich herumtragen!) Sind Mensen, BAföG-Amt und andere Einrichtungen des StudentInnenwerks barrierefrei erreichbar? Sind an allen Treppen Handläufe vorhanden? (z.B. wichtig für Menschen mit Gehbehinderungen) Sind Stufen und Treppen kontrastreich und gut sichtbar mit durchgezogenen Linien markiert? (Wichtig für Sehbehinderte) Gibt es in allen Hochschul- und StudentInnenwerksgebäuden einen akustischen und optischen Feueralarm? (Wichtig für Hörbehinderte und Gehörlose) Sind Schilder mit Gebäude- und Raumnummern/-bezeichnungen groß und kontrastreich geschrieben bzw. auch in Braille beschriftet? Sind in Hörsälen Plätze für RollstuhlfahrerInnen vorhanden?

Barrierefreie Informationen:
es in Computer-Pools und Bibliotheken speziell ausgestattete Rechner für blinde und sehbehinderte Menschen? Gibt es in Bibliotheken Bildschirmlesegeräte für Menschen mit Sehbehinderung? Verfügt die Hochschule über eine Mikroport-Anlage, die von StudentInnen mit einer Hörbehinderung z.B. in Lehrveranstaltungen genutzt werden kann? Gibt es umfassende Vorlesungs- und Seminarunterlagen/Skripte im Internet oder sind ProfessorInnen und DozentInnen bereit, diese z.B. sehbehinderten und blinden StudentInnen als barrierefreie Dateien zur Verfügung zu stellen? Verfügt die Hochschule über einen vollständig barrierefreien Internetauftritt? Sind Veranstaltungsdaten, Prüfungstermine und -ergebnisse online verfügbar? (Wichtig für Alle, die keine Aushänge lesen können) Gibt es ein barrierefreies Online-Vorlesungsverzeichnis?

Allgemein:
bietet die Hochschule oder das örtliche StudentInnenwerk eine Broschüre an, in der die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen für behinderte und chronisch kranke StudentInnen zusammengefasst sind? Bietet das StudentInnenwerk, die Zentrale Studienberatung o.ä. eine spezielle Beratung für behinderte und chronisch kranke StudentInnen und Studieninteressierte an? Gibt es an der Hochschule eineN BehindertenbeauftragteN, die bzw. der auch für die Belange der StudentInnen zuständig ist? Gibt es an der Hochschule Zivis oder ähnliche Assistenz, die behinderten und chronisch kranken StudentInnen innerhalb der Hochschule auf abruf zur Verfügung stehen? (z.B. als Orientierungshilfe für blinde und sehbehinderte StudentInnen, zur Hilfe bei Mobilität für körperbehinderte StudentInnen etc.)